Zubenennung eines bislang nicht benannten Teils einer Straße; hier: Rungwisch
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
RA/Sn (Vorlage der Verwaltung) |
25.09.201 |
11.3 |
Empfehlung einstimmig |
Es wurde festgestellt, dass die Straße „Rungwisch“ nur zum Teil benannt ist.
Die Stichstraße abgehend zwischen Hausnr. 16 und 22 ist nicht benannt.
Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügtem Benennungsplan) ist zu benennen.
Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.
Dem Vorschlag der Verwaltung, Zubenennung des bislang nicht benannten Teils als „Rungwisch“ wird zugestimmt.
Keine Orte erkannt.
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