Herr Schmidt eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Nichtöffentlichkeit der Sitzung hin, ruft alle Teilnehmenden namentlich auf und stellt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen fest. Er teilt mit, dass nach 30 Minuten eine erneute Prüfung der Anwesenheit erfolgen werde. Mitglieder, die der Sitzung darüber hinaus noch später beitreten würden, müssten sich selbstständig mittels Chatfunktion anmelden.
Weiterhin erkundigt er sich, ob es Widersprüche gegen die Tagesordnung gebe. Das ist nicht der Fall. Herr Wiegmann kündigt an, dass es zum Tagesordnungspunkt 4.2 noch Beratungsbedarf seiner Fraktion gebe und er daher um Vertagung auf die nächste Sitzung bitte.
Herr Schmidt erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erkläre. Dieses wird verneint.
Weiterhin teilt er mit, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet werde.
Herr Schmidt bittet darum, keine Screenshots mit Inhalten nichtöffentlicher Sitzungen und/oder Bilder von Mitarbeitenden der Verwaltung im Internet zu veröffentlichen.
Frau Häffner fasst zusammen, dass man in der vergangenen Sitzung am 12.01.2021 dem Wunsch des Ausschusses gemäß Drucksache 21-1500 entsprochen und die Aufbereitung der Homepage vorgestellt habe, um zukünftig die Öffentlichkeit besser über die in Planung befindlichen Bebauungspläne und ihre einzelnen Bearbeitungsstadien zu informieren. Da aufgrund des vorgegebenen Sitzungsendes kaum Raum für Nachfragen gewesen sei, habe man das Thema nun erneut auf die Tagesordnung genommen und man bitte den Ausschuss um Äußerung, ob eine Gestaltung der Homepage, wie vorgestellt, zukünftig gewünscht werde.
Herr Gottlieb bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Information und Aufbereitung und stellt fest, dass es sich um einen guten und praktikablen Vorschlag handele.
Herr Kuhn erkennt ebenfalls die Mühe an, die sich die Verwaltung bei der Überarbeitung der Homepage gemacht habe. Er erkundigt sich, ob es technisch machbar sei, die Tabelle mit dem aktuellen Bearbeitungsschritt des Bebauungsplanes zu beginnen. Besonders bei sehr aufwändigen Bebauungsplänen halte er diese Reihenfolge für übersichtlicher.
Frau Häffner entgegnet, dass man sich mit diesem Vorschlag ebenfalls bereits auseinandergesetzt habe, er aber in der Bearbeitung der Tabelle deutlich umständlicher umzusetzen sei. Aufgrund der verschiedenen Verfahrensschritte führe dieses bei komplexeren und längeren Verfahren nicht zu einer besseren Lesbarkeit. Insofern halte man den vorgestellten Vorschlag für die bessere Variante.
Herr Brunckhorst spricht kompliziertere Bebauungsplanverfahren, wie zum Beispiel Stellingen 62, an und erkundigt sich, wie hier die Darstellung geplant sei.
Frau Häffner erläutert, dass man die zusätzlichen Verfahrensschritte hinzufüge oder die Tabelle weiter fortschreibe.
Herr Stephan ergänzt, dass man das die Intention des Antrages verstanden habe, allerdings die Umsetzung vom Aufwand her möglichst unkompliziert halten wolle. Insofern biete sich die Reihenfolge wie vorgestellt an. Im Übrigen werde bei jedem Bebauungsplan auch auf die Homepage des Fachamtes verlinkt, so dass eine Information über aktuelle Verfahrensschritte gegeben sei.
Herr Mir Agha möchte wissen, wie die weitere Umsetzung geplant sei. Er könne sich vorstellen, zunächst ein bis zwei Bebauungspläne entsprechend zu bearbeiten und einzustellen. Sofern diese „Muster“ dann die Zustimmung des Ausschusses erhielten, könnten alle Bebauungspläne entsprechend überarbeitet und eingestellt werden.
Frau Häffner antwortet, dass man eigentlich geplant habe, nach der Zustimmung des Ausschusses alle Bebauungspläne entsprechend aufzubereiten und auf die Homepage zu stellen.
Herr Thies regt an, vor die Tabelle mit den Verfahrensschritten den aktuellsten Stand des Verfahrens einzustellen. Dann könne die Tabelle auch mit dem ersten Verfahrensschritt beginnen, wenn das in der Bearbeitung für die Verwaltung einfacher sei und man habe trotzdem, ohne sich „durchklicken“ zu müssen, auf den ersten Blick eine Information, wie der Stand des Verfahrens sei.
