Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 30.04.2019

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten; Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Döblitz eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Döblitz stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Anmerkung: Wegen der zu erwartenden Wortbeiträge zum Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 verlässt Herr Rust bereits jetzt den Saal, da er sich für befangen erklärt hat.

Eine Bürgerin aus Lokstedt meldet sich zu Wort und weist auf die von der Bezirksversammlung beschlossenen 10 Punkte zum Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 in der Drucksache 20-3181 hin. Ihr stelle sich die Frage, wie man diese Punkte und dementsprechend auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen wolle, wenn der Plan erneut unverändert vorgelegt werde. Weiterhin erkundigt sie sich, wann die noch offenen Fragen aus der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses beantwortet würden.

Herr Mir Agha entgegnet, dass die Bürgerinnen und Bürger während der öffentlichen Auslegung die Gelegenheit erhielten, ihre Ideen, Wünsche und auch Kritik zu äußern und hierzu dann entsprechend Stellung genommen werde. Weiterhin weist er darauf hin, dass mit dem Verzicht der ursprünglich geplanten Punkthochhäuser schon erste Veränderungen an den Planungen vorgenommen wurden, obwohl das vor der öffentlichen Auslegung eher unüblich sei. Hier habe man dem Protest der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung getragen. Zusätzlich erläutert er, dass auch heute nicht über den Bebauungsplan entschieden werde, sondern nur über die öffentliche Auslegung.

Herr Kuhn äußert, dass er sich schon in der letzten Sitzung enttäuscht über das Ergebnis des vorgelegten Entwurfes gezeigt habe. Seiner Meinung nach sei vieles aus der bereits angesprochenen Drucksache nicht berücksichtigt worden. Nun müsse man überlegen, wie man weiter verfahren wolle.

Herr Obens stellt fest, dass man die Entscheidung in der letzten Sitzung vertagt habe, da der Eindruck entstanden sei, die Verwaltung müsse ihre Hausaufgaben noch machen. Daher erwarte er heute bei dem Tagesordnungspunkt substanzielle Antworten der Verwaltung. Dann müsse man schauen, ob diese ausreichend seien, um heute die Auslegungsreife des Entwurfes zu erzielen. Er äußert den Wunsch, dass Fragen der Bürgerinnen und Bürger bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt zugelassen würden.

Eine zweite Bürgerin meldet sich zu Wort und macht deutlich, dass es nicht um die Reife der Auslegung sondern um den Umfang der Planungen gehe. Sie habe den Eindruck, dass die Kompromissbereitschaft bei den Planungen sehr gering sei. Hier wünsche sie sich mehr Flexibilität. Außerdem möchte sie wissen, ob man dem Plan trotzdem zustimme, auch wenn er nicht geändert werde.

Herr Mir Agha erläutert, dass die Schwierigkeit darin bestehe, zwischen den einzelnen Interessen zu moderieren. Bei diesem Planentwurf gebe es stark unterschiedliche Interessen, die man gegeneinander abwägen müsse. Ob man am Ende dem Bebauungsplan-Entwurf zustimmen werde, könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen, da das Ergebnis ja noch nicht feststehe. Er macht darauf aufmerksam, dass es bis zum Ende der Legislatur auch diesbezüglich keine abschließende Entscheidung geben werde. Zunächst gehe es nur um die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung.

Herr Kuhn vermutet, dass sich in den vergangenen 2 Wochen nicht so viel getan habe, als dass der Plan heute die Auslegungsreife erreiche. Viel wichtiger sei jedoch die Frage, welche Auswirkungen es habe, wenn der Bebauungsplan-Entwurf nicht beschlossen werde. Eine Bebauung in diesem Bereich könne auch aufgrund des bestehenden Planrechtes erfolgen und das unter Umständen sogar höher und ohne die Schaffung von Stellplätzen. Diese Tatsache müsse man auch berücksichtigen. Weiterhin verliere man dann alle Einflussmöglichkeiten, die man in einem Bebauungsplanverfahren habe. Die öffentliche Auslegung habe beispielsweise den Vorteil, dass man auf alle Einwendungen reagieren müsse. Trotz allem empfinde er den vorliegenden Entwurf auch eher als enttäuschend.

