Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 95 (Frohmestraße) Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Letzte Beratung: 23.06.2026 Stadtplanung Ö 4
1. Plangebiet
Das Plangebiet umfasst den Bereich südlich der Straße Meddenwarf und der Wählingsallee, westlich des Schnelsener A7 Autobahndeckels bzw. der A7, nördlich der Heidlohstraße und östlich der Frohmestraße sowie des Wählingswegs (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319).
2. Ziel und Zweck der Planaufstellung
Durch den Bebauungsplan Schnelsen 95 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung, Neuordnung und Aktivierung von Wohnbau- und Einzelhandelsflächen im Zentrum des Stadtteils Schnelsen geschaffen werden. Die Frohmestraße als traditionelle Einkaufsstraße des Stadtteils soll aufgewertet und als Zentrum attraktiver werden. Zudem sollen neue Wohnungen entstehen.
Der Bezirksentwicklungsplan 2021-2026, das räumliche Leitbild Eimsbüttel 2040 und das Nahversorgungskonzept (zuletzt 2019 aktualisiert) definieren den übergeordneten Rahmen für die Steuerung der Zentrumsentwicklung in der Frohmestraße.
Anlass der Planung ist die Überdeckelung der Bundesautobahn A 7 im Abschnitt Schnelsen, die im Herbst 2022 mit der Fertigstellung der Parkanlage abgeschlossen wurde. Sie setzt neue Impulse für die Weiterentwicklung ihres Umfeldes.
3. Städtebauliche Kenndaten
Das Plangebiet ist etwa 7,85 ha groß. Davon entfallen etwa 4,20 ha auf Allgemeine Wohngebiete, etwa 1,54 ha auf Urbane Gebiete, etwa 0,47 ha auf Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“, etwa 1,19 ha auf öffentliche Straßenverkehrsflächen, etwa 0,35 ha öffentliche Grünflächen, etwa 0,04 ha für Versorgungsfläche bzw. Fläche für die Abwasserbeseitigung und etwa 0,09 ha festgestellte Bundesfernstraße.
Wesentliche Verfahrensschritte
Aufstellungsinformation im Ausschuss 20.02.2018
Grobabstimmung 05.10.2018
Bericht Grobabstimmung im Ausschuss 06.11.2018
Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Ausschuss 06.11.2018
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Online-Beteiligung und Auslegung) 10.-26.06.2020
Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Ausschuss 29.09.2020
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 21.06. – 21.07.2023,
erste erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 02. – 20.10.2025,
zweite erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 23.4. – 08.05.2026
5. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist für August/September 2026 geplant. Die Planunterlagen werden im Internet veröffentlicht. Zusätzlich werden sie öffentlich im Bezirksamt ausgelegt. Neben der Planzeichnung, der Verordnung und der Begründung werden folgende Konzepte, Untersuchungen und gutachterliche Stellungnahmen veröffentlicht:
Artenschutzfachbeitrag, Bestandserfassung und –bewertung der Gehölze, Eingriffsbilanzierung, Oberflächenentwässerungskonzept, schalltechnische Untersuchung zum Straßenverkehrslärm, schalltechnische Beratung zum Lieferverkehr für das urbane Gebiet MU 4, Zuwegungsprüfung, eine Verkehrstechnische Stellungnahme mit Ergänzung, Bericht zum Verkehrsaufkommen, gutachterliche Stellungnahme zur Erschließung mit Lieferverkehr für den geplanten Vollsortimenter sowie zur Erschließung der Ein- und Aus-fahrten der Tiefgarage im urbanen Gebiet MU 4, Verschattungsstudie und Luftschadstoffuntersuchung.
Der Stadtplanungsausschuss stimmt der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 95 in der vorgelegten Fassung zu.
Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung
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