Herr Schmidt eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und wünscht ein frohes neues Jahr. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Er erläutert, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll mit einigen wichtigen Anmerkungen, nicht jedoch um ein Wortprotokoll handelt.
Nachfolgend stellt Herr Schmidt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Aus-schussmitglieder fest. Seitens des Ausschusses gibt es keine Einwände gegen die Tagesordnung.
Weiterhin erkundigt sich Herr Schmidt, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall.
Für Redebeiträge bittet Herr Schmidt um Nutzung der bereitgestellten Mikrofone. Bei längeren Wortbeiträgen und Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger unter dem TOP „Bürgerfragestunde“ ist es außerdem hilfreich, diese für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden an die E-Mail-Adresse stadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de <mailto:stadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de>.
Bevor Herr Schmidt mit der Tagesordnung fortfährt, weist er auf die zwei eingereichten Tischvorlagen hin.
Ein Vertreter der Initiative Niendorf 93/95 fragt nach, ob es möglich sei, nach dem Bericht der Verwaltung die Fragen zu stellen.
Herr Gottlieb erklärt, es wurde sich darauf geeinigt, die Fragestunde am Anfang der Sitzung zu belassen. Er könne das Anliegen verstehen, aber dieses Thema werde noch häufiger auf der Tagesordnung zu finden sein.
Frau Zimmermann stimmt der Aussage von Herrn Gottlieb zu, welches noch durch Kopfnicken der Mitglieder aus den anderen Fraktionen bestätigt wird.
Die zweite Frage des Vertreters der Initiative Niendorf bezieht sich auf den nicht öffentlichen Teil der Sitzung. Es werde darum gebeten, die Erkenntnisse aus den Normenkontrollverfahren und der Rügen in die weitere Planung mit einfließen zu lassen.
Ein Bürger aus Niendorf erklärt, neben dem Haus indem er wohne, werde ein Gebäude geplant mit sieben Ferienwohnungen. Im Durchschnitt seien dann täglich auf dem kleinen Grundstück dreiundzwanzig Personen zugegen und im Sommer sogar bis zu vierzig Personen.
Es bestünden schon in der näheren Umgebung sieben solcher Häuser mit Vermietung als Ferienwohnung. Nach Aussage des Eigners sei mit Wohnungsbau kein Geld mehr zu machen.
Herr Schmidt meldet sich zu Wort und sagt, es sei eine Fragestunde. Gleichzeitig bedankt er sich für die Ausführung der Situation und möchte das Wort an weitere Fragende geben. Weitere Frage zu diesem oder andere Themen gebe es nicht.
Auf Nachfrage, ob die Fragen beantwortet würden, erklärt Herr Schmidt, es stünden den Fraktionen frei auf die Fragen zu antworten. Er sehe keinerlei Wortmeldungen zu den Fragen im Ausschuss.
Herr Stephan begrüßt die Anwesenden und erläutert, dass der heutige Tagesordnungspunkt sich mit der Bearbeitung der umfangreichen Drucksache 22-1040 befasse und den Schwerpunkt auf die klimagerechte Stadtentwicklung setzen werde. Derzeit werde unter Berücksichtigung der Planungskriterien aus der Drucksache gemeinsam mit dem Büro Stadt- und Landschaftsplaner ELBBERG ein Funktionsplan entwickelt. In den kommenden Sitzungen des Stadtplanungsausschusses werde es Einblicke in den werdenden Funktionsplan geben und der vertagte Antrag der FDP-Fraktion zur Ideenwerkstatt wieder aufgenommen.
Nun übergibt Herr Stephan das Wort an Herrn Schneider.
Herr Schneider begrüßt die Anwesenden und erläutert den Auftrag des Klimachecks und seine Rolle als Mitarbeiter in der Bauleitplanung sowie im Klimaschutzmanagement.
Gemäß dem politischen Auftrag aus dem Klimaschutzkonzept von 2022 begleite das Klimateam den Bebauungsplan Niendorf 93 und 95.
Das Klimaschutzkonzept unterscheide zwischen dem Ziel der klimagerechten Stadtentwicklung und dem Eimsbütteler Klimastandard. Bezüglich beider Themen unterstütze das Klimateam die Erarbeitung des Bebauungsplans. Die zentrale Frage des Eimsbütteler Klimastandards sein, welche Maßnahmen bei Umsetzung konkreter Bauvorhaben ein dem Standort angemessenes, klimagerechtes Bauen zu berücksichtigen seien. Die klimagerechte Stadtentwicklung setzt vorher an und begründet, ob und an welchem Standort eine bauliche Veränderung besonders geeignet sei.