Herr Obens sieht sich nicht als Moderator zwischen verschiedenen Interessen. Er bemühe sich nur darum, die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu vertreten. Auch könne er die Auffassung von Herrn Kuhn nicht nachvollziehen. Es dürfe nicht darum gehen, einem unausgewogenen Plan zuzustimmen, nur weil es ohne einen Beschluss noch schlimmer kommen könne. Er wolle Klarheit haben, ob der Bebauungsplan-Entwurf auslegungsfähig sei, ansonsten werde er nicht zustimmen.

Frau Seifert betont, dass die öffentliche Auslegung für die Anwohnerinnen und Anwohner auch Vorteile habe. Alle Unterlagen und Gutachten könnten eingesehen werden und man erhalte noch einmal die Gelegenheit, seine Meinung dazu zu äußern. Im Übrigen benötige man auch in Lokstedt dringend neue Sozialwohnungen, insofern müsse man alle Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.

Eine andere Bürgerin stellt fest, dass man nicht grundsätzlich gegen das Projekt sei, sondern es lediglich für zu umfangreich halte.  Sie frage sich, warum die Meinung der Anwohnerinnen und Anwohner ignoriert werde.

Eine Mieterin aus einem Haus in der Grindelallee 80 meldet sich zu Wort und berichtet, dass das Haus in den letzten Monaten bereits 2 mal verkauft worden sei und sie sich frage, was mit den Mieterinnen und Mietern passiere, wenn das Haus abgerissen werde.

Herr Obens stellt fest, dass es sich hierbei um ein mieterrechtliches Problem handele, bei dem der Stadtplanungsausschuss der falsche Ansprechpartner sei. Er rät, sich diesbezüglich an den Verein „Mieter helfen Mietern“ zu wenden und sich dort juristisch beraten zu lassen. Im Übrigen verweist er auf einen Antrag seiner Fraktion in der Bezirksversammlung zu diesem Thema.

Herr Brunckhorst bestätigt, dass die Politik hier der falsche Ansprechpartner sei und rät ebenfalls, sich rechtlichen Beistand zu holen.

Frau Bahr ergänzt, dass es sich vor allem um ein privatrechtliches Problem handele. Dem Vermieter stehe es zu, zu kündigen, sofern ein berechtigtes Interesse vorliege. Die neue Bezirksversammlung werde sich aber sicherlich mit dieser Thematik befassen und abwägen, wie man hier gegebenenfalls helfen könne.

Ein Anwohner aus dem Rimbertweg möchte wissen, wie weit man das Baurecht überschreiten könne, beziehungsweise ob man mehr bauen könne, als festgeschrieben sei.

Herr Döblitz schlägt vor, nun zunächst den Bericht der Verwaltung abzuwarten, da sich dann sicherlich einige Fragen klären ließen. Die für die Bürgerfragestunde zur Verfügung stehenden 30 Minuten seien bereits abgelaufen.

Der Anwohner bittet darum, noch Fragen zuzulassen.

Herr Döblitz verweist auf die Geschäftsordnung und schließt die Bürgerfragestunde.

Herr Obens beantragt, die Bürgerfragestunde für weitere Fragen zu verlängern.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Der Anwohner erkundigt sich, weshalb der Grundwasserspiegel im Rimbertweg zwischen 5 und 10 Meter liege. Hierdurch seien Schäden zu befürchten. Dies habe er dem Bezirksamt auch bereits schriftlich mitgeteilt.

Herr Obens entgegnet, dass diese Frage nur durch die Verwaltung beantwortet werden könne.

 

 

Ö 3 - 20-3617

Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 (Rimbertweg) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Herr Stephan macht zunächst anhand des Verfahrensablaufs darauf aufmerksam, dass der Ausschuss bereits seit längerer Zeit mit diesem Bebauungsplan-Verfahren befasst sei und dies eindeutig ein Vorteil zu den üblichen Bauvorhaben ohne Aufstellen eines Bebauungsplanes sei. Sowohl die Anregungen aus der Politik als auch aus der Öffentlichkeit könnten in einem geordneten und transparenten Verfahren bearbeitet werden. Er stellt kurz die Ausgangssituation dar und geht auf den Wettbewerb von Lehrerbau und Buchdruckern ein, an dessen Entscheidung sowohl die Politik als auch die Öffentlichkeit in der Jury beteiligt gewesen seien. Eine weitere Beteiligung der Bürger habe es mit dem Projekt Lokstedt 2020 in diversen öffentlichen Veranstaltungen gegeben. Auch die Anregungen und Wünsche aus diesem Prozess seien in den Bebauungsplan-Entwurf eingeflossen.

