Veloroutenplanung im Wandel der Zeit
Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. Nr. |
Ergebnis |
AM |
02.12.2020 |
5.1 |
Einstimmig angenommen |
Das Veloroutennetz in Hamburg ist ein ambitioniertes Vorhaben mit einer langen Planungs- und Umsetzungsdauer. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch die Randbedingungen für die Veloroutenplanungen stetig verändert – angefangen mit den Grundlagen und Leitlinien für Velorouten in Hamburg vom Amt Verkehr und Straßenwesen aus dem dem Februar 2017 über die Novellierung der StVO, den Ergebnissen der Vereinbarung des Radentscheids und den Vereinbarungen des aktuellen Koalitionsvertrags zwischen SPD und Grünen auf Landesebene. Hinzu kommen noch höchstrichterliche Gerichtsurteile (z.B. BVerwG 3 C 23.00 – Buchholz 442.151 §45 StVO Nr. 41 („Nur“ Gefahrenstelle statt zwingendem Unfallschwerpunkt zum Einrichten von Tempo 30)).
Ältere Veloroutenplanungen entsprechen teilweise nicht einmal den Grundlagen und Leitlinien für Velorouten in Hamburg vom Amt Verkehr und Straßenwesen aus 2017 (z.B. Wördemannsweg//bezüglich II.3.4 der Grundlagen und Richtlinien). Gegenüber den aktuellen Planungsgrundsätzen wirken diese Planungen jedoch teilweise schon antiquiert. Da ein Teil dieser älteren Planungen noch nicht umgesetzt ist, stellt sich die Frage, inwieweit dieses Planungen regelmäßig aktualisiert und auf neuere Planungsgrundsätze überprüft werden.
keine