Begleitung der Ombudsstelle in der Jugendhilfe in Hamburg-Eimsbüttel durch den Jugendhilfeausschuss
Letzte Beratung: 24.02.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 5.2
Basierend auf den Erfahrungen aus einem Modellprojekt im Bezirk Hamburg-Mitte, welches durch die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie Das Rauhe Haus wissen-schaftlich begleitet wurde, hat der Hamburger Senat auf Aufforderung der Hamburger Bürgerschaft die Einrichtung von Ombudsstellen in der Jugendhilfe gem. §27a Hmb AG SGB VIII in allen sieben Hamburger Bezirken veranlasst (Drs. 21/19679).
Administrativ und inhaltlich soll die Arbeit der einzelnen Ombudsstellen durch eine über-geordnete „Fachstelle Ombudschaft in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe“ begleitet werden. Das entsprechende Interessenbekundungsverfahren (IBV) hat bereits begonnen. Die Bewerbungsfrist für die Träger endet am 19. März 2021. Die Arbeit in den Bezirken soll zum
01. Juli 2021 beginnen.
Die Ombudspersonen sollen ehrenamtlich tätig sein und unabhängig und weisungsunge-bunden handeln (Drs.-Nr.: 21-1746). Die Werbung und Akquise der Ombudspersonen und deren fachliche Begleitung soll mittelfristig Aufgabe der Fachstelle sein. Die Auswahl und Ernennung obliegt den Jugendhilfeausschüssen.
Der Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel (JHA) muss nunmehr ein Verfahren entwickeln, seiner Aufgabe in diesem Zusammenhang gerecht zu werden. Neben kurzfristig zu klärenden Fragen stellt sich dabei insbesondere die Frage nach dem dauerhaften Umgang mit der Ombudsstelle im JHA. Denkbar wären dafür etwa eine ständige Arbeitsgruppe des JHA.
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses wird gebeten eine Referentin bzw. einen Referenten der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie Das Rauhe Haus in die nächste Sitzung des JHA einzuladen. Hier soll die Frage erörtert werden, welche Anforderungen geeignete Ombudspersonen erfüllen sollten.
2. Im JHA gründet sich eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eine Kriterienkatalogs für die Auswahl geeigneter Ombudspersonen.
a. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter aus jeder Fraktion und drei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Freien Träger zusammen.
b. Die Freien Träger und die Fraktionen melden ihre Mitglieder bis zum 31. März 2021 an den Vorsitzenden des JHA.
c. Die Arbeitsgruppe trifft sich bis zu drei Mal zur Erarbeitung des Kriterienkatalogs. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zum letzten Treffen eine Vertreterin bzw. einen Vertreter aus der Verwaltung zu entsenden. Der Vorsitzende des JHA lädt die benannten Mitglieder der Arbeitsgruppe zur ersten Sitzung ein. Das weitere Vorgehen regelt die Arbeitsgruppe selbst..
d. Die Arbeitsgruppe erarbeitet neben einem Vorschlag für den Kriterienkatalog auch einen Vorschlag für den langfristigen Umgang des JHA mit dem Thema, und berücksichtigt dabei insbesondere die folgenden Punkte:
– Denkbar wäre die Verstetigung der Arbeitsgruppe Ombudsstelle, an die sich die am Amt einer Ombudsperson Interessierten wenden können. Die Arbeitsgruppe führt dann Erstgespräche und trifft eine Vorauswahl.
– Es wird als problematisch erachtet, Interessentinnen und Interessenten direkt in die große Runde des JHA einzuladen und sie dort zu befragen.
e. Die Arbeitsgruppe legt dem JHA bis zu seiner Sitzung am 23. Juni 2021 ein Ergebnis vor.
3. Das Thema Ombudsstelle wird als ständiger Tagesordnungspunkt im JHA eingerichtet.
Kathrin Warnecke und GRÜNE-Fraktion
Andreas Birnbaum, Philip Heißner und CDU-Fraktion
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