Vor dem Hintergrund, dass es von einigen Ausschussmitgliedern offensichtlich noch Verbesserungsvorschläge gebe, greift Herr Brunckhorst den Vorschlag von Herrn Mir Agha auf, zunächst beispielhaft zwei Bebauungspläne (zum Beispiel einen Plan, der sich ungefähr in der Mitte des Verfahrens befinde und einen aufwändigeren Plan wie Stellingen 62) wie vorgestellt aufzuarbeiten und einzustellen. Auf dieser Grundlage könnten dann, sofern gewünscht, Verbesserungsvorschläge eingearbeitet werden. Das halte er für sinnvoller, als zunächst alle Pläne umzustellen und im Anschluss daran unter Umständen Nachbesserungen vornehmen zu müssen.
Herr Stephan entgegnet, dass man die Hinweise und Vorschläge des Ausschusses aufgenommen habe und nun zunächst beispielhaft zwei geeignete Bebauungsplanverfahren gemäß des vorgestellten Vorschlags umstellen werde. Man werde dies dem Ausschuss nach der Erledigung in geeigneter Weise mitteilen.
Die Ausschussmitglieder nehmen den Verfahrensvorschlag zustimmend zur Kenntnis.
Herr Schmidt begrüßt um 18:22 Uhr Frau Erk und Herrn Pillatzke als neu hinzugekommene Mitglieder.
Frau Häffner weist zunächst auf die verschickten Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf Niendorf 93 hin (Drucksache mit Verordnung über die Veränderungssperre und Anlage sowie Begründung der Verordnung) und geht kurz auf das Plangebiet sowie das Planungsziel des Bebauungsplanentwurfes ein: Es gehe insbesondere um eine Nachverdichtung im Nahbereich der U-Bahnhaltestelle Joachim-Mähl-Straße und die Einbindung in das grüne Wegenetz. Sie fasst zusammen, dass die Aufstellungsinformation am 17. März 2020 im Stadtplanungsausschuss erfolgt sei und man im April 2020 einen Vorbescheidsantrag zurückgestellt habe. Im Mai 2020 sei über die Ergebnisse aus der Grobabstimmung berichtet worden und der Stadtplanungsausschuss habe die Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben, die in der Zeit vom 19.10. bis 02.11.2020 stattgefunden habe. Derzeit befinde man sich noch in der Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, da das Thema viele Einzeleigentümer betreffe und es viele Stellungnahmen gegeben habe. Frau Häffner erläutert, dass eine Zurückstellung jeweils nur für den Zeitraum eines Jahres gelte. Wenn in diesem Zeitraum das Planverfahren nicht abgeschlossen werden könne, was nahezu unmöglich sei, müsse man eine Veränderungssperre erlassen, die für die heutige Sitzung mit der vorliegenden Drucksache vorbereitet worden sei und die relativ zügig beschlossen werden müsse.
Abschließend geht Frau Häffner kurz auf die Fassung des Bebauungsplan-Entwurfs ein, wie sie zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegen habe. Der Entwurf sei derzeit noch relativ grob und enthalte noch nicht das genaue bauliche Maß, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber auch nicht üblich sei. Wichtig erscheine neben der Verdichtung unter anderem auch die Stärkung der Ost-West-Grünverbindungen entlang des Gewässers sowie Nord-Süd-Verbindungen über einzelne Privatgrundstücke.
Frau Häffner betont, dass die Veränderungssperre zeitnah erlassen werden müsse, wenn man die Zurückstellung weiterhin halten wolle. Daher bitte man um Zustimmung zur vorliegenden Drucksache beziehungsweise um eine Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung.
Herr Mir Agha macht darauf aufmerksam, dass im Falle einer Veränderungssperre die Existenz eines Eigentümers, zumindest nach dessen Aussage, massiv betroffen sei. Durch die derzeitige Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen gebe es für ihn keine Möglichkeit, wie sonst in der Bürgerfragestunde, dem Ausschuss seine Meinung persönlich darzulegen. Da die Veränderungssperre aber erst zum 22. April beschlossen sein müsse, halte er es für sinnvoll, den Eigentümer und seinen Rechtsbeistand aufzufordern, bis zur nächsten Sitzung seine Sicht der Sachlage noch einmal ausführlich darzustellen. Er bittet die Verwaltung um Äußerung, ob eine Verschiebung des Beschlusses auf die nächste Sitzung bereits Auswirkungen habe, die man bedenken müsse.
