Veränderung des Plangebiets Niendorf 95
Letzte Beratung: 07.05.2024 Stadtplanung Ö 7.1
Durch den Bebauungsplan Niendorf 93 sollen grundsätzlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Nahbereich der U-Bahn-Haltestelle Joachim-Mähl-Straße sowie für eine verbesserte Einbindung des Plangebiets in das grüne Wegenetz geschaffen werden. Von Beginn an jedoch wurden Verwaltung und Politik mit Eingaben der Anwohnenden in Niendorf konfrontiert.
Das alte Planrecht war keine verlässliche Grundlage und gänzlich aus der Zeit gefallen. Ziel war es deshalb, für das betreffende Plangebiet Rechtssicherheit zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Neben der Frage der Verbesserungen für das grüne Wegenetz, war insbesondere die Frage einer maßvollen Nachverdichtung für Niendorf relevant. Hier fühlten sich beteiligte Niendorfer Bürger*innen mit ihren Hinweisen und Eingaben nicht angemessen berücksichtigt.
Um diese konkreten Änderungsvorschläge nun trotzdem – soweit dies noch möglich ist – aufzunehmen, wurde zwischen Politik und Verwaltung ausführlich debattiert und nach Lösungen gesucht.
Es galt Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig im Rahmen eines verlässlichen Verfahrens die von Seiten der Bevölkerung getroffenen Eingaben mehr zu berücksichtigen und den Bebauungsplan zu optimieren. Dies ist vor allem deshalb wichtig, da man für die Veränderungen in Niendorf eine deutlich höhere Akzeptanz in Niendorf für die Bebauungspläne Niendorf 93 und Niendorf 95 benötigt.
:
a) Das Plangebiet des Bebauungsplans Niendorf 95 wird im Westen südlich der Joachim-Mähl-Straße bis zur Wendlohstraße, südlich der Graf-Anton-Weg als Begrenzung (Plangebiet B-PlanNiendorf 93) ausgeweitet.
b) Die Bauhöhen sollen – insbesondere entlang der Paul-Sorge-Straße – konkretisiert und differenziert werden.
c) Die Baugrenzen sollen überprüft werden, um bei rückwärtigen Bebauungen nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden und – wo städtebaulich sinnvoll – die geschlossene Bauweise zu unterbrechen.
d) Die Zugänglichkeit der Grünverbindung („Parkanlage“) soll überprüft und ggf. optimiert werden.
Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
keine
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