Protokoll
Nichtöffentliche Videokonferenz! Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 23.02.2021

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden zur Videokonferenz des Ausschusses Stadtplanung. Er weist auf die Nichtöffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass es zum Tagesordnungspunkt 3, wie in der vergangenen Sitzung beschlossen, zwei Gäste gebe.

Vor dem namentlichen Aufruf der Sitzungsteilnehmer begrüßt Herr Schmidt Herrn Kolja Schulte als neues stellvertretendes Mitglied der Fraktion DIE LINKE. Auf eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit könne verzichtet werden, da Herr Schulte bereits in der vergangenen Legislaturperiode für einige Zeit stellvertretendes Mitglied im Ausschuss gewesen sei.

Herr Schmidt ruft alle Teilnehmenden namentlich auf und stellt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen fest. Er teilt mit, dass nach 30 Minuten eine erneute Prüfung der Anwesenheit erfolgen werde. Mitglieder, die der Sitzung darüber hinaus noch später beitreten würden, müssten sich selbstständig mittels Chatfunktion anmelden.

Herr Schmidt erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erkläre. Dieses wird verneint. Weiterhin fragt er, ob es Widersprüche gegen die Tagesordnung gebe. Das ist nicht der Fall.

Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet werde.

Abschließend bittet er darum, keine Screenshots mit Inhalten nichtöffentlicher Sitzungen und/oder Bilder von Mitarbeitenden der Verwaltung im Internet zu veröffentlichen.

 

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Der Tagesordnungspunkt entfällt weiterhin aufgrund der Pandemie.

 

Ö 3 - 21-1657

Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 93 (Joachim-Mähl-Straße) Erlass einer Veränderungssperre, Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Herr Schmidt fasst zusammen, dass man die Entscheidung in der letzten Sitzung vertagt habe, da es den Fraktionen wichtig gewesen sei, dem Grundstückseigentümer, der besonders von der Veränderungssperre und dem Bebauungsplan betroffen sei, die Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äern und seine Sicht der Dinge darzulegen. Da es aufgrund der Pandemie zurzeit keine Bürgerfragestunde gebe, sei angeboten worden, sich schriftlich zu äern und/oder als Gast zu diesem TOP an der nichtöffentlichen Videokonferenz teilzunehmen. Die Fraktionssprecher hätten hierzu im Vorwege ihr Einverständnis gegeben. Die schriftliche Stellungnahme sei bereits vorab an die Mitglieder verschickt worden und der Einwender werde nun mit seinem Anwalt als Gast in die Sitzung gelassen.

 

Herr Schmidt begrüßt den Einwender sowie seinen Rechtsanwalt und weist darauf hin, dass die Sitzung für Protokollzwecke aufgezeichnet werde. Sobald das Protokoll der Sitzung genehmigt sei, werde die Aufzeichnung gelöscht. Er macht weiterhin darauf aufmerksam, dass die schriftliche Stellungnahme vorab verschickt worden sei und allen Ausschussmitgliedern vorliege. Er bittet die Verwaltung um ihren Bericht.

 

Frau Häffner merkt an, dass sie bereits vor zwei Wochen im Ausschuss ausführlich berichtet habe und daher nur noch einmal einige Punkte zusammenfassen werde. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan-Entwurf habe in der Zeit vom 19.10. bis 02.11.2020 stattgefunden und man befinde sich derzeit noch in der Auswertung, da das Thema viele Einzeleigentümer betreffe und es somit viele Stellungnahmen gegeben habe.

Weiterhin geht sie zusammenfassend noch einmal kurz anhand des Planbildes auf die Ziele des Bebauungsplanes ein, die man im Wesentlichen mit einer maßvollen Nachverdichtung im Nahbereich der U-Bahn-Haltestelle Joachim-Mähl-Straße sowie eine verbesserte Einbindung des Plangebietes in das grüne Wegenetz zusammenfassen könne.