Herr Pillatzke stellt fest, dass man mit einer Veränderungssperre die privaten Bauherren um ein weiteres Jahr darum bringe, ihre Vorhaben zu verwirklichen. Andererseits benötige man aber nach Feststellung des Bebauungsplanes unter Umständen genau diese Personen, um die Grünverbindungen zu realisieren. Das könne durch dieses Vorgehen schwierig werden. Daher halte er die Vertagung und Aufforderung des Eigentümers um Stellungnahme für sehr sinnvoll.
Herr Gottlieb stellt die Überlegung an, dass nach dem Ausschussbeschluss auch noch eine Zustimmung der Bezirksversammlung erfolgen müsse. Da der nächste Stadtplanungsausschuss am 23.02. noch vor der nächsten Bezirksversammlung liege, könne der Zeitplan auch mit einer heutigen Vertagung eingehalten werden.
Frau Häffner bestätigt das.
Herr Schmidt erkundigt sich, ob es seitens der Ausschussmitglieder Einwände gegen eine Vertagung um zwei Wochen gebe.
Herr Mir Agha ergänzt, dass es ihm nicht nur um eine Vertagung gehe, sondern zusätzlich darum, den Betroffenen proaktiv um eine Stellungnahme zu bitten.
Herr Stephan fasst zusammen, dass die Verwaltung den Betroffenen also darauf hinweisen werde, dass er sich bis zur nächsten Sitzung mit seinen Einwendungen an den Ausschuss wenden könne.
Herr Mir Agha hält diesen Vorschlag für sinnvoll.
Herr Schmidt fasst zusammen, dass man den Einwender zur nächsten Sitzung als Gast dazuladen werde. Er erkundigt sich, ob es Wiedersprüche gegen eine Vertagung gebe.
Das ist nicht der Fall.
Da es keine Einwände gibt wird der Tagesordnungspunkt einvernehmlich vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, den Einwender wie besprochen zu informieren.
Herr Schmidt stellt fest, dass die erste halbe Stunde der Sitzung bereits abgelaufen sei und er somit erneut die Anwesenheit überprüfen müsse. Es erfolgt ein weiterer namentlicher Aufruf der Ausschussmitglieder mit dem Ergebnis, dass niemand hinzugekommen ist oder sich aus der Sitzung abgemeldet hat.
Herr Schmidt begrüßt Frau Keveloh und Herrn Witt aus dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, die zuständig für die Soziale Erhaltungsverordnung sind. Er teilt mit, dass sie nach dem Bericht für Fragen zur Verfügung stehen.
Herr Stephan informiert eingangs über alle zurzeit in Hamburg existierenden Sozialen Erhaltungsverordnungen und macht auf den im Internet zur Verfügung stehenden Leitfaden für die Praxis zu Sozialen Erhaltungsverordnungen in Hamburg aufmerksam.
Er fasst zusammen, dass im Januar 2019 mit der Drucksache 20-3409 der Antrag auf Einrichtung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für das Uni-Viertel im Stadtteil Harvestehude-Rotherbaum gestellt worden sei. Die Verwaltung habe daraufhin am 30.04.2019 im Stadtplanungsausschuss über das weitere Vorgehen (Drucksache 20-3429) berichtet und deutlich gemacht, dass man die Untersuchung nicht nur auf das Uni-Viertel sondern den gesamten Bereich Harvestehude-Rotherbaum ausdehnen werde. Er geht nachfolgend auf die Gesetzesgrundlagen zum Erlass von Sozialen Erhaltungsverordnungen ein und stellt kurz die bereits existierenden Sozialen Erhaltungsverordnungen im Bezirk Eimsbüttel vor.
Man habe dann in dem genannten Bereich eine Plausibilitätsuntersuchung auf Grundlage des städtebaulichen Monitorings vorgenommen. Hierfür gebe es bestimmte Plausibilitätsregeln zur ersten Einschätzung der Anwendungsvoraussetzungen. Eine Gefährdung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung könne angenommen werden, wenn
bestehe. Die Untersuchung sei erfolgt für die beiden Stadtteile Harvestehude und Rotherbaum auf Ebene der statistischen Gebiete. Anhand einer Übersichtskarte geht er auf die verschiedenen Ergebnisse ein. Im roten Bereich habe es aufgrund des Sozialmonitorings und des städtebaulichen Profils keine Hinweise auf Verdrängungs- oder Aufwertungspotenzial oder Verdrängungsdruck gegeben, den gelben Bereich habe man einer detaillierteren Prüfung unterzogen. Hierfür sei der Bereich in drei Teilbereiche (Harvestehuder Teil, Dillviertel und westlich Grindelallee/Campus Bundesstraße) aufgegliedert worden.
