Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 93 (Joachim-Mähl-Straße) Erlass einer Veränderungssperre, Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 23.02.2021 Stadtplanung Ö 3
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Joachim-Mähl-Straße im Norden, der Paul-Sorge-Straße im Osten, dem Graf-Anton-Weg im Süden und der Wendlohstraße im Westen.
Die Veränderungssperre soll für das gesamte Plangebiet gelten.
Durch den Bebauungsplan Niendorf 93 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Nahbereich der U-Bahn-Haltestelle Joachim-Mähl-Straße geschaffen werden. Dies entspricht sowohl den Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“, wonach die Haltepunkte des öffentlichen Nahverkehrs als Impulsgeber für die Siedlungsentwicklung und als Potenziale für eine verstärkte Urbanisierung identifiziert werden, als auch dem städtebaulichen Entwicklungskonzept „Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ (Hamburger Maß), wonach im engeren Bereich der Schnellbahnhaltestellen möglichst verdichtete, nutzungsgemischte und mehrgeschossige Bebauungen in einem urbanen Maßstab vorgesehen werden sollen.
Zudem sollen durch den Bebauungsplan Niendorf 93 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Einbindung des Plangebiets in das grüne Wegenetz geschaffen werden. Grundlage hierfür sind zum einen die übergeordneten Zielsetzungen aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm, die eine Grünverbindung entlang des Schippelmoorgrabens vorsehen, zum anderen die Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“, wonach das Kerngerüst des grünen Netzes aus Landschaftsachsen, grünen Ringen und Biotopverbundflächen gestärkt und durch grüne Trittsteinflächen, Grünverbindungen bzw. grüne Wegeverbindungen miteinander vernetzt werden soll.
Es wurde bisher ein Vorbescheidsantrag zurückgestellt. Da das eingeleitete Bebauungsplanverfahren kurzfristig nicht abgeschlossen werden kann, ist der Erlass einer Veränderungssperre zur weiteren Sicherung der Planungsziele erforderlich.
In der mit Anschreiben vom 3. Dezember 2020 durchgeführten behördeninternen Abstimmung wurden keine Einwände zum Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Niendorf 93 erhoben.
Für die Veränderungssperre ist entsprechend § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan festgestellt wird (§ 17 Absatz 5 BauGB). Auch in der Zwischenzeit können bauliche Anlagen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn nicht überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen; bereits genehmigte Vorhaben, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung bisher ausgeübter Nutzungen bleiben unberührt (§ 14 Absätze 2 und 3 BauGB).
Der Ausschuss Stadtplanung empfiehlt der Bezirksversammlung der Feststellung der Verordnung über die Veränderungssperre Niendorf 93 zuzustimmen.
Verordnung, Anlage (Karte) und Begründung der Veränderungssperre Niendorf 93
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