21-1745

Kinder- und Jugendbeteiligung barrierefrei gestalten

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.02.2021
Sachverhalt

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) schreibt in § 33 vor, dass die Bezirksämter „bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese angemessen beteiligen“ müssen. Seit 2011 gilt in Hamburg Eimsbüttel eine entsprechende

Vereinbarung zur Anwendung des § 33 BezVG.

 

Planungen von Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen oder von Projekten der Kinder- und Jugendkultur können wesentlich verbessert werden, wenn die Wünsche und Anregungen von Kindern und Jugendlichen ernst genommen werden. In der Praxis werden im Rahmen des Beteiligungsprozesses i.d.R. Haushalte mit Kindern und Jugendlichen aus dem Einzugsbereich angeschrieben und zu einer Veranstaltung mit den Planern eingeladen, um Meinungen und Wünsche vor Ort einzuholen (z.B. mit Malaktionen, Fragebögen und Umfragen).

 

Eine erfolgreiche und zielführende Beteiligung setzt die Motivation und die Möglichkeit aller Kinder und Jugendlichen zur Teilnahme am Beteiligungsprozess zwingend voraus. Da Inklusion möglichst bei allen Projektplanungen und -umsetzungen von vornherein mitgedacht werden soll, muss es selbstverständlich sein, dass die Teilnahme an Kinder- und Jugendbeteiligungen barrierefrei möglich ist.

 

 

Petitum/Beschluss

Um auch Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung eine Beteiligung an der Planung von Projekten in ihrer Nachbarschaft zu ermöglichen, wird der

 

Bezirksamtsleiter gebeten, einen Prozess zur barrierefreien Ausgestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung zu initiieren, indem

 

a)      geeignete Verfahren barrierefreier Beteiligung identifiziert werden, inkl. der damit verbundenen Kosten,

b)      pilothafte Projekte in zwei bis drei verschiedenen der in a) entwickelten Verfahren durchgeführt werden,

c)      aufbauend auf den erzielten Ergebnissen ein Konzept für ein weiteres Vorgehen hin zu einer umfassenden barrierefreien Gestaltung von Kinder- und Jugendbeteiligungen entwickelt wird sowie

d)      die Ergebnisse der Projekte und des Konzeptes für das weitere Vorgehen im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.
 

Der Prozess zur barrierefreien Ausgestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung soll in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Einrichtungen der Kinder- und Jugendkultur, den Trägern der offenen Kinder und Jugendarbeit, Vereinen, sowie dem Landesbeauftragten zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung erfolgen. Darüber hinaus sollen bereits bestehende inklusive Querschnittsaktivitäten aus allen Bereichen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Ergebnisse daraus in die oben beschriebenen Anforderungen einfließen.

 

gez.

Janina Satzer, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion

Kathrin Warnecke und Grüne Fraktion

Andreas Birnbaum, Andrew Haas, Philipp Heißner und CDU Fraktion

 

Anhänge

keine