Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Weiterhin erläutert er, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll mit einigen wichtigen Anmerkungen, nicht jedoch um ein Wortprotokoll handelt.
Für Redebeiträge bittet Herr Schmidtum Nutzung der bereitgestellten Mikrofone. Bei längeren Wortbeiträgen und Fragen sei es außerdem hilfreich, diese für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden unter der E-Mail-Adressestadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de.
Nachfolgend stellt Herr Schmidt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Ausschussmitglieder fest. Er erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall. Einwände gegen die Tagesordnung seitens der Ausschussmitglieder gibt es nicht.
Herr Schmidtweist darauf hin,dass die „Fragestunde“ grundsätzlich auf 30 Minuten begrenzt und für Fragen an die Politik und nicht an die Verwaltung gedacht sei. Er erkundigt sich, ob es Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt.
Ein Sprecher der „Initiative Niendorf e.V.“meldet sich zu Wort und möchte wissen, ob die Möglichkeit bestehe, Fragen zum Bebauungsplanverfahren Niendorf 93/95 direkt unter TOP 3.1 nach dem Bericht der Verwaltung und den Fragen der Fraktionen zu stellen.
Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass laut Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern die Bürgerfragestunde am Anfang der Tagesordnung zur Verfügung stehe. In der Vergangenheit sei man von diesem Vorgehen mehr und mehr abgewichen, indem man Fragen auch zum jeweiligen TOP zugelassen habe. Das wolle man zukünftig, wie schon zur letzten Sitzung angekündigt, wieder anders handhaben. Er erkundigt sich bei den Fraktionen, ob man in diesem Fall ausnahmsweise noch einmal davon abweichen und Fragen unter TOP 3.1 zulassen wolle.
Die Fraktionen erklären sich einverstanden.
Ein Bürger erinnert an seine am 18.02.2025 schriftlich eingereichten Fragen zum Thema Bodenbelastung am Graf-Anton-Weg 24. Sofern heute eine mündliche Beantwortung aus Zeitgründen nicht möglich sei, bitte er um eine schriftliche Beantwortung durch die Fraktionen.
Herr Schmidt bestätigt, dass die Fragen den Fraktionen schriftlich vorlägen, er allerdings noch von keiner Fraktion ein Signal erhalten habe, dass hierzu etwas in Erfahrung gebracht worden sei oder man hierzu antworten könne. Allerdings habe Herr Stephan angekündigt, etwas zu diesem Thema zu sagen. Herr Schmidt weist darauf hin, dass das nicht die Regel sei, da die Fragen aus der Bürgerfragestunde sich an die Politik und nicht an die Verwaltung richten würden.
Herr Stephan macht im Folgenden Ausführungen zu den vorliegenden Fragen. Zusammenfassend sei festzustellen, dass die Verwaltung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens feststellen müsse, ob es im Plangebiet Altlasten oder Bodenverunreinigungen gebe. In solchem Fall stelle man diese dann im Bebauungsplan fest und kennzeichne diese,unter anderem auch, um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen. Für die Untersuchungen des Bodens habe man ein sogenanntes Bodenschutzgutachten in Auftrag gegeben. Anhand der Ergebnisse des Gutachtens sei man für diesen Bebauungsplan in den beteiligten Dienststellen zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Kennzeichnungen vorzunehmen seien. Herr Stephan betont, dass das Gutachten nicht die Rechte und Pflichten jedes einzelnen Eigentümers ersetze. Jeder Privateigentümer sei grundsätzlich für seinen Grund und Boden selber verantwortlich. Die Regelungen hierfür ergäben sich aus dem Bodenschutzgesetz.
Der Bürger entgegnet, dass seine Frage sich nicht auf die Bebauungsplanung, sondern auf die Baugenehmigung bezogen habe. Ihn interessiere, welche konkreten Schlüsse die Politik daraus für die Baugenehmigung ziehen werde, damit dieser Sachverhalt nicht untergehe.
Herr Maue führt aus, dass im Bauantragsverfahren die Abteilung Verbraucherschutz beteiligt werde. Diese erteile beim Überschreiten von Grenzwerten Auflagen, was mit dem Boden passieren müsse.
Weitere Fragen von Bürgerinnen oder Bürgern gibt es nicht.
Gast: Frau Böcker (TOLLERORT entwickeln & beteiligen)
Herr Stephan fasst einleitend zusammen, dass man mit der Durchführung der Ideenwerkstatt den Beschluss der Bezirksversammlung (Drucksache 22-0256) umgesetzt habe. Frau Böcker von TOLLERORT werde heute einen Überblick über den Ablauf, die Durchführung und die Erkenntnisse aus der Veranstaltung geben. Ebenfalls habe man die Dokumentation zur Ideenwerkstatt in Form einer Drucksache an die Ausschussmitglieder übersandt. Für diese Dokumentation bitte man heute um Zustimmung. Die Auswertung der Ideenwerkstatt solle die Grundlage sein für die Abarbeitung des Beschlusses der Bezirksversammlung vom Mai 2024 zum weiteren Vorgehen zu Niendorf 95 (Drucksache 21-4578). Gemäß dieser Drucksache gebe es den Auftrag, dem Ausschuss eine Beschlussvorlage vorzulegen. Dieses wolle man nach dem gemeinsamen Abschluss der Ideenwerkstatt tun. Das Thema sei somit nochmals für eine der nächsten Ausschusssitzungen vorsehen.
Frau Böcker stellt zunächst noch einmal Anlass und Rahmen der Veranstaltung dar und macht darauf aufmerksam, dass man die Ideenwerkstatt nach Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung als informelles, zusätzliches Angebot zur Beteiligung im Bebauungsplanverfahren gestaltet habe. Im Anschluss geht sie auf die verschiedenen Ziele der Ideenwerkstatt ein und berichtet über den konkreten Ablauf der Veranstaltung mit den unterschiedlichen Inhalten. Wichtig sei gewesen, dem Vorschlag der Initiative Niendorf e.V. und deren Anliegen, Bedenken und Anregungen ebenso Raum zu geben wie den Szenarien zur Diskussion bebauungsplanrelevanter Eckpunkte. Es habe einen Austausch über die Szenarien gegeben, eine Gewichtung der Interessenlagen und Ermittlung von Konfliktlösungen.
Mit den Empfehlungen aus dieser Veranstaltung werde die Verwaltung der Politik nun einen Verfahrensvorschlag für die weitere Planung zur Entscheidung vorlegen.
Da es zunächst keine Anmerkungen oder Fragen seitens der Fraktionen gibt, trägt ein Sprecher der Initiative die bereits angekündigten Fragen an die Politik vor:
„1. Es wurden 4 Szenarien in der Ideenwerkstatt vorgestellt
Sind zur weiteren Qualifizierung der Planungsziele die möglichen Wohneinheiten (WE) pro Szenario den Fraktionen bekannt?
a) Wenn ja, wie sehen diese aus?
b) Wenn nein - bis wann sollen diese zur Qualifizierung der Planungsziele herangezogen werden.
Verweis auf den Entwurf der Initiative, welcher diesen Bezug schon seit einem Jahr vorweisen kann. Dieser Entwurf zeigt, dass bereits bei einer Dreigeschossigkeit ohne Staffelgeschoss und offene Bauweise die Vorgaben an neuen Wohnungen erreicht werden können.
2. Anteil der Wohneinheiten an der Paul-Sorge-Straße
Wie hoch soll der Anteil an Wohnungen im Bereich der Paul-Sorge-Straße im Verhältnis zu den Planungsvorgaben (Orientierungswerten) werden?
• neue Wohneinheiten in N95 - max. 800 Einheiten gesamtes Plangebiet
• neue Wohneinheiten in N93 - max. 150 Einheiten gesamtes Plangebiet
3. Sicherstellung zur Einhaltung der Planungsziele
Wie möchte die Politik die Einhaltung der Planungszahlen zu den neuen Wohneinheiten garantieren?
Beispiel N93 - dort hat es nicht funktioniert
Hier können wir bereits berechnen, wie viele WE dort tatsächlich gebaut werden können. Statt der vorgegebenen maximalen 150 WE sind dort über 300 möglich. Gut das Doppelte als vorgegeben.
Ein aktuelles Beispiel lässt die Umsetzung einer maximalen Bebauung vermuten
Für das Grundstück Graf-Anton-Weg 24 ergibt sich laut unseren Berechnungen ein Potenzial von ca. 19 WE. (Mit dieser vorsichtigen Berechnung kommen mit den anderen Grundstücken schon auf 300 tatsächlich möglichen Einheiten).
Wie hoch die tatsächliche Anzahl der Wohneinheiten laut Bauantrag für dieses Grundstück ist, wissen Sie in diesem Gremium besser als wir.
Deshalb hier noch mal die Frage:
Wie möchte die Politik die Einhaltung der Planungszahlen zu den neuen Wohneinheiten garantieren in N93/95?
(N93 postum/ N95 im laufenden Planverfahren).“
Herr Schwanke antwortet, dass noch keine konkreten Zahlen zu den verschiedenen Szenarien vorlägen. Er halte es trotzdem für sinnvoll, die vorgebrachten Fragestellungen in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Wichtig sei nach wie vor, eine vernünftige Lösung zu finden, mit der die Lebensqualität erhalten bleibe. Hier erhoffe man sich, dass von der Verwaltung in einem weiteren Schritt nach der Planungswerkstatt aufgezeigt werde, was man erreichen könne. Die Planungswerkstatt habe sich zunächst auf den zentralen Bereich mit der Paul-Sorge-Straße konzentriert. Damit aber auch das Umfeld entsprechend betrachtet werde, halte er eine weitere Planungswerkstatt für sinnvoll.
Herr Gottlieb ergänzt, dass man sicherlich in einem nächsten Schritt konzeptionell betrachten müsse, mit welchem Szenario man weiterarbeiten könne. Wie sich die Wohnungsbauzahlen auf die Paul-Sorge-Straße und die anderen Bereiche verteilen, könne man noch nicht sagen. Er nehme jedoch an, dass das Gros der Wohnungen eher an der Paul-Sorge-Straße als im hinteren Bereich entstehe. Er bittet zu bedenken, dass der Bebauungsplan lediglich eine Grundkonzeption vorgebe. Detailfragen wie konkrete Zahlen zu den Wohneinheiten würden sich später erst daraus ergeben.
Herr Mir Agha fügt hinzu, dass er es für viel zu früh halte, über eine konkrete Anzahl von Wohneinheiten zu sprechen. Der Ausschuss lege vielmehr das Gesamtvolumen fest, an das man sich abstrakt über die verschiedenen Szenarien annähern werde. Die bislang im Raum stehenden Zahlen seien lediglich geschätzte Werte.
Man plane nun zunächst mit den anderen Fraktionen und der Verwaltung im Gespräch zu bleiben, insbesondere bezüglich der Szenarien und der weiteren Planung und darüber hinaus mit anderen Stakeholdern das Gespräch zu suchen. Erst im Anschluss sollte man sich dann Gedanken über die Gesamtplanung machen.
Ein weiterer Bürger bittet zu bedenken, dass die bisher im Raum stehenden Zahlen der Wohneinheiten (150/800) Grundlage für die beauftragten Gutachten gewesen seien.
Nachdem es keine weiteren Beiträge der Fraktionen zu den vorgebrachten Fragen und Anmerkungen der Bürger gibt, erklärt Herr Schmidt die Fragestunde für beendet.
Herr Schmidt stellt sodann fest, dass es seitens der Fraktionen keinen Widerspruch zum Petitum der Drucksache 22-0809 gibt und man der Dokumentation somit zustimme.
