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Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2021 und Potenzialflächen 2021 Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 23.02.2021 Stadtplanung Ö 5

Sachverhalt

Anlass und Zielsetzung

Hamburg wächst, ebenso der Bezirk Eimsbüttel. Die Bezirke und der derzeitige Senat haben im Jahr 2011 gemeinsam den Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau verhandelt, unterzeichnet und somit eine Vereinbarung zum Wohnungsneubau geschlossen. Gemäß diesem Vertrag hatte sich der Bezirk Eimsbüttel zur Genehmigung von durchschnittlich 700 Wohnungen jährlich verpflichtet. Im Jahr 2016 wurde der Vertrag erneuert und angepasst. Dieser besagt nun für die Gesamtstadt das Ziel von 10.000 genehmigten Wohnungen pro Jahr.

r den Bezirk Eimsbüttel bedeutet dies eine Zielzahl von 1.050 Wohneinheiten pro Jahr. Mit den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen sollen die Bezirke diese Ziele konkreti­sieren sowie Vorhaben und konkrete Flächen benennen. Diese Wohnungsbaupro­gramme sind gemäß Vertrag für Hamburg jährlich zu aktualisieren.

In den Jahren 2011 bis 2015 ist es jeweils gelungen, die eingegangene Verpflichtung aus dem Vertrag für Hamburg zu erfüllen und z.T. weit über 700 Wohneinheiten pro Jahr zu ge­nehmigen. Seit 2016 konnten die geforderten 1.050 Wohneinheiten ebenfalls übertroffen werden.

 

Inhalt und Methodik

Das Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm bildet die Basis sowohl für die quantitative als auch die qualitative wohnbauliche Ausrichtung des Bezirks und stellt die Grundlage für die im Vertrag für Hamburg eingegangene Verpflichtung dar. Mit dem Wohnungsbauprogramm 2021 legt der Bezirk Eimsbüttel das mittlerweile zehnte Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm vor. Die Fortschreibung orientiert sich an dem übergeordneten Konzept Eimsbüttel 2040. Aktuell wurden insbesondere die Potenziale entlang der Magistralen und um die Schnellbahnhaltestellen in den Fokus genommen.

Das aktuelle Wohnungsbauprogramm des Bezirks Eimsbüttel ist die Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2020, das allerdings bisher aufgrund von datenschutzrechtlichen Prüfungen nicht veröffentlicht wurde. Es ist vorgesehen, die überarbeiteten Steckbriefe des Wohnungsbauprogramms 2021 nach dem Beschluss in der Bezirksversammlung gemeinsam mit den bereits 2020 beschlossenen Leitlinien für den Wohnungsbau auf der Internetseite des Bezirksamtes zu veröffentlichen.

Flächen, deren Potenziale komplett genehmigt wurden, entfallen. Neue Potenzialflächen werden aufgenommen. Gleichzeitig wurden bestehende Potenzialflächen gemäß neuer Erkenntnisse aktualisiert und ggf. neu bewertet.

 

Wohnungsbaupotenzialflächen

Das Wohnungsbauprogramm 2021 umfasst 98 Flächen mit einem Potenzial von über 9.600 Wohneinheiten bis 2025 ff. Im Jahr 2020 sind auf Potenzialflächen 445 Wohneinheiten genehmigt worden. Sechs der im Wohnungsbauprogramm 2020 genannten Potenzialflächen konnten komplett aktiviert werden.

 

Diese sechs Flächen wurden neu ins Wohnungsbauprogramm 2021 aufgenommen:

8.114  Friedrich-Ebert-Straße      (200 bis 500 Wohneinheiten)

8.115  Joachim-Mähl-Straße / Seesrein      (100 bis 150 Wohneinheiten)

8.116  Paul-Sorge-Straße Mitte   (400 bis 700 Wohneinheiten)

9.122  Halstenbeker Straße / Brummerskamp  (100 bis 500 Wohneinheiten)

9.123  Holsteiner Chaussee / Peter-Timm-Straße (  50 bis 400 Wohneinheiten)

9.124  Burgwedel / Holsteiner Chaussee Nord  (200 bis 700 Wohneinheiten)

 

Die neuen Flächen enthalten drei Potenzialflächen aus dem Wohnungsbauprogramm 2020:

8.006c  Paul-Sorge-Straße/ Sethweg   (jetzt Teil von 8.116)

9.077  Holsteiner Chaussee Nord (Dreiecksfläche) (jetzt Teil von 9.124)

9.109  Holsteiner Chaussee / Roman-Zeller-Platz (jetzt Teil von 9.124)

 

Die folgenden sechs Flächen entfallen, weil sie nach eingehender Prüfung nicht mehr als Potenzialflächen für den Wohnungsbau bewertet werden:

2.025  Bogenallee 

4.011  rtnerstraße (rückw.)   

7.009a  Heidacker / Baumacker / Dallbregen

7.009b  Heidacker / Baumacker West

7.083  Ekenknick (Turnhalle)

9.005  Holsteiner Chaussee / Ellerbeker Weg

 

Sechs Flächen entfallen, weilr das gesamte Potenzial Genehmigungen vorliegen:

3.113  ggenkampstraße / Sartoriusstraße

3.175  Amandastraße / Schulterblatt 

5.007g  Vogt-Wells-Straße / Kollaustraße

5.050   Stresemannallee

7.065  Lohkampstraße / Lohkampstieg

9.116  Oldesloer Stre / Riekbornweg

 

Auch auf neun weiteren Flächen sind Wohnungen genehmigt worden. Hier verbleiben aber jeweils noch Potenziale und somit die Steckbriefe im Wohnungsbauprogramm 2021:

4.036  Hoheluftchaussee Nord

5.036  Julius-Vosseler-Straße Nord

6.046   Kieler Straße / Pelikanstieg

6.047  Hagenbeckstraße / Brehmweg / Eidelstedter Weg

6.054  Randstraße / Försterweg West

6.058  Ziegelteich

9.002  Holsteiner Chaussee / Hogenfelder Kamp

9.100  Glißmannweg

9.111  S-Bahnhof im südlichen Schnelsen

 

 

Eine Übersicht über alle im Wohnungsbauprogramm 2021 enthaltenen Flächen und deren Potenziale gibt die Tabelle im Anhang.

Zu beachten ist, dass sich ein Teil der Potenziale, wie z.B. am Eimsbütteler Marktplatz auf sehr langfristige Entwicklungen bezieht.

Verfahren

Am 01.12.2020 erfolgte die erste Vorstellung des Wohnungsbauprogramms 2021 im Stadt­planungs­ausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung. Die neu aufgenommenen Potenzial­flächen wurden vorgestellt und ein Ausblick vorgenommen.

Die Beteiligung der erforderlichen Behörden und Träger der öffentlichen Belange hat vom 15.01. bis 29.01.2021 stattgefunden und wurde Anfang Februar 2021 ausgewertet. Insgesamt sind 10 Stellungnahmen eingegangen, mit denen dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2021 und den Wohnungsbaupotenzialflächen 2021 grundsätzlich zugestimmt wurde. Ferner enthalten die Stellungnahmen Anmerkungen zu den Wohnungsbaupotenzialflächen 2021.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2021 mit den Wohnungsbaupotenzialflächen 2021 zuzustimmen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Tabelle Wohnungsbaupotenzialflächen 2021

Steckbriefe Wohnungsbauprogramm 2021
(redaktionelle Änderungen vorbehalten)

 

 

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