Zubenennung eines bislang nicht benannten teils einer Straße; hier: Gärtnerstraße
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
KGA (Antrag/Vorlage der Verwaltung) |
04.09.2017 |
5.6 |
einstimmig beschlossen |
Es wurde festgestellt, dass die Straße „Gärtnerstraße“ nur zum Teil benannt ist. Die Stichstraße abgehend zwischen Hausnr. 94 und 88, ist nicht benannt.
Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügten Benennungsplan) ist zu benennen. Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.