Darüber hinaus geht Herr Schneider in seiner Präsentation auf folgende Punkte ein:
˗ Doppelte Innenentwicklung - Stadt der klimafreundlichen Wege
˗ Das bestehende Quartier entlang der Paul-Sorge-Straße als klimagerechter Standort für neuen Wohnraum
˗ Chance zur Stärkung der auch überörtlich bedeutsamen Freiraumqualitäten
˗ Negativer Trend zunehmender Versiegelung durch aktuelles Planrecht und bestehenden Entwicklungsdruck
˗ Gegenläufige Zielsetzung des Konzepts Eimsbüttel 2040 - Transformation in die Höhe
˗ Schmale Baugrundstücke als Hemmnis einer Transformation in die Höhe und geschlossene Bauweise als Lösung
˗ Klimagerechte Gestaltung der Transformation
Herr Mourad erkundigt sich, ob bis zu einer bestimmten Höhe gebaut werden müsse.
Herr Schneider erläutert, dass die zukünftigen Gebäudehöhen im Zuge der Aufstellung des Funktionsplans festgelegt würden. Das Anliegen dieser Präsentation bestehe in der Sensibilisierung für die Herausforderung, dass eine dem Ziel des klimagerechten Bauens entsprechende, über zwei Vollgeschosse hinausgehende Gebäudehöhe nur realisierbar sei, sofern Eigentümern ermöglicht werde, an die Grundstücksgrenze bauen. Die Frage nach konkreten Gebäudehöhen werde im Zuge der Erarbeitung des Funktionsplans erörtert.
Herr Mir Agha fragt, was mit teilweise geschlossener Bauweise gemeint sei. Gleichfalls müsse verfahrenstechnisch garantiert sein, dass wir nicht eine höhere Bauweise erhalten und trotzdem dahinter weiter versiegelt werde.
Herr Brunckhorst möchte wissen, ob die teilweise geschlossene Bauweise in den Mittelhäusern zu sehr dunklem Wohnraum führe. Außerdem möchte er das weitere Vorgehen wissen. Für die bestehenden Gebäude bestünde trotz Änderung des Bebauungsplans ein Bestandsschutz. Die Zielbebauung sei höher und an die Grundstücksgrenze gebaut. Eigenheimbesitzer, die etwa noch 20 Jahre in ihrem Haus wohnen wollten, hätten nun ein vierstöckiges Gebäude mit Staffelgeschoß an ihrem Grundstück, und auch dessen Verschattung. Falls der Besitzer dieses Grundstück mit Einfamilienhaus veräußern wolle, müsse er eine deutliche Wertminderung in Kauf nehmen.
Das Thema der Verschattung sei nicht außer Acht zu lassen. Denn es könne nicht der gesamte Straßenzug zugleich realisiert werden. Die Maßgabe, dass nicht weitere Flächen versiegelt würden und deshalb in die Höhe gebaut werde, sei nachzuvollziehen.
Herr Schneider verweist auf die bereits in der modellhaften Betrachtung des Konzepts „Eimsbüttel 2040" vorgesehenen Öffnungen der straßenbegleitenden Bebauung. Ziel sei nicht die rundum geschlossene Blockrandbebauung entlang der Straßen.
Grundsätzlich sei das Ziel des Bauens in die Höhe dort erreichbar, wo Eigentümer an eine Grundstücksgrenze bauen könnten. Wie häufig und an welchen Orten die für dieses Ziel wichtige geschlossene Bebauung unterbrochen werden sollte, werde mit Erarbeitung des Funktionsplans diskutiert.
Herr Stephan unterstreicht, die Betrachtung des Bebauungsplanes unter dem Klimaaspekt sei nur ein Baustein in der Bewertung und Erarbeitung des Funktionsplans. Gemeinsam mit dem Büro ELBBERG bespreche man Schlüsse, die aus der Betrachtung des klimagerechten Bauens für die Erarbeitung des Funktionsplans gezogen werden können. Weitere Betrachtungs- und Ausführungsbausteine aus der Drucksache würden folgen.
Herr Mir Agha erklärt, er könne verstehen, dass die Verwaltung jetzt noch nicht sagen könne, wie hoch dort gebaut werde. Die Notwendigkeit einer geschlossenen Bauweise sei allein noch nicht aussagekräftig.
Allerdings könne nach Aufstellung des Bebauungsplans auf den Grundstücken eine höhere Anzahl von Wohneinheiten errichtet werden. Daher sei eine Wertsteigerung zu erwarten.
Herr Kuhlmann findet die Ableitung aus dem Grundgedanken des Klimaschutzes und die daraus resultierende Entwicklung positiv. Neben dem Schutz vor zunehmender Versiegelung sei auch die Durchlüftung bei der Entscheidung zum Geschosswohnungsbau zu berücksichtigen.
Des Weiteren wäre es sinnvoll, sich mit der Energieversorgung des Gebiets und den daraus folgenden Flächenansprüchen auseinander zu setzen.
Herr Sorgenfrei fragt nach, wie mit bisher nicht realisierter Bebauung auf Flächen umgegangen werde, die gemäß bestehendem Planrecht bebaubar seien.
Herr Schwanke erläutert, er finde die Erwägungen zum klimagerechten Bauen nachvollziehbar. Er gibt zu bedenken, dass die Grundstücke durch die neue Planung sicherlich im Wert stiegen, dies aber mit einer Minderung der Lebensqualität für jene Eigentümer einherginge, die künftig in bestehenden Häusern in Nachbarschaft zu einem vier- bis fünfstöckigen Gebäude auf der Grundstücksgrenze wohnen würden.
Herr Schneider erklärt, es werde sich auch mit dem Thema Wärmewende beschäftigt. Die gesamtstädtischen Entwicklungen habe man im Blick und werde darauf reagieren, soweit der Bebauungsplan dies sinnvoll ermögliche. Sollte sich beispielsweise zeigen, dass ein Wärmenetz eine wirtschaftliche Wärmeversorgung gewährleisten könne, ergebe sich daraus nicht zwangsläufig, dass der Bebauungsplan auch einen Anschluss- und Benutzungszwang festsetzen müsse. Dies sei gegebenenfalls auch durch eine eigenständige Verordnung möglich. Die Vor- und Nachteile entsprechender Regelungen auf Ebene des Bebauungsplans würden anlassbezogen diskutiert und berücksichtigt.
Bei der Erstellung dieses Bebauungsplanes ginge es in erster Linie darum, Wohnraumzuwachs zu ermöglichen und den bestehenden Entwicklungsdruck in die Höhe zu kanalisieren. Bestehendes Planrecht in zweiter Reihe stünde dieser Zielsetzung zwar im Einzelfall entgegen. Dies bedeute jedoch auch aus Sicht des Klimateams nicht, dass in diesen Fällen das bestehende Planrecht zwangsläufig zu Lasten der betroffenen Eigentümer aufzuheben sei.
Herr Heymann fügt dem Klimaschutz auch den Ressourcenschutz hinzu. Hier ginge es um die graue Energie, Weiternutzung und Bestandsverwendung. Neben Ersatzneubauten seien auch die Möglichkeiten der Entwicklung des vorhandenen Bestands zu betrachten. Es könnte helfen, die städtebauliche, aufgelockerte Bebauung mit eventuell nur zwei Geschossen zu erhalten und dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben, die Erweiterung nur mit einem oder zwei Geschossen zu ermöglichen, um alte Masse zu erhalten.
Herr Schmidt (VOLT-Fraktion) sagt, die Grenzwerte für Verschattung blieben bestehen. Aus diesem Grund wäre es gar nicht möglich, überall eine vier bis fünf Geschossigkeit zu realisieren, auch wenn der Bebauungsplan dieses ermögliche.
Herr Stephan führt aus, dass es weiterhin eine Diskussion um die vielen, in Teilen auch sich widersprechenden Aspekte geben werde. Auch im nächsten Ausschuss werde es keinen fertigen Funktionsplan geben, der alle Fragen beantworten könne. Genauso wenig könnte ein Bebauungsplan die nötige Wärmeplanung ersetzen. In diesem Jahr werde sich die Stadt Hamburg eine Zielperspektive für die Wärmeplanung geben. Dieses hieße aber nicht, nur weil dort potenziell gute Voraussetzungen für ein Wärmenetze gegeben seien, werde dort im nächsten Jahr auch ein Wärmenetz realisiert sein. Mit dem Bebauungsplan könnten nur die Voraussetzungen geschaffen werden, wie zum Beispiel Flächen für die Wärmeversorgung zu sichern. Ziel sei, einen Bebauungsplan vorzulegen, der einen neuen Rahmen für die unterschiedlichen Anforderungen und Entwicklungen setzt.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen
20260113_StaPla_TOP 3_Nie93-95_KlimagerechteStadtentwicklung_update_II (1829 KB)
Herr Stephan teilt mit, dass ab nächste Woche der Termin zur öffentlichen Plandiskussion zum Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge, Bebauungsplan Rotherbaum 39 (10. Februar 2026), plakatiert werde. Er gehe davon aus, dass der Ausschuss Stadtplanung vorher nicht stattfinden wird. Dieses werde noch mit dem Vorsitzenden besprochen und von der aktuellen Themenlage abhängig gemacht.
