Vorhabenbezogener Bebauungsplan Schnelsen 96 (Schleswiger Damm) Auswertung der öffentlichen Auslegung und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
1. Plangebiet
Das Plangebiet liegt nördlich des Schleswiger Damms zwischen der Kreuzung Schleswiger Damm – Frohmestraße – Wendlohstraße und der Autobahn-Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen.
2. Ziel und Zweck der Planaufstellung
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schnelsen 96 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Feuer- und Rettungswache zum Objekt- und Grundschutz des Tunnelabschnitts Schnelsen der BAB A7 sowie zum Brandschutz, zur technischen Hilfeleistung und zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Bedarfe der Stadtteile Schnelsen und Niendorf geschaffen werden.
3. Städtebauliche Kenndaten
Das Plangebiet ist etwa 2,09 Hektar groß. Hiervon entfallen etwa 5.703 Quadratmeter auf die Fläche für den Gemeinbedarf, 8.863 Quadratmeter auf die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und 6.324 Quadratmeter auf öffentliche Verkehrsflächen.
Für die Gemeinbedarfsfläche wird eine Grundflächenzahl von 0,45 festgesetzt. Aus funktionalen Gründen sind größere befestigte Flächen (Zufahrten, Aufstell- und Übungsflächen, Stellplätze, etc.) erforderlich, die insgesamt 95 Prozent der Gemeinbedarfsfläche überdecken werden. Hierfür setzt der Bebauungsplan eine Überschreitungsmöglichkeit der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,45 durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 bis 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,95 fest.
4. Wesentliche Verfahrensschritte
Ausschuss Stadtplanung: Aufstellungsinformation 16.04.2019
Grobabstimmung 08.11.2019
Ausschuss Stadtplanung: Zustimmung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 19.11.2019
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) 18.02.2020
Ausschuss Stadtplanung: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 26.05.2020
Ausschuss Stadtplanung: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 22.03.2022
Öffentliche Auslegung 06.04.2022 – 11.05.2022
Beurkundung des Durchführungs- und des Erschließungsvertrags 07.07.2022
Der Ausschuss für Stadtplanung nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Schnelsen 96 zuzustimmen.
- die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf, einschließlich ihrer Abwägung
- Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Verordnung und Begründung