Herr Schmidt erkundigt sich, ob es hierzu Wortmeldungen oder Fragen der Ausschussmitglieder gebe. Da das nicht der Fall ist, fügt er erklärend für die Gäste hinzu, dass es bereits in der Sitzung vor zwei Wochen einen sehr ausführlichen Bericht gegeben habe. Er erteilt den Gästen das Wort und bittet um ihre Stellungnahme.

Der Einwender verweist auf seine schriftliche Stellungnahme und erläutert, dass es für ihn eine sehr schwierige Situation sei, die er inhaltlich kaum nachvollziehen könne und die finanziell für ihn sehr bedrohlich sei. Um das Grundstück kaufen zu können, habe er einen großen Kredit aufnehmen müssen und er wisse nicht, wie er nun mit dieser Situation umgehen solle. Er verweist darauf, dass das geforderte Baumgutachten erbracht worden sei und demnach eine Abzahlung oder Ersatzbepflanzung möglich wäre. Hiermit habe man sich auch einverstanden erklärt, allerdings sei davon dann im Nachgang sehr schnell gar nicht mehr die Rede gewesen. Die im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehene Ost-West-Trasse könne er durchaus nachvollziehen, obwohl der Durchgang zur Wendlohstraße seit Jahren zugewachsen sei, die vorgeschlagene Nord-Süd-Verbindung allerdings nehme sein Grundstück komplett in Anspruch und zerstöre die Pläne, dort irgendwann mit seiner ganzen Familie zu leben.

Der Rechtsanwalt ergänzt und betont, dass sein Mandant keineswegs ein Gegner von Grün oder Begrünung sei und am Entstehen von grünen Wegenetzen, dort wo es passe, Interesse habe. Die Nord-Süd-Querung des Grundstückes habe aber zur Folge, dass es nicht mehr bebaubar sei und somit einen massiven Eingriff bedeute. Daher könne die Planung in der derzeitigen Fassung, seiner Meinung nach nicht weiter vorangetrieben werden. Zudem gebe es, nach seinem Kenntnisstand, eine zweite Variante einer Nord-Süd-Querung, die den Vorteil habe, dass die Wege breiter und der Verlauf gradliniger sei. Es stelle sich daher die Frage, ob diese Variante nicht die Geeignetere wäre.

Herr Schmidt weist anhand des Bebauungsplan-Entwurfs noch einmal auf die beiden angesprochenen (eingezeichneten) Varianten hin.

Herr Mir Agha erkundigt sich, ob er es richtig in der Stellungnahme gelesen habe, dass das Haus für die nächsten drei Jahre vermietet worden sei, um die laufenden Kosten des Kredits weiter bewältigen zu können. Dies sei insbesondere von Interesse, da man in der heutigen Sitzung nicht über den Bebauungsplan, sondern nur über die Veränderungssperre entscheiden müsse, die eine Laufzeit von unter drei Jahren habe und somit zunächst für die eigentliche Entscheidung über Wegeverbindungen und Ähnliches nicht von Relevanz sei.

Von Seiten des Einwenders wird dies bestätigt. Das Haus sei zunächst für drei Jahre vermietet worden, um die Raten des Kredites weiterhin abzahlen zu können. Die Vermietung solle darüber hinaus aber nicht von Dauer sein.

Der Anwalt ergänzt, dass es sich hierbei lediglich um einen Kostendeckungsbeitrag handele und nicht einmal die Kapitalkosten decke.

Herr Stephan gibt zu bedenken, dass es sich bei dem vermieteten Haus um ein bestehendes Gebäude handele. Der Bebauungswunsch beziehe sich hingegen auf den nördlichen Teil des Grundstückes, dort, wo sich auch die Rotbuche befinde. Er betont, dass man im für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorhandenen Plan Varianten eingezeichnet habe. Die Veränderungssperre, um die es in der heutigen Sitzung gehe, diene dazu, zunächst den Status Quo zu sichern und sei für zwei Jahre gültig, könne allerdings auch noch verlängert werden.

