21-1723

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.03.2021
23.02.2021
Sachverhalt

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt nördlich des Sportplatzrings, östlich Stellinger Steindamm und westlich Basselweg. Es umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Sportplätze (Kampfbahn Stellingen), die Fläche des ehemaligen Oberstufenzentrums der Stadtteilschule Stellingen sowie die angrenzenden Spiel-und Bolzplatzflächen.

 

  1. Planungsanlass und Planinhalt

Durch den Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Quartier mit vielfältigen Wohnnutzungen sowie ergänzenden Büronutzungen, Einzelhandel und Gemeinschaftseinrichtungen (Stadtteilhaus, Sportverein) so zu entwickeln, dass ein neues, identitätsstiftendes Stadtteilzentrum entsteht. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen und Plätze werden qualitätsvolle Freiräume geschaffen.

 

Hierzu werden überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete und entlang des südlichen Sportplatzringes Flächen für Mischgebiete festgesetzt. Die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sichert die Umsetzung der geplanten Freiräume. Die Erschließung wird durch die Festsetzung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und durch Gehrechte gesichert. Weiterhin werden zwei öffentliche Platzflächen festgesetzt. 

 

  1. Städtebauliche Kenndaten (gerundet)

Das Plangebiet ist etwa 73.500 m² groß. Es sollen etwa 700 Wohneinheiten; davon etwa 300 öffentlich gefördert, 6.600 m² öffentliche Grünflächen/ Parkanlagen und 5 000 m² Einzelhandel am südlichen Sportplatzring entstehen.

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Aufstellungsinformation     17.04.2012

Öffentliche Plandiskussion     09.06.2015

Öffentliche Auslegung      31.08 bis 30.09.2016

Feststellung       07.09.2017

 

Der Bebauungsplan Stellingen 62 wurde durch den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2019 (HmbGVBl. vom 7.Februar 2020 S. 98) für unwirksam erklärt. Es wurde das ergänzende Verfahren zur Behebung von Fehlern nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs zur rückwirkenden Inkraftsetzung des Bebauungsplans durchgeführt.

Öffentliche Auslegung       02.09. bis 02.10.2020

Zustimmung zur erneuten Öffentlichen Auslegung  17.11.2020

Erneute öffentliche Auslegung     07.12.20. bis 21.12.2020

 

5.                Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden. Es gingen zwei Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen sind in der Anlage mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen dargestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung der Feststellung des Bebauungsplanes Stellingen 62 zuzustimmen.

 

Anhänge

-          die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf, einschließlich ihrer Abwägung

-          Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung