20-2259

Zubenennung eines bislang nicht benannten Teils einer Straße; hier: Oberstraße

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Es wurde festgestellt, dass die Straße „Oberstraße“ nur zum Teil benannt ist. Der Teil Ringstraße vor den Häusern Nr. 14 a-18a (einschließlich des Stichweges vor den Häusern 16a bis 16f) ist nicht benannt.

 

Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügtem Benennungsplan) ist zu benennen.

Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.

 

Petitum/Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung, Zubennennung des bislang nicht benannten Teils als „Oberstraße“ wird zugestimmt.

 

Anhänge

Benennungsplan