Der Antrag der Politik (Drucksache 20-3181) sei in fast alles Punkten berücksichtigt worden (es folgt eine stichpunktartige Auflistung), die Herr Stephan ausführlich erläutert:

  1. Die Straße Rimbertweg wird nur von den Anliegern genutzt. Es gibt keinen Durchfahrtsverkehr.
  2. ume für eine Kita und Arztpraxen sind vorgesehen, Nahversorgung wird geprüft. Oberirdische Stellplätze für Arztpraxen werden zugelassen.
  3. Die Nachverdichtung wurde reduziert, auf die Punkthochhäuser wurde verzichtet. Die Geschossigkeit wurde aus dem Wettbewerb und der Umgebung abgeleitet. Nicht alle Gebäude können aufgestockt werden, vielfach wird der Bestand festgeschrieben.
  4. Soll erfolgen. Die Kaifu möchte bei ihrem Vorhaben die Anwohner beteiligen.
  5. Soll erfolgen. Die Kaifu möchte bei ihrem Vorhaben die Anwohner beteiligen.
  6. Dem alten Bebauungsplan hat kein Oberflächenwassergutachten zugrunde gelegen. Für den neuen Bebauungsplan-Entwurf wird das Gutachten öffentlich ausgelegt.
  7. Laut Berechnung durch Baukostengutachter der Arge e.V. müsste man für die Anmietung eines Tiefgaragenstellplatzes ca. 200 Euro monatliche Miete veranschlagen, um die Tiefgarage kostendeckend zu finanzieren. Der Stellplatzschlüssel bleibe wie im Bestand vorhanden.
  8. Siehe 7.
  9. Erläuterung folgt.
  10. Siehe 3.

Herr Stephan geht nachfolgend ausführlich auf die im Stadtplanungsausschuss am 16.04.2019 gestellten und schriftlich nachgereichten Fragen der Bürgerinnen und Bürger ein. Die Antworten sind stichpunktartig aufgelistet:

  1. Eine Überschreitung von 40 % ist nicht gegeben. Rechnerisch sind es 33 %. Diese bezogen sich allerdings noch auf die Geschossflächenzahl inklusive der Punkthochhäuser. Ohne die Punkthochhäuser liegt die Überschreitung bei rund 25 % über Baunutzungsverordnung und ist in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf ausführlich dargestellt.
  2. Der Bebauungsplan sieht keine neue Stichstraße vor. Die Feuerwehrzufahrten bleiben erhalten, die Stellplätze können vom Lohkoppelweg aus erreicht werden.
  3. Ein Bebauungsplan kann das Mobilitätsverhalten der Anwohnerinnen und Anwohner nicht beeinflussen. Es könnten mehr Verkehrsflächen ausgewiesen werden, das würde jedoch zu Lasten der Freiflächen gehen.
  4. Der Bebauungsplan-Entwurf ist die Voraussetzung für neue Grünflächen. Sie werden dort ausgewiesen. Es werden keine öffentlichen Grünflächen bebaut sondern neue Grünflächen geschaffen. 1,3 % der Fläche wird neu versiegelt.
  5. Der Bebauungsplan-Entwurf wird hierzu ein Gutachten enthalten, welches zu beachten ist. In der Begründung findet sich eine ausführliche Darlegung.
  6. Die Gehwegverbreiterung ermöglicht kein 2-reihiges Parken. Die Verbreiterung dient dazu, dass ältere Menschen mit Rollator und beispielsweise Familien mit Kinderwagen besser auf dem Gehweg aneinander vorbeigehen können.

 

Herr Stephan betont, dass das neue Planrecht differenzierter sei als das alte Planrecht und man  dieses benötige, um die 200 Wohneinheiten zu schaffen. Man sei von den Qualitäten des neuen Bebauungsplans überzeugt und halte diesen für richtig und wichtig. Deshalb wolle man mit diesem Entwurf in die öffentliche Auslegung gehen. Er macht darauf aufmerksam, dass beim Bezirksamt durchaus auch positive Rückmeldungen eingegangen seien von Personen, die dort gerne wohnen würden oder wohnen bleiben wollten. Mit dem neuen Bebauungsplan entstehe weiterhin eine verlässliche Grundlage, die mit dem alten Planrecht nicht gegeben sei. Hier gebe es durchaus Möglichkeiten, zu befreien.

Er bittet den Ausschuss um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung.

Herr Obens bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und erkennt das Bemühen der Verwaltung an, Klarheit zu schaffen.  Seiner Meinung nach sei dies gelungen und man müsse sich nun Gedanken machen, wie man sich entscheiden wolle vor dem Hintergrund des neuen Sachstandes. Darum plädiere er für eine Vertagung.

Herr Mir Agha gibt zu bedenken, dass eine Vertagung bedeute, die Entscheidung auf den letzten Stadtplanungsausschuss, 2 Tage vor der letzten Bezirksversammlung in dieser Legislaturperiode, zu schieben. Das halte er für riskant. Im Übrigen gehe es lediglich um die Entscheidung über eine öffentliche Auslegung, die noch keine Entscheidung für oder gegen den Bebauungsplan sei. Er beantragt eine Auszeit, um sich mit der Fraktion zu beraten.

Die Sitzung wird 10 Minuten für Beratungszwecke unterbrochen.

Frau Seifert stellt fest, dass man angesichts der heutigen Präsentation der Verwaltung eine Entscheidung über die Auslegung treffen werde. Dieses sei auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu sehen. Die öffentliche Auslegung biete allen die Möglichkeit, ihre Argumente schriftlich einzureichen und öffentlich zu machen. Danach werde alles besprochen und gegeneinander abgewogen. Wie das Ergebnis aussehen werde, wisse man zurzeit lediglich zu ca. 40 Prozent. Alles Weitere bleibe abzuwarten.

Herr Obens entgegnet, dass er diese Entscheidung nicht für den richtigen Weg halte. Die heutigen Informationen hätte er gerne noch schriftlich gehabt, um danach eine Entscheidung zu treffen. Er werde daher in der heutigen Sitzung nicht zustimmen.

Die Drucksache 20-3617 wird bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen.

(Anmerkung: Die Präsentation wurde an die Ausschussmitglieder und die Fraktionen verschickt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.)

 

 

Ö 4

Prüfung einer sozialen Erhaltungsverordnung für das Uni-Viertel

Ö 4.1

Bericht der Verwaltung gemäß Drucksache 20-3429

Frau Homann zitiert zunächst den § 172 Baugesetzbuch, der die gesetzliche Grundlage für die Schaffung von Sozialen Erhaltungsverordnungen sei. Anhand einer Übersichtskarte geht sie kurz auf die beiden im Bezirk Eimsbüttel bereits bestehenden Sozialen Erhaltungsverordnungen in Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd ein. Es stelle sich nun die Frage, ob eine weitere Verordnung für das „Uni-Viertel“ angebracht sei und wenn ja, mit welchem Geltungsbereich. Mithilfe einer weiteren Übersicht stellt sie das verbleibende restliche Kerngebiet mit den Bereichen Harvestehude und Rotherbaum dar. Man müsse nun anhand einer einfachen Vorprüfung diejenigen Bereiche herausfiltern, die für eine Soziale Erhaltungsverordnung geeignet seien. Ungeeignete Gebiete seien zum Beispiel Gewerbegebiete (zum Beispiel die Universität), Bereiche mit überwiegend Einfamilienhäusern und Gebiete in denen es einen hohen Anteil an Wohnungs- und Teileigentum gebe. Auch die Höhe der Mieten spiele eine Rolle. Mit diesem Ergebnis und weiteren, sich anschließenden Voruntersuchungen zu Aufwertungspotenzial, Verdrängungspotenzial und Verdrängungs-druck könne dann eine Aussage zu einem realistischen Gebietszuschnitt getroffen werden. Ein entsprechender Bericht an den Stadtplanungsausschuss als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen sei geplant.

Herr Obens erkundigt sich, ob des Grindelviertel in dem Gebiet, für welches die Vorprüfung erfolge, enthalten sei.

Frau Homann bestätigt dieses.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

(Anmerkung: Die Präsentation wurde an die Ausschussmitglieder und die Fraktionen verschickt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.)

 

Ö 4.2 - 20-3409

Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Univiertel im Stadtteil Harvestehude-Rotherbaum

Siehe TOP 4.1

Die Beratung über die Drucksache 20-3409 soll erfolgen, wenn der Bericht der Vorprüfung vorliegt.

