20-3662

Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 92 (Garstedter Weg) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.04.2019
Sachverhalt

 

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt in Niendorf zwischen der Straße Zum Markt, dem Garstedter Weg und dem Tibarg.

 

  1. Ziel und Zweck der Planaufstellung

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des wichtigen Eimsbütteler Stadtteilzentrums am Tibarg durch bauliche Verdichtung und Neuordnung der Freiflächen geschaffen werden. Am Garstedter Weg und am Tibarg sollen Geschäftsgebäude mit Wohnungen entstehen. Die Marktfläche soll als städtischer Platz zur Verfügung stehen, die benachbarte Grünfläche aufgewertet und zugänglich gemacht werden.

 

  1. Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet umfasst insgesamt etwa 3,2 Hektar. Hiervon entfallen 1,6 Hektar auf Kerngebiete, 0,8 Hektar auf Verkehrsflächen und 0,6 Hektar auf Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung sowie 0,1 Hektar auf private und öffentliche Grünflächen.

Im Plangebiet sind 50 bis 100 Wohneinheiten geplant. Auf den im städtischen Besitz befindlichen Flächen ist ein Anteil von mind. 30% gefördertem Wohnungsbau geplant.

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans wurde 2016 ein breit aufgestelltes Verfahren zur Erarbeitung einer Rahmenplankonzeption mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Stapla: Aufstellungsinformation

13.12.2017

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

28.02.2017

Öffentliche Plandiskussion

18.04.2017

Stapla: Auswertung der öffentlichen Plandiskussion

06.06.2017

 

 

  1. Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf soll im Mai/Juni 2019 öffentlich ausgelegt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Niendorf 92 in der vorgelegten Fassung zu.

 

 

Anhänge



Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 92 mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung