21-3185

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Schnelsen 96 (Schleswiger Damm) Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.09.2022
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

StaPla (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

23.08.2022

3

21-3148

Empfehlung einstimmig beschlossen

 

 

1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt nördlich des Schleswiger Damms zwischen der Kreuzung Schleswiger Damm Frohmestraße Wendlohstraße und der Autobahn-Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen.

 

2. Ziel und Zweck der Planaufstellung

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schnelsen 96 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Feuer- und Rettungswache zum Objekt- und Grundschutz des Tunnelabschnitts Schnelsen der BAB A7 sowie zum Brandschutz, zur technischen Hilfeleistung und zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Bedarfe der Stadtteile Schnelsen und Niendorf geschaffen werden.

 

3. Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet ist etwa 2,09 Hektar groß. Hiervon entfallen etwa 5.703 Quadratmeter auf die Fläche für den Gemeinbedarf, 8.863 Quadratmeter auf die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und 6.324 Quadratmeter auf öffentliche Verkehrsflächen.

r die Gemeinbedarfsfläche wird eine Grundflächenzahl von 0,45 festgesetzt. Aus funktionalen Gründen sind größere befestigte Flächen (Zufahrten, Aufstell- und Übungsflächen, Stellplätze, etc.) erforderlich, die insgesamt 95 Prozent der Gemeinbedarfsfläche überdecken werden. Hierfür setzt der Bebauungsplan eine Überschreitungsmöglichkeit der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,45 durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 bis 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,95 fest.


4. Wesentliche Verfahrensschritte

Ausschuss Stadtplanung: Aufstellungsinformation     16.04.2019

Grobabstimmung         08.11.2019

Ausschuss Stadtplanung: Zustimmung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 19.11.2019

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD)      18.02.2020

Ausschuss Stadtplanung: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 26.05.2020

Ausschuss Stadtplanung: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung   22.03.2022

Öffentliche Auslegung          06.04.2022 11.05.2022

Beurkundung des Durchführungs- und des Erschließungsvertrags   07.07.2022

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Schnelsen 96 zu.

 

Anhänge

 

-       Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Verordnung und Begründung