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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 96 (Schleswiger Damm) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.03.2022
Sachverhalt

  1. Plangebiet

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Schnelsen 96 liegt nördlich des  Schleswiger Damms zwischen der Kreuzung Schleswiger Damm – Frohmestraße – Wendlohstraße und der Autobahn-Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen.

  1. Ziel und Zweck der Planaufstellung

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schnelsen 96 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Feuer- und Rettungswache zum Objekt- und Grundschutz des Tunnelabschnitts Schnelsen der BAB A7 sowie zum Brandschutz, zur technischen Hilfeleistung und zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Bedarfe der Stadtteile Schnelsen und Niendorf geschaffen werden.

  1. Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet ist etwa 2,09 Hektar groß.

Hiervon entfallen etwa 5.703 Quadratmeter auf die Fläche für den Gemeinbedarf, 8.863 Quadratmeter auf die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und 6.324 Quadratmeter auf öffentliche Verkehrsflächen.

Für die Gemeinbedarfsfläche wird eine Grundflächenzahl von 0,45 festgesetzt. Aus funktionalen Gründen sind größere befestigte Flächen (Zufahrten, Aufstell- und Übungsflächen, Stellplätze, etc.) erforderlich, die insgesamt 95 Prozent der Gemeinbedarfsfläche überdecken werden. Hierfür setzt der Bebauungsplan eine Überschreitungsmöglichkeit der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,45 durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 bis 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,95 fest.

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

StaPla: Aufstellungsinformation 16.04.2019

Grobabstimmung 08.11.2019

StaPla: Zustimmung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 19.11.2019

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) 18.02.2020

StaPla: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 26.05.2020

  1. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Landschaftsprogramms

Der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm werden im Parallelverfahren geändert.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Standortsicherung der Feuer- und Rettungswache geschaffen werden. Die Darstellung soll von „Naturbestimmte Flächen“ zu „Fläche für den Gemeinbedarf“, die durch das Symbol für „Feuerwehr“ ergänzt wird, geändert werden.

 

Im Landschaftsprogramm werden die zur Bebauung vorgesehenen Bereiche des Plangebiets von „naturnahe Landschaft“ und im westlichen Teil „Wald“ zu „Öffentliche Einrichtung“ geändert.

 

6.      Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf soll im April/Mai 2022 mit den Entwürfen der Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms öffentlich ausgelegt werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Schnelsen 96 in der vorgelegten Fassung zu.

 

Anhänge

-       Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Verordnung und Begründung