Von Seiten des Einwenders wird vorgebracht, dass er die erste Variante, die über sein Grundstück führe, inhaltlich nicht verstehen könne, da der Weg erkennbar im Nichts ende. Außerdem gebe es 300 m weiter einen Einstieg von der Paul-Sorge-Straße her. Der vorgeschlagene Weg solle den Nebeneingang der Schule bedienen, der aber inzwischen dauerhaft geschlossen sei. Die Gesamtkonzeption der Schule sehe nur noch eine Öffnung zur Paul-Sorge-Straße hin vor.

Herr Stephan entgegnet, dass es sich hierbei um eine Fragestellung handele, die im Zuge des Bebauungsplanes und des Wegekonzeptes geklärt werden müsse. Er weist darauf hin, dass die Veränderungssperre für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Niendorf 93 gelten solle und man keine einzelnen Grundstücke herausnehmen könne und dürfe. Die Veränderungssperre werde für das gesamte Gebiet benötigt, um die Planungsabsicht einer Nord-Süd- sowie einer Ost-West-Verbindung zu schaffen.

Herr Pillatzke stellt fest, dass es grundsätzlich gut sei, dass hier ein Bebauungsplan zur Nachverdichtung entstehe. Da eine Durchsetzbarkeit zurzeit aber noch gar nicht gegeben sei, müsse man nun über fremde Grundstücke spekulieren. Mit der Veränderungssperre verhindere man nicht nur für den Einwender, sondern auch für andere Grundstückseigentümer die Möglichkeit, hier in nächster Zeit zu bauen. Es stelle sich ihm die Frage, ob das wirklich die einzige Möglichkeit sei, die man ergreifen könne oder ob es nicht doch andere Alternativen gebe.

Herr Heymann erkundigt sich, ob es möglich sei, auch während einer bestehenden Veränderungssperre eine Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erteilen? Beispielsweise wenn sich der Bebauungsplan so weit konkretisiere, dass ein einzelnes Bauvorhaben absehbar den Zielen und den Planinhalten nicht mehr entgegenstehe.

Herr Stephan bestätigt, dass das grundsätzlich möglich sei. Er zitiert aus der Drucksache 21-1657 zur Veränderungssperre, in der es unter Punkt 5 (Geltungsdauer und Folgen der Veränderungssperre) heiße: „…Auch in der Zwischenzeit können bauliche Anlagen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn nicht überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen…“.

Der Antrag, um den es hier gehe, sei bereits vor einem Jahr zurückgestellt worden. Herr Stephan betont, dass so ein Vorgang immer heikel sei, da er in den individuellen Bauwunsch eines einzelnen eingreife. In diesem Fall stehe das Bauvorhaben dem Planungsziel der Nord-Süd und Ost-West-Verbindung entgegen, daher habe man vor einem Jahr das Vorhaben zurückgestellt und stehe nun vor der Entscheidung, dass man zeitlich die Veränderungssperre benötige. Herr Stephan bittet zu bedenken, dass die Fragestellungen des Einwenders, sowie die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch ausstehe. Hier werde man der Politik, wie gewohnt, einen Überblick geben, welche weiteren Anregungen oder auch Gegenargumente von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Gebietes oder aus der Nachbarschaft eingegangen seien.

Der Anwalt kommt noch einmal auf die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu sprechen, die er in diesem Einzelfall aus den genannten Gründen durchaus überlegenswert fände, insbesondere wenn sich herauskristallisiere, dass die bislang ins Auge gefasste Wegeverbindung nicht geeignet sei. Er bittet noch einmal zu bedenken, dass der Einwender bereits durch die Zurückstellung große finanzielle Nachteile habe.

Von Seiten des Einwenders wird die Bereitschaft signalisiert, sogar den Baum, um den es gehe, verpflanzen zu lassen, sofern sich dieses in einem machbaren finanziellen Rahmen halte.

Herr Mir Agha gibt noch einmal zu bedenken, dass man heute lediglich über die zweijährige Veränderungssperre entscheide. Nach seinem Verständnis habe dies zunächst keine weiteren Auswirkungen für den Einwender, da das Haus sowieso für die nächsten drei Jahre vermietet sei. Er erkundigt sich, ob er das richtig verstanden habe?