Herr Stephan fasst zusammen, dass die Verwaltung den Auftrag von der Politik erhalten habe, die Ideenwerkstatt durchzuführen. Mit der Dokumentation der Ergebnisse wolle man nun heute die Ideenwerkstatt gemeinsam mit dem Ausschuss abschließen. Hierfür bitte man um Zustimmung über die vorliegende Dokumentation. Im Anschluss werde man gemäß Beschluss der Bezirksversammlung zur Veränderung des Plangebietes Niendorf 95 (Drucksache 21-4760), zu dem zur heutigen Sitzung auch noch ein Antrag der GRÜNE-Fraktion vorliege, einen Beschlussvorschlag zur nächsten Sitzung des Ausschusses Stadtplanung erarbeiten und mit dem Ausschuss diskutieren, wie man mit Niendorf 95 weiter vorgehen wolle.
Herr Schmidt lässt über die Drucksache 22-0809 abstimmen.
Der Ausschuss Stadtplanung stimmt der Drucksache 22-0809 einstimmig zu.
Anlagen
20250401_Präsentation_TOLLERORT_Nie 95_Versand (2596 KB)
Herr Schneider fasst zusammen, dass man in der heutigen Sitzung zum aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens berichten wolle. Im Verfahren steuere man nach der Aufstellungsinformation, der öffentlichen Plandiskussion, der Zustimmung zur Auslegung und der öffentlichen Auslegung, die zwischen Dezember 2024 und Januar 2025 stattgefunden habe, auf den Feststellungsbeschluss zu. In der Öffentlichkeitsbeteiligung seien Stellungnahmen überwiegend von Anliegern aus dem näheren Umfeld eingegangen. Es handele sich hierbei sowohl um Privatpersonen als auch um einen dort aktiven Verein und eine rechtsanwaltliche Vertretung. Derzeit werte man diese Stellungnahmen aus und werde dann zeitnah die entsprechenden Abwägungsvorschläge präsentieren. Herr Schneider weist darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan zwischenzeitlich unterzeichnet worden sei. Dieser stehe inzwischen auch im Transparenzportal zur Verfügung.
Herr Stephan ergänzt, dass es aus der letzten Legislaturperiode noch den Beschluss der Bezirksversammlung zur Drucksache 21-4823 „Stellungnahme zur Erstverschickung Umbau Langenhorst (Niendorf)“ gebe. Über den Sachstand wolle er heute berichten. Anhand einer Präsentation fasst er nachfolgend die Planung zum Umbau/Neugestaltung der Straße Langenhorst zusammen und geht ausführlich auf die verschiedenen anstehenden Maßnahmen ein. Bedauerlich sei, dass eine Einigung zwischen dem Projekt und den Anwohnern über gegebenenfalls eine teilweise Erstattung der Kosten für die erstmalige Herstellung der Straße Langenhorst leider trotz mehrerer Gespräche und Gesprächsangebote nicht erzielt werden konnte.
Nach dem sich anschließenden Bericht von Herrn Schneider über die Inhalte des städtebaulichen Vertrages, über die Verlagerung der Baseballanlage sowie über die weiteren anstehenden Schritte und Maßnahmen, beantworten Herr Stephan und Herr Schneider die Fragen der Ausschussmitglieder. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Themen
Haltepunkte der Mannschaftsbusse
Unterzeichnung und Inhalte des städtebaulichen Vertrages
Umzug der Baseballanlage
Zeitpunkt und Bau der verschiedenen Spielfelder
Gewährleistung des Hochwasserschutzes
Rechtssicherheit des Bebauungsplanes
Straßenplanung Langenhorst und Gespräche mit den Anwohnenden zum Umbau der Straße Langenhorst
Mögliche Verzögerungen in den Planungen
Qualität der Grünflächen
Illegales Parken im umliegenden Bereich der Sportplätze
Herr Stephan macht abschließend darauf aufmerksam, dass es in der letzten Legislaturperiode am 02.04.2024 bereits eine ausführliche Vorstellung der verkehrlichen Planungen im Ausschuss gegeben habe und verweist auf die seinerzeit getätigten Ausführungen und Präsentationen. Bei Bedarf könne man das Thema nochmals aufgreifen.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.
Gast: Frau Eißfeld (Planungsbüro Eißfeldt)
Herr Stephan fasst zusammen, dass man mit Schnelsen 94 einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet habe, der bislang geräuschlos in der (politischen) Öffentlichkeit gewesen sei, planerisch aber durchaus viele Elemente enthalte, die die Stadtplanung sehr begrüße und von denen man sich erhoffe, dass sie politischen Rückhalt finde. Er geht nachfolgend auf das bestehende Planrecht ein und stellt die Planungsziele ausführlich vor. Man wolle die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung und Neuordnung der Wohn- und Gewerbeflächen im Einzugsbereich des Bahnhaltepunktes Schnelsen schaffen. Hieran anschließend erläutert Herr Stephan anhand des Planbildes den Bebauungsplan-Entwurf und geht auf die Veränderungen ein, die es seit der letzten öffentlichen wie auch nichtöffentlichen Vorstellung im Ausschuss im weiteren Verlauf des Verfahrens gegeben habe, beispielsweise in Folge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie des Arbeitskreises 1. Man befinde sich nun im Verfahren vor der Öffentlichkeitsbeteiligung mit der öffentlichen Auslegung. Die entsprechenden Unterlagen seien dem Ausschuss mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugegangen.
Es gibt einige Nachfragen der Ausschussmitglieder, die sich im Wesentlichen auf die Themen
Möglichkeiten für eine S-Bahn-Unterführung, Ermöglichung der Zufahrt zum Albertinen-Krankenhaus
Zeitpunkt des Umzugs und Größe der neuen ÖRU-Fläche
Gründe für die Lage der Urbanen Gebiete
Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes
Nähe der Wohnbebauung zu den Gleisanlagen (Berücksichtigung von elektromagnetischen Feldern)
Lage von Stellplätzen auf den Gartenrückseiten der Gebäude
Öffentliche Grünflächen / Parkanlagen, grüne Wegeverbindungen
Größe des P&R-Parkplatzes
beziehen. Herr Stephan und Frau Eißfeldt beantworten im Anschluss die verschiedenen Fragen.
Weiterhin erfolgt ein redaktioneller Hinweis zur textlichen Darstellung des Urbanen Gebietes: Ein Nutzungsausschluss von Spielhallen kann nicht nach § 33i Gewerbeordnung erfolgen, sondern es müsse auf § 2 des hamburgischen Spielhallengesetzes verwiesen werden. Es wird zugesagt, diese noch in die rechtliche Prüfung zu geben.
Herr Schmidt lässt über die Drucksache 22-0810 abstimmen:
Der Ausschuss Stadtplanung stimmt der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anmerkung: in Form einer öffentlichen Auslegung) zum Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 94 in der vorgelegten Fassung einstimmig zu.
Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:
Herr Stephan verweist auf die schriftliche Mitteilung der Verwaltung, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugegangen sei und fasst diese kurz inhaltlich zusammen.
Aus dem Ausschuss kommt die Nachfrage, ob der Vorwurf der Sikh-Gemeinde richtig sei, dass diese damals an dem Bebauungsplan-Verfahren nicht beteiligt worden sei. Weiterhin wird um Information gebeten, ob es eine Suche nach Alternativstandorten gemeinsam mit der Gemeinde gegeben habe.
Herr Stephan führt aus, dass der Bebauungsplan-Entwurf 2007 begonnen worden sei und dieser damals öffentlich viel diskutiert worden sei. Ebenfalls habe sich vor Ort eine Initiative gegen den Bebauungsplan-Entwurf gebildet und die Nachbarschaft informiert. Er gehe davon aus, dass diese auch die Sikh-Gemeinde angesprochen habe. Von Seiten der Verwaltung gab es aus seiner Erinnerung auch Bemühungen – wie u.a. einen Brief – zu einer Kontaktaufnahme. Auch im Vorwege der ÖPD wurde im direkten Umfeld der Sikh-Gemeinde plakatiert und die Grundsätze der Ankündigung eingehalten. Insofern hätte auch die Sikh-Gemeinde es auf mehreren Wegen mitbekommen müssen, was dort passiere. Grundsätzlich sei es aber auch in der Verantwortung und Pflicht des jeweiligen Grundeigentümers, sich selber auch zu informieren. Es habe innerhalb des Verfahrens verschiedene Möglichkeiten zur Stellungnahme gegeben und sich einzubringen.
Zur jetzigen Situation erläutert Herr Stephan, dass seitens des Bezirksamtes (aufgrund der Drucksache 22-0395) im November und Dezember 2024 Gespräche mit der Sikh-Gemeinde geführt worden seien. Die Sikh-Gemeinde habe sich allerdings darauf konzentriert, am jetzigen Standort bleiben zu wollen. Das könne man jedoch baurechtlich nicht ohne eine Änderung des Bebauungsplanes ermöglichen. Man habe angeboten, weitere Gespräche zu führen mit der Bauprüfabteilung, was dort unter den gegebenen Voraussetzungen möglich sei und habe zudem an „Hamburg.Invest“ verwiesen.
Aus dem Ausschuss kommt die Nachfrage, ob es möglich sei, den damaligen Brief nochmals an die Sikh-Gemeinde zu geben, da dieser dort nicht bekannt sei. Weiterhin habe die Gemeinde durchaus Interesse an einem Tausch-Grundstück geäußert und es stelle sich die Frage, wie man das Problem lösen könne, damit alle zufrieden seien.
Herr Stephan weist darauf hin, dass das Verfahren fast 20 Jahre zurückliege und die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen nicht mehr bestünden und auch nicht digital zur Verfügung stünden. Man müsse somit schauen, welche Unterlagen noch vorlägen. Im Übrigen habe die Sikh-Gemeinde einen Anspruch an der Bestandsnutzung. Eine Erweiterung an der jetzigen Stelle werfe allerdings auch die Frage auf, wo man die benötigten Stellplätze unterbringen wolle. Man habe der Sikh-Gemeinde angeboten, man stehe für Gespräche zur Verfügung, sowohl für einen Verbleib am jetzigen Standort als auch an einem anderen Standort.
Auf eine weitere Nachfrage zur Größe des dortigen Spielplatzes macht Herr Stephan darauf aufmerksam, dass es eine planerische Notwendigkeit für diese Größe gegeben habe und es somit festgesetzt worden sei. Der Spielplatz sei ein Grundzug der Planung. Hiervon könne man nicht befreien. Dieses führt er im Weiteren ausführlich aus.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass an die Verwaltung die Frage herangetragen worden sei, inwieweit es vorgesehen sei, die Klageschriften an den Ausschuss zu verteilen. Er teilt hierzu mit, dass eine Verteilung nicht vorgesehen sei, da die Klageschrift einerseits dem Urheberrechtsschutz unterliege und diese andererseits auch personenbezogene Bestandteile enthalte.
Herr Mir Agha teilt mit, dass es zu beiden Anträgen (7.1 und 7.2) noch Beratungsbedarf in den anderen Fraktionen gebe und man somit die Anträge vertagen wolle.
Die Beratung über die Drucksache 22-0802 wird vertagt.
Siehe Punkt 7.1
Die Beratung über die Drucksache 22-0802 wird vertagt.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 28.01.2025 wird bei Enthaltung der FDP-Fraktion einstimmig genehmigt.
Zum öffentlichen Teil der Niederschrift vom 18.02.2025 gibt es einen Änderungswunsch von Herrn Heymann, der den Fraktionen und der Verwaltung auch schriftlich vorliegt. Auf Seite 6 soll der Absatz"Herr Heymann erklärt, (...)" gestrichen werden.
Herr Heymann erläutert, dass der Wortlaut im Entwurf der Niederschrift mehrdeutig sei und die von ihm geäußerte Unterstützung für die im Rahmen der Grobabstimmung gegebene Einschätzung der Wirtschaftsbehörde nicht korrekt wiedergebe. Da es für die Niederschrift keine relevante Bedeutung habe, dass er die Einschätzung der Wirtschaftsbehörde richtig finde, bitte er, diesen Absatz zu streichen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 18.02.2025 wird mit der beantragten Streichung des Absatzes auf Seite 6 einstimmig (bei Abwesenheit der AfD-Fraktion) genehmigt.