Herr Schmidt eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden zur öffentlichen Videokonferenz des Ausschusses Stadtplanung. Es erfolgt der namentliche Aufruf aller Sitzungsteilnehmenden und Herr Schmidt stellt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen fest. Er teilt mit, dass nach 30 Minuten eine erneute Prüfung der Anwesenheit erfolgen werde. Mitglieder, die der Sitzung darüber hinaus noch später beitreten würden, müssten sich selbstständig mittels Chatfunktion anmelden.
Herr Schmidt begrüßt außerdem alle angemeldeten und anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie eine Vertreterin des Niendorfer Wochenblattes. Er macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet werde und weist darauf hin, dass keine Screenshots mit Inhalten der Sitzung und/oder Bilder von Mitarbeitenden der Verwaltung gemacht und im Internet veröffentlicht werden dürften. Auch ein privater Mitschnitt der Sitzung sei nicht erlaubt.
Er bittet den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Greshake, wie besprochen die assistierende Moderation bezüglich der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen.
Herr Schmidt erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erkläre. Dieses wird verneint. Weiterhin fragt er, ob es Widersprüche gegen die Tagesordnung gebe. Das ist nicht der Fall.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass die Bürgerfragestunde auf eine halbe Stunde begrenzt sei und Fragen an die Politik gestellt werden könnten.
Herr Greshake ruft namentlich alle angemeldeten Bürgerinnen und Bürger auf und stellt die Anwesenheit fest.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Herr Stephan fasst zusammen, dass es sich bei der Beschlussvorlage um einen vertagten Entwurf aus der vergangenen Sitzung handele und somit alle Unterlagen bereits vorlägen. Die Verwaltung stehe für Fragen zur Verfügung.
Herr Mir Agha stellt fest, dass man um die Brisanz dieses Bebauungsplanes wisse und es in der Kommission für Bodenordnung bereits mehrfach Vertagungen gegeben habe. Er erkundigt sich bei der Verwaltung, ob man den Plan heute in dieser Form beschließen könne, beziehungsweise welche zeitlichen Probleme es geben könne, sofern man den Plan nochmals wegen Beratungsbedarfs vertage.
Herr Stephan antwortet, dass das Ziel ursprünglich eine Beschlussfassung in der vorletzten Bezirksversammlung im Februar gewesen sei. Es lägen auch bereits verschiedene Bauanträge zu diesem Verfahren vor. Nun sei die Beschlussfassung der Bezirksversammlung Ende April möglich und vorgesehen. Mit den nunmehr drei öffentlichen Auslegungen, den Änderungen und Auswertungen halte man den Plan für entscheidungsreif. Die Hinweise des Gerichtes habe man in die Begründung aufgenommen und aus Sicht der Verwaltung spreche nichts gegen eine heutige Beschlussempfehlung des Stadtplanungsausschusses an die Bezirksversammlung.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, verliest Herr Schmidt das Petitum der Drucksache 21-1723:
„Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplanes Stellingen 62 zuzustimmen.“
Es erfolgt die namentliche Abstimmung der stimmberechtigten Ausschussmitglieder über die Drucksache 21-1723 mit folgendem Ergebnis:
Die Drucksache 21-1723 wird, bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE., einstimmig beschlossen.
Herr Stephan fasst zusammen, dass es sich um einen vertagten Tagesordnungspunkt handele, zu dem man bereits in der vergangenen Sitzung ausführlich berichtet habe. Er stehe, sofern nötig, gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus nimmt er Bezug auf die letzte Sitzung der Bezirksversammlung, in der verschiedene Fragestellungen zur Sozialen Erhaltungsverordnung diskutiert worden seien, zu denen er folgende Hinweise geben wolle:
- Eine Soziale Erhaltungsordnung sei zeitlich so lange gültig, bis sie aktiv aufgehoben werde. Das heißt, sie habe kein zeitliches Enddatum, welches verlängert werden müsse.
- Eine Soziale Erhaltungsverordnung ermögliche der Gemeinde ein dauerhaftes Vorkaufsrecht.
- Die Umwandlungsverordnung ist eine gesonderte Verordnung, sie komme aber automatisch in allen Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung zur Anwendung. Durch die Regelungen des Baugesetzbuchs sei sie auf 5 Jahre befristet. Sie bedürfe nicht der Zustimmung der Bürgerschaft, sondern sei eine Rechtsverordnung, die von der Landesregierung erlassen werde.
Herr Wiegmann stellt fest, dass seine Fraktion zu diesem Thema eine Anfrage gestellt habe, die zwischenzeitlich durch das Bezirksamt beantwortet worden sei. Nach wie vor sei man der Auffassung, dass es verschiedene Straßenzüge oder Bereiche gebe, denen ein Stopp dieser Umwandlung oder Aufwertung sehr gut täte, damit die Bevölkerung mit normalem oder niedrigem Einkommen dort auch weiterhin wohnen könne. Daher halte man den vorliegenden Antrag (Drs. 20-3409) aufrecht.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, verliest Herr Schmidt das Petitum der Drucksache 20-3409:
„Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt die Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung (gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch) und bittet die verantwortliche Fachbehörde, alle damit in Zusammenhang stehenden Vorbereitungen ohne Zeitverzug einzuleiten. Das Bezirksamt Eimsbüttel stellt alle verfügbaren personellen Kapazitäten zur Verfügung, um den gesamten Prozess in kürzest möglicher Zeit zu gewährleisten.“
Es erfolgt die namentliche Abstimmung der stimmberechtigten Ausschussmitglieder über die Drucksache 20-3409 mit folgendem Ergebnis:
Die Fraktion DIE LINKE. stimmt der Drucksache zu, alle anderen Fraktionen stimmen dagegen. Die Drucksache 20-3409 wird daher mehrheitlich abgelehnt.
Herr Schmidt stellt fest, dass er, wie unter TOP 1 mitgeteilt, nach 30 Minuten noch einmal die Anwesenheit überprüfen müsse. Dies sei für die stimmberechtigten Mitglieder bereits durch die Abstimmung geschehen. Es erfolgt ein weiterer namentlicher Aufruf der stellvertretenden Ausschussmitglieder mit dem Ergebnis, dass niemand hinzugekommen ist oder sich aus der Sitzung abgemeldet hat. Herr Greshake stellt darüber hinaus fest, dass keine weiteren Bürgerinnen oder Bürger hinzugekommen seien.
Herr Stephan geht anhand einer PowerPoint-Präsentation zunächst ausführlich auf die aktualisierten Daten zur Parkraumbedarfssituation ein. Zusammenfassend lasse sich aus den ermittelten Daten ableiten, dass in den Stadtteilen des Kerngebietes die Anzahl der Einwohner zwischen 2013 und 2019 um 4,11 Prozent gewachsen sei, wohingegen der PKW-Bestand um 2,05 Prozent abgenommen habe. In der Einzelbetrachtung der wachsenden Kerngebiets-Stadtteile hätten sich folgende Unterschiede ergeben: während in Eimsbüttel (- 4,22 Prozent) und Hoheluft-West (- 5,90 Prozent) die PKW-Zulassungszahlen deutlich gesunken seien, seien sie in Rotherbaum (+ 1,35 Prozent) und Harvestehude (+ 2,40 Prozent) geringfügig bzw. deutlich angestiegen.
Neben dieser gemäß der Drucksache 21-1017 zu ermittelnden Daten sei weiterhin die Abstimmung eines Leistungsbildes für ein ergänzendes, auf den gesammelten Daten/Erkenntnissen aufbauendes, Gutachten gewünscht worden. Hierzu solle ein externer Dienstleister beauftragt werden, der auf derartige verkehrliche Erhebungen und Analysen spezialisiert sei.
Herr Stephan stellt dem Ausschuss nachfolgend verschiedene externe Dienstleister und ihre bislang durchgeführten Projekte zu diesem Themenbereich vor. Da es eine große Bandbreite dieser externen Dienstleister gebe, schlage die Verwaltung vor, einige ausgewählte von ihnen zu einer „Expertenanhörung“ in eine Sitzung des Stadtplanungsausschuss einzuladen und sich deren Wissen zur zukünftigen Parkraumbedarfssituation und ihre fachliche Expertise vorstellen zu lassen.
Herr Klein regt zum Thema Parkraumbedarfssituation an, auch das Thema Wohnmobile näher zu betrachten, sowohl in Bezug auf Quartiersgaragen als auch im Hinblick auf Einschränkung des vorhandenen Parkraumes.
Zu den vorgestellten Dienstleistern erkundigt sich Herr Greshake, inwieweit diese bei der Verwaltung schon bekannt seien, bzw. ob mit allen bereits zusammengearbeitet worden sei. Weiterhin interessiere ihn, ob es bereits Einschätzungen oder Anfragen zu den Kosten gebe.
Zu der Anregung von Herrn Klein stellt Herr Stephan fest, dass die Auswertung des Landesbetriebes Verkehr (LBV) zum Anwohnerparken im Grindelviertel sicherlich auch unter diesem Aspekt interessant werde. Hier sei die Evaluation abzuwarten. Er macht darauf aufmerksam, dass der LBV auch regelmäßig im Ausschuss für Mobilität berichte.
Bezüglich der Fragen von Herrn Greshake führt Herr Stephan aus, dass außer ARGUS noch keiner der vorgestellten Dienstleister durch eine Zusammenarbeit bekannt sei. Man habe aber bei der Recherche und Auswahl darauf geachtet, dass es sich um Unternehmen handele, die bereits mehrfach zu dieser Thematik für Kommunen oder privatwirtschaftliche Betriebe gearbeitet hätten. Eine Kostenindikation gebe es noch nicht. Man habe zunächst die Auswahl der Dienstleister durch den Ausschuss abwarten wollen. Er gehe aber nicht davon aus, dass für solche Anhörung oder Vorstellung im Ausschuss größere Kosten anfallen würden, da alle Unternehmen bereits auf umfangreiches Datenmaterial und durchgeführte Untersuchungen zurückgreifen könnten. Sofern gewünscht, könne man dies aber in Erfahrung bringen und den Fraktionssprechern oder dem Ausschuss rückmelden.
Herr Armi merkt an, dass grundsätzlich nichts gegen eine Analyse der Parkraumsituation in Eimsbüttel einzuwenden sei. Er habe den Antrag jedoch so verstanden, dass es nur um die Quartiersgaragen gehe. Hier stelle sich ihm die Frage, einfach ausgedrückt, wie ein externer Dienstleister im Ergebnis eine Quartiersgarage beschaffen könne. Er könne sich nicht vorstellen, dass man hier zu einem Ergebnis komme. Daher halte er eine Spezifikation der Fragestellung, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es um eine Summe von bis zu 75.000 Euro gehe, für angebracht. Er erkundigt sich nach der Einschätzung der Verwaltung hierzu.
Herr Brunckhorst hält die Idee einer Expertenanhörung für sehr gut, schlägt allerdings vor, die Auswahl auf maximal 3 bis 4 Anbieter zu begrenzen. Weiterhin stellt er fest, dass der Antrag sich tatsächlich vorrangig auf die Quartiersgaragen beziehe. Da man nicht erwarten könne, dass die Verwaltung hier alle Daten und Fakten liefere, habe man die neutrale Erhebung eines externen Dienstleisters vorgeschlagen.
Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass es zum Thema Carsharing schon eine Anhörung im Ausschuss für Mobilität gegeben habe, die sehr gut gewesen sei. Hier habe man sich auf 5 Anbieter beschränkt. Er halte das für das Maximum. Zum Thema Carsharing sei es auffällig, dass im Straßenbild sehr viele Fahrzeuge hinzugekommen seien, die Parkraum beanspruchen würden. Daher halte er es für sinnvoll, wenn man dieses Thema, ähnlich wie die Wohnmobile, bei der Expertenanhörung hinzunehme.
Herr Stephan weist darauf hin, dass es sich bei dem Vorschlag der Verwaltung um die Umsetzung eines Beschlusses, nicht eines Antrages (den man im Zweifel noch ändern oder modifizieren könne) handele. Derzeit befinde man sich bei Punkt 2 des Beschlusses, der qualitativen und quantitativen Erhebung und Analyse der derzeitigen und zukünftigen Parkraumbedarfssituation. Darauf aufbauend gehe es im Anschluss um mögliche Standorte und ein Konzept für Quartiersgaragen. Hier solle aber die Analyse berücksichtigt werden, weshalb man sich zunächst darauf konzentrieren müsse. Bei der Anzahl der einzuladenden Experten habe man bewusst keinen Vorschlag gemacht, da man den Wünschen des Ausschusses nicht vorgreifen wollte. Unabhängig von der Anzahl rate er dazu, sich darüber Gedanken zu machen, welche Perspektiven man bei dieser Expertenanhörung haben wolle. Dementsprechend könne man dann einzelne Anbieter einladen.
Herr Wiegmann vertritt die Auffassung, dass der Ansatz des Beschlusseses falsch sei. Es könne nicht darum gehen, Konzepte zu entwickeln, mit denen man die Masse der stehenden Fahrzeuge sinnvoll unterbringen könne indem man noch mehr Flächen hierfür zur Verfügung stelle. Vielmehr sollte es darum gehen, sich Gedanken um die Schaffung von attraktiven Alternativen zu machen. Weiterhin stelle sich ihm die Frage, wer die Kosten für die Quartiersgaragen tragen solle. Die Gesellschaft oder die Nutzer selber.
Herr Greshake stellt fest, dass die vorgeschlagenen Dienstleister verschiedene Leistungsbereiche im Fokus hätten. Er erkundigt sich, ob die Verwaltung einen Vorschlag machen könne, der sich auf ungefähr die Hälfte der Dienstleister beschränke, mit denen man alle Bereiche wie Ortskenntnis, Zukunftsperspektiven und Wirtschaftlichkeit abdecken könne.
Herr Brunckhorst schlägt vor, dass jede Fraktion einen Vertreter benennen möge, der sich in kleinerer Runde gemeinsam mit der Verwaltung mit den Dienstleistern befasse und eine Vorauswahl für eine Expertenanhörung in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses treffe. Zu den Anmerkungen von Herrn Wiegmann gibt er zu bedenken, dass es illusorisch sei zu glauben, man könne innerhalb der nächsten 20 Jahre den Autoverkehr aus den Stadtteilen verbannen. Es müsse vielmehr darum gehen, möglichst viel rollenden und stehenden Verkehr unter die Erde zu bringen, um auf diese Weise mehr Qualität für die Bewohner zu schaffen.
Herr Armi kann sich ebenfalls nicht vorstellen, dass man die Menschen innerhalb der nächsten Jahre bewegen könne, ihre Mobilität vollständig zu ändern. Andererseits stimme er, bezogen auf den Antrag, Herrn Wiegmann zu. Es handele sich hier, für bezirkliche Verhältnisse, um eine sehr hohe Summe, die man zur Verfügung stelle. Das müsse man nutzen, um sich unter anderem auch Alternativen und Anreizmöglichkeiten von den Experten aufzeigen zu lassen. Für Quartiersgaragen benötige man Investoren und Flächen, was sich in der Vergangenheit schon als extrem schwierig herausgestellt habe. Insofern sollte man sich von den Experten auch Alternativen aufzeigen lassen. Er betont, dass er es für wichtig halte, die Ziele zu spezifizieren.
Herr Stephan könne sich, bezogen auf die Auswahl der Dienstleister, vorstellen, dass man mit den Perspektiven von ARGUS, dem Zukunftsinstitut und einem Anbieter wie „Park here“ gut und breit aufgestellt sei.
Herr Thies schlägt vor, auch die Technische Universität, an der es unter anderem einen Lehrstuhl zur Verkehrsplanung mit Professor Gertz gebe, in die Überlegungen einzubeziehen.
Herr Mir Agha möchte wissen, ob sich die Verwaltung von dem vorgeschlagenen Vorgehen Synergieeffekte erhoffe.
Herr Greshake erkundigt sich bei der Verwaltung, ob es möglich sei, zur nächsten oder übernächsten Sitzung eine Auflistung der verschiedenen Dienstleister zu fertigen, aus der einerseits ersichtlich sei, wie zu den Fragestellungen des Antrages beigetragen werde könne (Lösungsmöglichkeiten) und die andererseits auch eine Kostenaufstellung enthalte.
Zur Frage von Herrn Mir Agha antwortet Herr Stephan, dass man durchaus Dienstleister ausgesucht/vorgeschlagen habe, von denen man sich einen sinnvollen Beitrag zur Lösung erhoffe. Trotzdem nähere man sich hier auch neuen Themenfeldern, die man unter Umständen noch nicht vollständig überblicken könne. Den Vorschlag zur Technischen Universität von Herrn Thies halte er für eine gute Überlegung. Die Erstellung einer Auflistung der Dienstleister mit den verschiedenen Angeboten sei allerdings aufgrund des hohen Zeitaufwandes nicht leistbar. Stattdessen schlägt Herr Stephan vor, dass man die vorgeschlagenen 3 – 4 Dienstleister unverbindlich anspreche und um eine Kostenindikation bitte. Diese Informationen könne man dann mit den Fraktionssprechern und mit von den Fraktionen benannten Personen (aufgrund der Kostenaufstellungen nicht in einem öffentlichen Ausschuss) besprechen.
Die Mitglieder des Ausschusses begrüßen diesen Vorschlag und nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt mit den Dienstleistern ARGUS, Herrn Professor Gertz (für Technische Universität und Planungsbüro GGR ), Zukunftsinstitut sowie „Park here“ aufzunehmen und um grobe Kostenschätzungen für einen Vortrag im Sinne des Beschlusses im Ausschuss zu bitten. Die ermittelten Informationen/Kalkulationen wird die Verwaltung dann mit den Fraktionssprechern kurzfristig besprechen.
6.1 Zeitplan zum Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 76 (Redingskamp)
Herr Stephan verweist auf den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 76/Eisenbahnerviertel. Es sei geplant, diese im April und Mai, wie bereits dargestellt, durchzuführen. Mit Aushang vor Ort und beim Bezirksamt unter Berücksichtigung der geltenden Einschränkungen durch die Pandemie. Man werde versuchen, alle Mieterinnen und Mieter hierüber frühzeitig zu informieren. Darüber hinaus plane man am 24. April einen Info-Tag vor Ort. Eine schriftliche Information mit den konkreten Einzelheiten werde es zum nächsten Stadtplanungsausschuss geben.
Es liegen keine Anträge vor.
Herr Schmidt erkundigt sich, ob es Anmerkungen, Änderungswünsche oder Einsprüche zu den Niederschriften gibt. Das ist nicht der Fall.
Die Niederschriften vom 01.12.20 (öffentlicher Teil) und 12.01.2021 werden einvernehmlich genehmigt.