Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Univiertel im Stadtteil Harvestehude-Rotherbaum
Letzte Beratung: 30.03.2021 Stadtplanung Ö 4
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel fordert die Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung gemäß Baugesetzbuch (§172 Abs.1 Satz Nr. 1 Nr.2)
für den Stadtteil Harvestehude-Rotherbaum mit dem Schwerpunkt des Uni- und Grindelviertels.
Zweck dieser Verordnung soll sein, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Soziale Erhaltungsverordnung soll verhindern, dass im Zeichen des angedachten „Uni-Boulevards“ angestammte Bewohner*innen durch baulich aufwertende Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Gebiet verdrängt werden.
DIE LINKE. ist von Anwohner*innen auf einige Kauf- und Übernahmeaktivitäten privater Investoren in diesem Bereich (z.B. Grindelallee) hingewiesen worden, die auf einen verstärkten bevorstehenden Aufwertungsdruck hinweisen.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.