 

Ö 5

Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg) Auswertung der öffentlichen Plandiskussion

Herr Eggers verweist zunächst auf das mit der Einladung verschickte Protokoll der öffentlichen Plandiskussion und geht dann kurz auf die Umrisse des Plangebietes, das geltende Planrecht sowie die Ziele des Bebauungsplanes ein. Folgende Punkte seien in der öffentlichen Plandiskussion von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern angesprochen worden:

-          Bautätigkeiten und Eigentum des Albertinen-Krankenhauses

-          Ziele für die Fläche am AKN-Haltepunkt

-          Maß der baulichen Nutzung und Typologie der Wohnbebauung

-          Umgang mit den bestehenden Gewerbeflächen an der Süntelstraße

-          Verkehrsbelange

Alle Fragen könnten im Übrigen dem Protokoll zur öffentlichen Plandiskussion entnommen werden.

Herr Armi erkundigt sich, inwieweit es möglich sei, vorhandene Gewerbeflächen in Wohnbauflächen umzuwandeln.

Herr Stephan erläutert, dass grundsätzlich eine Umwandlung von Gewerbeflächen möglich sei, man aber auch Gewerbeflächen benötige. Er weist zudem darauf hin, dass die Wirtschaftsbehörde einer Umwandlung immer zustimmen müsse. Gleichermaßen müsse eine solche Umwandlung auch stadtplanerisch sinnvoll sein. Man werde das Thema, wenn gewünscht, aber weiterverfolgen.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

(Anmerkung: Die Präsentation wurde an die Ausschussmitglieder und die Fraktionen verschickt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.)

 

Ö 6 - 20-3662

Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 92 (Garstedter Weg) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Frau Döscher fasst zusammen, dass man an diesem Planentwurf schon seit längerer Zeit arbeite und man im Ausschuss hierüber bereits berichtet habe. Die Unterlagen seien den Ausschussmitgliedern rechtzeitig mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugegangen.

Frau Döscher geht noch einmal kurz auf die Ziele der Planung sowie den Verfahrensablauf ein und berichtet über die Ergebnisse und den Stand der Umsetzung aus dem öffentlichen Beteiligungsformat. Weiterhin erläutert sie den vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf.

Herr Kuhn erkundigt sich, in welchem Bereich man das neue Kundenzentrum eingeplant habe. Weiterhin möchte er wissen, ob eine Unterbringung der Marktbeschicker für die Zeit der Umbauphase geregelt sei. Bezüglich der Geschossigkeit fragt er, weshalb man „nur“ 4-5 Geschosse plane. Insbesondere an den Magistralen oder Hauptstraßen biete sich eine 5-6 geschossige Bebauung an, unter anderem auch als Lärmschutz für die dahinterliegende Bebauung.

Frau Döscher gibt zur letzten Frage zu bedenken, dass sich das Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Flughafen befinde. Im Übrigen habe man sich bei den Planungen an der vorhandenen Bebauung in der Umgebung orientiert. Zu den Besorgnissen der Marktbeschicker stellt sie fest, dass man sich sehr bemühe, bestmögliche Lösungen zu finden. Da nicht alle Bauvorhaben zeitgleich realisiert würden, könne man den Markt während der Bauphase auf der Fläche  verlagern oder gegebenenfalls zu einem Teil die Fußgängerzone des Tibarg einbeziehen. Sie versichert, dass man sich dieses Problems annehmen werde. Mit den Marktbeschickern hätte ein Ortstermin stattgefunden. Zur Frage nach dem Kundenzentrum teilt Frau Döscher mit, dass es in jedem Fall in der Erdgeschosszone untergebracht werde. Sie macht darauf aufmerksam, dass für alle Erdgeschosse öffentliche bzw. gewerbliche Nutzungen und kein Wohnen geplant seien.

Herr Mir Agha erwidert, dass es sich auch aus seiner Sicht anbiete, an dieser Stelle 1-2 Geschosse höher zu bauen. Allerdings könne er es durchaus nachvollziehen, wenn dies aus verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel der Lage innerhalb der Fluglärmschutzzone, nicht möglich sei. Auch eine Verschattung des Marktplatzes müsse man bedenken.

Frau Döscher antwortet, dass man tatsächlich über eine höhere Bebauung nachgedacht habe, allerdings aus verschiedenen Gründen an diesem Standort sehr eingeschränkt sei und man auch den Hinweis erhalten habe, an dieser Stelle mit der Höhenentwicklung eher zurückhaltend zu planen. Sie betont, dass das, was dort entstehe, bereits sehr großzügig geplant sei.

Herr Rust erkundigt sich nach der Höhe des in direkter Umgebung befindlichen Tibarg Centers.

Frau Döscher berichtet, dass das Tibarg Center 4-stöckig sei.

Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs in der vorgelegten Fassung (Drucksache 20-3662) einvernehmlich zu.

Von Seiten der Ausschussmitglieder wird allerdings darum gebeten, noch einmal ausführlich zu Protokoll zu geben, warum im Plangebiet die Gebäudehöhe auf 4-5 Geschosse begrenzt sei. Diese Begrenzung sei in Anbetracht der zentralen Lage des Plangebiets und des Magistralenkonzeptes der FHH zu überprüfen.

Antwort zu Protokoll:

Der Raum der Fußngerzone Tibarg ist überwiegend von zwei bis drei-geschossiger Bebauung geprägt. Auch die baukulturell bedeutsame Lippertsche Villa, die durch in Überplanung des Bereiches wieder sichtbar wird, ist zwei geschossig.

Lediglich einzelne Baukörper wie z.B. das Tibarg Center und das direkt am Marktplatz gelegene Gebäude (Tibarg 38/40) weisen vier Geschosse auf. Im Bereich des Tibarg nimmt der Bebauungsplanentwurf diesen Niendorfer Maßstab auf, während entlang des Garstedter Weges zur Lärmabschirmung und Fassung des Straßenraumes 5-Geschosse festgesetzt werden.

Der Garstedter Weg gehört nicht zum vorrangigen System der Magistralen. Eine starke Nachverdichtung, wie an den definierten Magistralen (z.B. Kieler Straße, Julius Vosseler Straße) ist an diesem Standort nicht geplant.

Die geplanten Gebäudehöhen entsprechen in ihrer Maßstäblichkeit auch dem Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens.

 

Ö 7

Vorstellung der Ergebnisse "Schutz von kleinen Gewerberäumen in den Erdgeschossen von Wohnhäusern" Bezug: Drucksache 20-2464

Herr Fuhrmann stellt sich zunächst vor und geht im Folgenden auf die mit Drucksache 20-2464 vorliegenden Fragen ein:

In den Jahren 2014 bis 2018 seien im Bezirk Eimsbüttel 14 Gewerbeflächen zu Wohnen umgenutzt worden. Das entspreche einem Anteil von 1,28 % aller 1092 genehmigten Bauvorhaben. Im gleichen Zeitraum habe man 35 neue Gewerbeeinheiten in Erdgeschossen von Wohnhäusern genehmigt. Bei der Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen habe es sich um normal genehmigten Wohnraum gehandelt. Dieser könne im Rahmen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) frei genutzt werden.

Folgende Nutzungen seien bei den betroffenen Vorhaben zu Wohnraum umgenutzt worden:

6 Geschäfte für Einzelhandel

5 Büros

1 Cafe

1 Arztpraxis

1 Werkstatt.

Die rechtliche Grundlage für diese Verfahren bildeten die vorhandenen Bebauungspläne mit deren Ausweisung und der Art der Nutzung. 13 der 14 Vorhaben seien in Gebieten genehmigt worden, in denen explizit Wohnen ausgewiesen wurde. Ein Vorhaben sei in einem Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen worden. Herr Fuhrmann betont, dass es in all diesen Gebieten keinen Versagensgrund für die Wohnnutzung gegeben habe.

Zum Einfluss einer zukünftigen Erhaltensverordnung insbesondere im Kerngebiet merkt Herr Fuhrmann an, dass das Ziel dieser Verordnungen darin bestehe, den Verdrängungseffekten in diesen Stadtteilen entgegenzuwirken und weitere Verluste von noch verbliebenem günstigem Wohnraum einzudämmen, um bewährte Bewohnerstrukturen dieser Quartiere zu schützen.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Ö 8

Mitteilung der Verwaltung

Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

 

Ö 8.1 - 20-3683

Zweite Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 53 (Kieler Straße / Elbgaustraße) Information über die Feststellung der Bebauungsplan-Änderung

8.1 Eid 53, Info über Feststellung der Änderung, Drucksache: 20-3683

Die Mitteilung wurde als Tischvorlage an die Fraktionsvorsitzenden und den Vorsitzenden des Stadtplanungsausschusses verteilt.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache 20-3683 zur Kenntnis.

 

Ö 9

Anträge

Ö 9.1 - 20-3651

RISE-Projekte für das Eisenbahnerviertel

Die Drucksache 20-3651 wird einstimmig beschlossen.

 

Ö 10

Genehmigung der Niederschrift

Es liegt keine Niederschrift zur Genehmigung vor.