Herr Schwanke freue sich nach vier Monaten Beratungsbedarf über den Alternativ-Antrag und warte auf eine Erläuterung von Herrn Mir Agha von der GRÜNEN-Fraktion. Soweit er den Antrag verstehe, gehe es um eine Referentenanforderung und eine Neukonzeption. Aus seiner Sicht könne das Gewerbeflächenkonzept bestehen bleiben, allerdings mit einer Aktualisierung. Auf Grund des kurzfristig eingegangenen Alternativ-Antrages plädiert Herr Schwanke für eine Vertagung in die nächste Sitzung.
Die Drucksache 22-1438 wird auf Wunsch der antragstellenden Fraktion vertagt.
Herr Mir Agha stimmt zu, den Alternativ-Antrag von der GRÜNEN-Fraktion und der SPD-Fraktion zu vertagen.
Die Drucksache 22-1746 wird auf Wunsch der antragstellenden Fraktion vertagt.
Herr Kleinert möchte das ganze Verfahren abkürzen. Es seien in Stellingen immer mehr Ferienwohnungen zugelassen und er hätte hierzu eine kleine Anfrage gestellt. Die Ferienwohnungen würden baurechtlich genehmigt, aber nicht wohnraumschutzrechtlich. Diese kleinen Beherbergungsbetriebe seien laut Aussage des Bauprüfdienstes in den Gebieten in Stellingen zulässig und dementsprechend würden die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen.
Ein Blick in die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) reiche, um festzustellen, dass, nach §3 und §4 der BauNVO ausnahmsweise Beherbergungsbetriebe zulässig seien. Diese könnten allerdings nach §1 Absatz 5 und 6 BauNVO durch einen Bebauungsplan ausgeschlossen werden.
Sein Wunsch wäre es, dass der Antrag der SPD-Fraktion zurückgezogen und der Antrag der LINKE.-Fraktion beschlossen werde.
Herr Gottlieb freue sich über die Einigkeit. Die SPD-Fraktion habe einen ähnlichen Wunsch, den Antrag der LINKE.-Fraktion zurückzuziehen und den Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen.
Herr Schmidt (VOLT-Fraktion) fragt nach, ob es in der Verwaltung eine Einheit vorhanden sei, die der illegalen Zweckentfremdung von Wohnungen nach gehe.
Herr Stephan verweist auf die Vielzahl von Anfragen, die sich mit dem Thema Ferienwohnungen in Eimsbüttel beschäftigen. Das Amt für Wohnraumschutz habe insgesamt fünf Mitarbeitende, die sich diesem Thema widmen.
Herr Kuhn erläutert, alle die sich mit diesem Thema seit mehreren Jahren beschäftigen, stellen fest, dass es zu wenig Personal für diese Anfragen und Kontrollen wären. Es müsse die Situation aufgeklart werden. Nur durch den bauplanungsrechtlichen Ausschluss von Beherbergungsbetrieben würde man der Sache nicht Herr werden können.
Herr Kleinert stellt fest, dass der Wohnraumschutz mit dem Bauplanungsrecht vermischt werde. Der Antrag sei ausschließlich bauplanungsrechtlich zu sehen. Das Einzige was verhindert werden sollte und könnte, seien kleine Beherbergungsbetriebe nach der BauNVO. Für den Rest sei das Hamburger Wohnraumschutzgesetz zuständig. Die Verwaltung solle prüfen, ob mit einer Änderung im Bauplanungsrecht gegen kleine Beherbergungsbetriebe etwas ausgerichtet werden könne. Eine weitere Möglichkeit wäre das Hamburger Wohnraumschutzgesetz zu ändern.
Es widerspreche sich nicht beide Anträge zu beschließen. In dem Falle des Antrags der LINKE.-Fraktion würde das Bezirksamt mit der Prüfung beginnen und zu dem Ergebnis kommen, änderbar oder nicht änderbar.
Herr Mir Agha schlägt vor, den Antrag der LINKE.-Fraktion zu schieben, bis ein Referent tätig war.
Herr Schmidt (VOLT-Fraktion) schlägt vor, die Befugnisse aus dem Bebauungsplan herausnehmen. Das Ziel sei für alle das Gleiche. Es stelle sich die Frage, warum unternehmen wir nichts.
Die Drucksache 22-1732 wird auf mehrheitlichen Wunsch vertagt.
Die Drucksache 22-1748 wird mehrheitlich beschlossen.
Die Niederschrift vom 04.11.2025 wird einstimmig genehmigt.