Räumliche Entwicklungsperspektiven für die Sikh-Gemeinde Grandweg 97 (Bezug: Drucksache 22-0395)
Letzte Beratung: 01.04.2025 Stadtplanung Ö 6.1
Die Sikh Gemeinde Hamburg am Grandweg 97 (Flurstück 1110) begehrt den Abriss und Neubau eines Sikh Tempels und Gemeindehauses mit Tiefgarage. Im Bebauungsplan Lokstedt 56 (Feststellung 2011) ist das Grundstück der Gemeinde als Grünfläche, Zweckbestimmung Spielplatz (FHH) ausgewiesen.
Die Sikh Gemeinde hat für ihr o.g. Vorhaben einen Vorbescheid beim Bezirksamt Eimsbüttel gestellt, der eine planungsrechtliche Befreiung umfasst. Im November 2024 wurde der Vorbescheidsantrag beschieden.
Die Voraussetzungen für eine Zulassung der beantragten planungsrechtlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB sind nicht gegeben. Die Grundzüge der Planung sind an dieser Stelle berührt. Der Bebauungsplan hat bewusst den Grandweg 97 als Erweiterungsfläche der vorhandenen Spielplatzfläche (südlich des Vorhabengrundstücks) einbezogen, um den Bedarf an Spielplatzflächen in Lokstedt langfristig zu sichern. Die Fläche soll perspektivisch einer Erweiterung des Spielplatzes zur Verfügung stehen.
In der Begründung zu diesem Bebauungsplan heißt es: „Die vorhandenen Hallen auf einem etwa 1600 m² großen, nördlich an diese Fläche angrenzenden Grundstück, werden zurzeit von einer Sikh-Gemeinde als kirchliche Einrichtung genutzt. Die Sikh-Gemeinde hat einen gesamtstädtischen, teils sogar überregionalen Bezug, der zeitweilig für sehr hohe Nutzungsfrequenzen an diesem Standort sorgt und Nutzungskonflikte mit sich bringt. Insbesondere die Versorgung mit öffentlichen Parkplätzen ist zu besonderen Anlässen und Feierlichkeiten nicht ausreichend. Diese Nutzung ist aufgrund ihres weiten Einzugsgebiets nicht an den Standort gebunden. Die Flächen sollen perspektivisch, ihrer Lage im Wohngebiet entsprechend, für eine Erweiterung des Spielplatzes genutzt werden, um den bestehenden Bedarf an Spielplatzflächen in Lokstedt zu decken.“
Mit einem Abriss des Bestandsbaus erlischt der vorliegende Bestandschutz. Ein Neubau ist unter diesen Voraussetzungen nicht genehmigungsfähig. Möglich wären kleinere verfahrensfreie Sanierungsmaßnahmen, um das Gebäude zu ertüchtigen. Kooperationsmöglichkeiten mit dem benachbarten Sportverein hinsichtlich der Stellplatzproblematik scheinen derzeit nicht in Aussicht zu stehen, Gespräche mit den Sportvereinen wurden angeregt. Für eine mögliche Standortverlagerung und Unterstützung bei der Flächensuche stehen die Wirtschaftsförderung des Bezirksamts sowie Hamburg Invest zur Verfügung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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