Seitens des Anwalts wird bestätigt, dass das bestehende Gebäude mit dem Grundstück, auf dem es stehe, für drei Jahre vermietet worden sei, um die Kostenlast zu reduzieren.

Der Einwender ergänzt, dass er aber durch die Veränderungssperre nicht planen könne, wie es danach weitergehe.

Herr Schmidt fasst zusammen, dass alle offenen Fragen bezüglich einer Beschlussfassung zur Veränderungssperre nun ausführlich beantwortet worden seien. Er bedankt sich bei dem Einwender und seinem Anwalt für ihre Teilnahme an dem Tagesordnungspunkt und verabschiedet sie aus der Sitzung.

Nachdem die beiden Personen die Sitzung erkennbar verlassen haben, wird mit der nichtöffentlichen Sitzung fortgefahren. Herr Schmidt erläutert seine Vorgehensweise, da es in der Kommentarspalte den Antrag eines Ausschussmitgliedes gegeben habe, die Abstimmung und gegebenenfalls weitere Diskussion ohne die Gäste durchzuführen.

Da es keinen weiteren Diskussionsbedarf seitens der Ausschussmitglieder gibt, verliest Herr Schmidt das Petitum der Drucksache 21-1657:

Der Ausschuss Stadtplanung empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung der Verordnung über die Veränderungssperre Niendorf 93 zuzustimmen.

Es erfolgt die namentliche Abstimmung der stimmberechtigten Ausschussmitglieder über die Drucksache 21-1657 mit folgendem Ergebnis:

Der Drucksache 21-1657 wird bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich zugestimmt.

Herr Schmidt stellt fest, dass er, wie unter TOP 1 mitgeteilt, nach 30 Minuten noch einmal die Anwesenheit überprüfen müsse. Dies sei für die stimmberechtigten Mitglieder bereits durch die Abstimmung geschehen. Es erfolgt ein weiterer namentlicher Aufruf der stellvertretenden Ausschussmitglieder mit dem Ergebnis, dass niemand hinzugekommen ist oder sich aus der Sitzung abgemeldet hat.

 

 

Ö 4 - 21-1723

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Unter Hinweis auf die Größe dieses Bebauungsplanes und den daraus resultierenden umfassenden Abstimmungsbedarf innerhalb der Fraktion bittet Herr Gottlieb um Vertagung der Entscheidung.

Herr Schmidt erkundigt sich, ob es Einwände gegen den Vertagungsantrag gebe und ob die Verwaltung trotzdem in dieser Sitzung die Auswertung der öffentlichen Auslegung vornehmen wolle.

Herr Stephan merkt an, dass man durch die heutige Präsentation gegebenenfalls die offenen Fragen klären und bestenfalls von einer Vertagung abgesehen werden könne. Daher schlage er vor, zunächst über die Auswertung der öffentlichen Auslegung zu berichten und danach eine Entscheidung zu treffen.

Diesem Vorschlag wird einvernehmlich zugestimmt.

Frau Döscher fasst zusammen, dass es in der heutigen Sitzung um das ergänzende Verfahren zum Bebauungsplan Stellingen 62 gehe und man die Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung vorstellen wolle. Sie weist darauf hin, dass alle Unterlagen inklusive des Abwägungspapiers vorab mit der Einladung an die Mitglieder verschickt worden seien, so dass die Abwägung entsprechend nachvollzogen werden könne. Sie geht noch einmal kurz zusammenfassend auf die Verfahrensschritte seit Beginn des Bebauungsplanverfahrens im Jahr 2012 ein, welches zunächst 2017 mit der Feststellung abgeschlossen, jedoch durch die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes im Dezember 2019 für unwirksam erklärt worden sei. Dementsprechend habe man ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern und zur rückwirkenden Inkraftsetzung des Bebauungsplanes begonnen. Auf Grundlage der zur öffentlichen Auslegung im September 2020 eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung sowie einiger Ergänzungen in der Begründung, insbesondere im Umweltbericht, sowie einer Ergänzung in der Verordnung sei man zu der Einschätzung gelangt, dass eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich sei. Diese erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung, in der nur Stellungnahmen zu den geänderten Bereichen möglich gewesen seien, habe im Dezember 2020 stattgefunden.

