20-3409

Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Univiertel im Stadtteil Harvestehude-Rotherbaum

Antrag

Letzte Beratung: 30.03.2021 Stadtplanung Ö 4

Sachverhalt

DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel fordert die Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung gemäß Baugesetzbuch (§172 Abs.1 Satz Nr. 1 Nr.2)
für den Stadtteil Harvestehude-Rotherbaum mit dem Schwerpunkt des Uni- und Grindelviertels.

Zweck dieser Verordnung soll sein, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Soziale Erhaltungsverordnung soll verhindern, dass im Zeichen des angedachten „Uni-Boulevards“ angestammte Bewohner*innen durch baulich aufwertende Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Gebiet verdrängt werden.

DIE LINKE. ist von Anwohner*innen auf einige Kauf- und Übernahmeaktivitäten privater Investoren in diesem Bereich (z.B. Grindelallee) hingewiesen worden, die auf einen verstärkten bevorstehenden Aufwertungsdruck hinweisen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine

 

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