Herr Stephan geht nachfolgend ausführlich auf die sozialen und statistischen Profile sowie die Bewegungsprofile auf dem Wohnungsmarkt ein. Er fasst zusammen, dass es insgesamt keine stichhaltigen Anhaltspunkte für die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung in diesem Gebiet gebe. Eine Weiterführung des Verfahrens halte man daher für nicht begründet. Das Gebiet bleibe aber weiterhin unter Beobachtung. Die Fachbehörde habe sich der bezirklichen Empfehlung angeschlossen.
Herr Stephan weist abschließend darauf hin, dass als weiterer Arbeitsauftrag gemeinsam mit der Fachbehörde noch die Prüfung der Vorkaufsrechtsverordnung für die Magistrale und die anliegenden Bereiche ausstehe. Hierzu werde es in einer der nächsten Sitzungen einen gemeinsamen Bericht geben. Auch dies könne ein Instrument gegen die nicht gewünschte Spekulation mit Boden sein.
Herr Wiegmann bedankt sich für die Ausführungen. Er könne nicht ganz nachvollziehen, weshalb sich die Untersuchung nur auf die drei kleineren Gebiete beschränkt habe und nicht auf den gesamten Bereich Rotherbaum ausgeweitet worden sei. Weiterhin zeigt er sich überrascht über die Eindeutigkeit des Ergebnisses. Da sein Stellvertreter, der aus diesem Bereich komme, an der heutigen Sitzung nicht habe teilnehmen können, bitte er darum, eine Entscheidung über den Antrag zu vertagen. Herr Wiegmann führt erklärend hinzu, dass der Eindruck entstanden sei, es gebe im Kerngebietsausschuss vermehrt Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen aus diesem Bereich. Es scheine also auch dort eine Veränderung zu geben.
Herr Stephan erläutert, dass das Sozialmonitoring im roten Bereich so positiv ausgefallen sei, dass man keinen Anlass gesehen habe, das Gebiet detaillierter zu betrachten. Für den gelben Bereich zählt er nochmals die Kriterien und Werte des sozialen und des städtebaulichen Profils auf, die man mit Orientierungs- und Kennwerten der Stadt Hamburg und dem Bezirk Eimsbüttel und den bestehenden Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung verglichen habe. Auch den Wohnungsmarkt und dort auch die Abgeschlossenheitsbescheinigungen habe man konkreter beleuchtet. Die Abgeschlossenheitsbescheinigungen lägen zwar über dem bezirklichen, nicht jedoch über dem Hamburger Durchschnitt. Herr Stephan betont, dass es sich hierbei jedoch nur um ein Einzelkriterium handele und nicht ausreiche, um in die Orientierungskennwerte für soziale Erhaltungsverordnungsgebiete zu kommen. Sofern man ein Einzelkriterium als ausreichend bezeichnen würde, müsse man die gesamte Stadt in ein soziales Erhaltungsverordnungsgebiet ändern. Er bittet zu bedenken, dass man mit einer sozialen Erhaltungsverordnung sehr massiv in den baulichen Bestand eingreife und dieses müsse gut begründet sein. Die Erfüllung eines einzelnen Kriteriums sei aus seiner Sicht nicht ausreichend.
Herr Bohny erkundigt sich, ob man einen bundesweiten Vergleich der Daten mache oder nur mit dem Umland beziehungsweise innerhalb der Grenzen von Hamburg vergleiche und wie weit dieser Vergleich zeitlich zurückreiche. Weiterhin möchte er wissen, anhand welcher Kriterien man die Entscheidung treffe und ob diese für den Ausschuss oder die Öffentlichkeit zugänglich seien.
Herr Stephan führt aus, dass bei einer beschlossenen Sozialen Erhaltungsverordnung alle Daten der Prüfung öffentlich seien, da es sich um Verordnungen handele, die entsprechend begründet werden müssen. Das heißt, die Kriterien müssen so hieb und stichfest sein, dass sie auch einer gerichtlichen Überprüfung Stand hielten. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus allen Bezirken in ständigem Austausch stünden, um die Anwendungspraxis abzugleichen. Auch mit der Fachbehörde und anderen Städten/Bundesländern befinde man sich in einem regen fachlichen Austausch.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Die Entscheidung über die Drucksache wird vertagt.
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.
Es liegen keine Niederschriften zur Genehmigung vor.
Es liegen keine Niederschriften zur Genehmigung vor.