Frau Döscher geht kurz auf den Funktionsplan und die in der öffentlichen Auslegung vorgelegte Planzeichnung ein und weist auf die vorgenommenen Änderungen hin. Mit der erneuten eingeschränkten öffentlichen Auslegung seien zwei Stellungnahmen eingegangen: die erste habe mehr informatorischen als abwägungsrelevanten Charakter gehabt. Die zweite Stellungnahme sei insbesondere auf die Themen Verkehr und Lärm bezogen, die sie nachfolgend ausführlich erläutert. Aufgrund dieser Stellungnahme habe man weitere gutachterliche Ergänzungen und Kurzstellungnahmen eingeholt, Im Ergebnis sei eine gesicherte Abwicklung der verkehrlichen Abläufe gewährleistet, ebenso sei die daraus resultierende Lärmbelastung und -entwicklung als gleichbleibend eingeschätzt worden. Das ergänzende Verfahren könne somit zum Abschluss gebracht und die Feststellung angestrebt werden

Frau Döscher bittet um Kenntnisnahme und um Zustimmung zur Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung.

Da es keine Nachfragen seitens des Ausschusses zu den Ausführungen gibt, verweist Herr Schmidt sodann auf den eingangs gestellten Vertagungsantrag der SPD-Fraktion und erkundigt sich, ob es Einwände hiergegen gebe.

Herr Stephan gibt zu bedenken, dass eine heutige Vertagung eine zweimonatige Verzögerung bedeute, da der nächste Stadtplanungsausschuss am 30. März tage und man somit die Bezirksversammlung erst Ende April für eine Beschlussfassung erreiche. Er erkundigt sich, welche offenen Fragen man gegebenenfalls noch beantworten könne, damit eine Entscheidung in der heutigen Sitzung getroffen werden könne. Er weist außerdem darauf hin, dass sich derzeit zu diesem Bebauungsplan drei Bauanträge, unter anderem von der SAGA, in der Prüfung befänden, die sich dann ebenfalls um zwei Monate verzögern würden.

Frau Häffner ergänzt, dass es zusätzlich einige Straßenbaumaßnahmen gebe, für die man ebenfalls Planrecht benötige.

Herr Heymann erkundigt sich, ob der Plan nicht bereits eine solche Vorweggenehmigungsreife erlangt habe, dass man die aktuell vorliegenden Bauanträge genehmigen und auch mit den straßenbaulichen Maßnahmen beginnen könne, ohne den Plan festgestellt zu haben.

Frau Häffner antwortet, dass die Vorweggenehmigungsreife erst durch die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplanes entstehe.

Herr Wiegmann unterstützt den Vertagungsbedarf der SPD-Fraktion, da er derzeit nicht absehen könne, inwieweit die in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses (in der das Thema zuletzt behandelt worden sei) geäerten und für ihn sehr überzeugend klingenden Anwohnerinteressen, berücksichtigt worden seien.

Frau Häffner macht darauf aufmerksam, dass man dem Arbeitskreis-II-Papier entnehmen könne, wie mit den Stellungnahmen umgegangen worden sei. Sofern es hierzu noch Fragen gebe, könne sie diese gerne jetzt beantworten.

Da es keine weiteren Nachfragen gibt, bittet Herr Schmidt die Fraktionssprecher um Äerung, wie mit dem Vertagungswunsch verfahren werden solle.

Herr Mir Agha stellt fest, dass ihm zwar die Verzögerung von zwei Monaten nicht klar gewesen sei, er aber dem Vertagungswunsch von SPD- und LINKE-Fraktion zustimme. Er erkundigt sich, welchen konkreten Beratungsbedarf es seitens der SPD-Fraktion gebe.

Herr Kuhn äert ebenfalls seine Zustimmung zur Vertagung, insbesondere aufgrund der offenen Fragen seitens einiger Fraktionen.

Herr Schwanke schließt sich dem Beratungsbedarf an.

Herr Gottlieb merkt an, dass dieser Bebauungsplan durchaus schwierig und umfangreich gewesen sei und man sich intern noch einmal darüber beraten wolle, ob jetzt alles so geregelt werde, wie man es sich wünsche. Die Verzögerung von zwei Monaten sei zugegebenermaßen misslich, aber trotzdem halte er es für sinnvoll, bei eventuell auftretenden Fragen nochmals eine fachliche Erörterung im Stadtplanungsausschuss vornehmen zu können.

Frau Zimmermann stimmt dem Beratungsbedarf für ihre Fraktion ebenfalls zu.

Herr Schmidt fasst zusammen, dass alle Fraktionen dem angemeldeten Beratungsbedarf beziehungsweise der Vertagung zustimmen.

Wie bereits im Verlauf des Tagesordnungspunktes entschieden, wird eine Entscheidung über die Drucksache 21-1723 einvernehmlich vertagt auf die nächste Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 30.03.2021.

Herr Stephan bietet an, dass die Verwaltung den Fraktionen beratend zur Seite stehen könne.

 

Ö 5 - 21-1724

Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2021 und Potenzialflächen 2021 Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Frau Schulitz fasst zusammen, dass der Ausschuss die Drucksache mit den Steckbriefen und der Tabelle bereits mit der Einladung zur heutigen Sitzung erhalten habe. Das Wohnungsbauprogramm enthalte in diesem Jahr keinen Textteil, sondern konzentriere sich auf die neuaufgenommenen sowie auf eine Fortschreibung und Aktualisierung der vorhandenen Steckbriefe. Sie wolle sich in dieser Sitzung hauptsächlich auf eine Erläuterung zum Verfahren sowie auf die Evaluation der Flächen und Genehmigungen der letzten Jahre konzentrieren.

Frau Schulitz berichtet, dass im Januar 2021 die Fachbehörden beteiligt worden seien, nachdem man dem Stadtplanungsausschuss in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 01. Dezember 2020 bereits die sechs neuen Flächen vorgestellt und einen Ausblick vorgenommen habe. Insgesamt seien zehn Stellungnahmen eingegangen (inklusive Handwerkskammer und Fachamt Verbraucherschutz des Bezirksamtes). Grundsätzlich sei das Wohnungsbauprogramm begrüßt worden. Insbesondere die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswendetten die Flächenausweisungen an den Magistralen und den Schnellbahnhaltestellen positiv hervorgehoben, jedoch auch die Schwierigkeiten aufgrund der kleinteiligen Eigentümerstruktur gesehen. Daher sei dort die Entwicklung von Bebauungsplänen, in denen alle Belange abgestimmt werden könnten, befürwortet worden.

Frau Schulitz geht dann im Einzelnen auf die Auswertung der Potenzialflächen ein. Im diesjährigen Wohnungsbauprogramm seien 98 Potenzialflächen mit insgesamt über 9600 Wohneinheiten enthalten. Sie weist darauf hin, dass eine Fläche (7.004 Eidelstedt - Lohkampstraße / Op de Eilstede) mit Einfamilienhäusern (zehn Wohneinheiten) enthalten sei. Grundlage sei hier der bestehende Bebauungsplan Eidelstedt 57.

