20-2436

Zubenennung eines bislang nicht benannten teils einer Straße; hier: Gärtnerstraße

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Es wurde festgestellt, dass die Straße „Gärtnerstraße“ nur zum Teil benannt ist. Die Stichstraße abgehend zwischen Hausnr. 94 und 88, ist nicht benannt.

 

Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügten Benennungsplan) ist zu benennen. Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.

 

 

Anhänge

Benennungsplan