Frau Schulitz geht nachfolgend auf die Verteilung der Potenzialflächen auf die bezirklichen Teilbereiche (Kerngebiet, Urbanisierungszone, äere Stadtteile) von Eimsbüttel ein und erläutert diese. Anhand einer weiteren Übersicht stellt sie den Anteil der Wohneinheiten auf Flächen im Eigentum der Stadt im Vergleich zu privaten Eigentümern dar und kommt dann auf die Evaluation der genehmigten Wohneinheiten in Eimsbüttel zu sprechen. Mit 1383 genehmigten Wohneinheiten liege man in Eimsbüttel auch in diesem Jahr wieder über der im Vertrag für Hamburg geforderten Zielzahl. Anhand weiterer Übersichten veranschaulicht sie im Folgenden die Verteilung der Genehmigungen auf die Teilbereiche in Eimsbüttel sowie die Verteilung der Vorhaben und Wohneinheiten im Zeitraum von 2011 bis 2020 auf die verschiedenen Stadtteile. Die meisten Wohneinheiten seien im Stadtteil Lokstedt genehmigt worden, dicht gefolgt von Stellingen, Eidelstedt und Schnelsen. Frau Schulitz beendet ihren Vortrag mit einer Übersicht zur Verteilung der Einzelbauvorhaben in Eimsbüttel nach ihrer Projektgröße und einem Vergleich der Genehmigungen in Eimsbüttel bezogen auf die Zahlen der anderen Bezirke. Sie erinnert abschließend daran, dass das Leitbild 2040 in Eimsbüttel nach wie vor die Grundlage für das Wohnungsbauprogramm bilde.

Frau Bahr bittet um weitere Erläuterungen zu dem erwähnten Bebauungsplan Eidelstedt 57.

Frau Schulitz weist auf die aktuelle Diskussion in Hamburg hin, in der es um die Frage gehe, ob weiterhin Einfamilienhäuser in Bebauungsplänen ausgewiesen werden sollten. Daher sei sie kurz darauf eingegangen, dass es im vorliegenden Wohnungsbauprogramm in Eimsbüttel eine Fläche gebe, die ein Potenzial von 10 Einfamilienhäusern aufweise. Es handele sich hierbei um einen bestehenden Bebauungsplan, den man nicht ändern werde.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, verliest Herr Schmidt das Petitum der zur Abstimmung vorliegenden Drucksache 21-1724:

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2021 mit den Wohnungsbaupotenzialflächen 2021 zuzustimmen.

Es erfolgt die namentliche Abstimmung der stimmberechtigten Ausschussmitglieder über die Drucksache 21-1724 mit folgendem Ergebnis:

Der Drucksache 21-1724 wird einstimmig zugestimmt.

 

 

Ö 6 - 20-3409

Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Univiertel im Stadtteil Harvestehude-Rotherbaum

Herr Wiegmann weist auf die zu diesem Thema gestellte Anfrage seiner Fraktion hin, die sich zurzeit noch in der Beantwortung befinde. Er bittet darum, den Tagesordnungspunkt erneut zu vertagen, bis die Beantwortung des Bezirksamtes zu der Anfrage vorliege und man das Thema entsprechend aufarbeiten könne.

Herr Stephan bestätigt, dass die Anfrage sich in der Beantwortung befinde. Unter Verweis auf seinen inhaltlichen Bericht in der vergangenen Sitzung macht er noch einmal auf den Leitfaden der Sozialen Erhaltungsverordnung aufmerksam, der unter anderem auch die Verfahrensschritte zur Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungsverordnung enthalte. Diese Verfahrensschritte seien auch bei der Fragestellung der Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Univiertel abgearbeitet worden. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass auch bei diesem Tagesordnungspunkt eine Vertagung bedeute, dass dann darüber frühestens in der Sitzung der Bezirksversammlung Ende April ein Beschluss erfolgen könne.

Herr Schmidt bittet die Verwaltung darum, den Ausschussmitgliedern den Leitfaden zur Verfügung zu stellen.

Herr Stephan sagt eine Versendung des Leitfadens zu.

(Anmerkung zu Protokoll: erledigt am 23.02.2021)

Herr Schmidtsst dann namentlich über die erneute Vertagung des Antrages abstimmen:

Der Vertagung wird mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zugestimmt.

 

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.

 

Ö 8

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift

Es liegt keine Niederschrift zur Genehmigung vor.