Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des/der Mitglied/er der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke, AFD
Titel: Stillstand beim Millionenprojekt Recyclinghof Schnelsen: Planungsfehler am Kulemannstieg, Ignorierung von Bürgeralternativen und drohende Kostensteigerungen
Fortlaufende. Nr.: 22-247
Eingangsdatum: 12.10.2026
Datum der Antwort: 20.10.2026
Sachverhalt:
Der seit Jahren angekündigte Umzug des zu kleinen Recyclinghofs aus dem Krähenweg (Niendorf) an den Kulemannstieg (Schnelsen) entwickelt sich zu einem planerischen Debakel. Das 5,5 Millionen Euro teure Vorhaben der Stadtreinigung wurde gegen den erbitterten Widerstand von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der Bezirkspolitik durchgedrückt. Kritiker warnen vor einem vollständigen Verkehrskollaps in der betroffenen Sackgasse. Aktuelle Meldungen bestätigen, dass der geplante Eröffnungstermin im Jahr 2027 nicht mehr haltbar ist und sich das Projekt auf unbestimmte Zeit verzögert. Bürgerinitiativen hatten im Vorfeld mehrfach alternative, weitaus besser angebundene Gewerbeflächen im Umland vorgeschlagen – diese wurden jedoch von der Verwaltung kategorisch abgelehnt. Die AfD-Fraktion fordert lückenlose Aufklärung über die Verzögerungen, die Kostenentwicklung sowie das Übergehen des Bürgerwillens.
Hierzu frage ich die Verwaltung:
- Aus welchen konkreten planerischen, rechtlichen oder bürokratischen Gründen verzögert sich der für Anfang 2026 vorgesehene Baubeginn des Recyclinghofs am Kulemannstieg? Wann genau rechnet das Bezirksamt nun mit der Erteilung der Baugenehmigung und dem tatsächlichen Baustart?
- Liegt dem Bezirksamt ein finales, unabhängiges Verkehrsgutachten vor, das die Leistungsfähigkeit der Sackgasse Kulemannstieg unter Berücksichtigung des täglichen Kundenverkehrs der Recyclingstation bewertet? Wenn Ja, was beinhaltet dieses? Wie wird sichergestellt, dass Lieferanten und Einsatzfahrzeuge der ansässigen Unternehmen nicht im Stau blockiert werden?
- Die Stadtreinigung plant die Trennung von Kunden- und Betriebsverkehr auf zwei Ebenen und eine ca. 125 Meter lange Zufahrt auf dem Gelände. Reicht diese interne Pufferstrecke nach Berechnungen des Bezirksamtes aus, um Rückstaus zu Spitzenzeiten (z. B. samstags) auf den Kulemannstieg und den Flagentwiet zu verhindern?
- Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die ansässigen Firmen vor den negativen wirtschaftlichen Folgen der Bauphase und des späteren Betriebs zu schützen? Werden Ausgleichs- oder Umleitungsflächen für das betroffene Gewerbe geprüft?
- Gibt es infolge der aktuellen Verzögerungen eine neue Kostenschätzung, die über die veranschlagten 5,5 Millionen Euro hinausgeht? Sieht das Bezirksamt die Verhältnismäßigkeit des Projektes an diesem spezifischen Standort angesichts der massiven Standortnachteile für die Wirtschaft noch als gegeben an?
- Wann wurde das Bezirksamt über die erneute Verzögerung des Bauprojekts am Kulemannstieg informiert? Wie lautet der aktuelle, realistische Zeitplan für die Fertigstellung, und warum wird der Öffentlichkeit kein konkreter Eröffnungstermin genannt?
- Wie hoch beziffert die Stadtreinigung Hamburg die aktuellen Baukosten inklusive der bereits angefallenen Planungs- und Vorbereitungskosten (z. B. Leitungsverlegungen, Baumfällungen)? Mit welchen konkreten Mehrkosten über die veranschlagten 5,5 Millionen Euro hinaus wird aufgrund des anhaltenden Stillstands gerechnet?
- Im Regionalausschuss wurden Anträge zur Sachstandsprüfung alternativer Standorte eingebracht (z. B. Drs. 22-1900). Welche alternativen Grundstücke im Raum Schnelsen/Niendorf wurden vom Bezirksamt oder der Stadtreinigung konkret geprüft? Mit welcher städtebaulichen Begründung wurden zum Verkauf stehende Flächen im Umfeld, die verkehrstechnisch besser lagen, verworfen?
- Inwieweit haben unvorhergesehene Probleme bei den notwendigen Umverlegungen von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen oder naturschutzrechtliche Auflagen (Baumfällungen/Neupflanzungen) auf dem Gelände zu der aktuellen Verzögerung beigetragen? Warum wurden diese Faktoren in der ursprünglichen Planung nicht rechtzeitig berücksichtigt?
- Wie viele Einwendungen von Bürgerinnen, Bürgern und lokalen Unternehmern sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegen den Standort Kulemannstieg eingegangen? Wie rechtfertigt das Bezirksamt das Festhalten an einer engen Sackgasse gegen den geschlossenen Willen der Betroffenen vor Ort?
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die oben stehende Anfrage wie folgt:
- Aus welchen konkreten planerischen, rechtlichen oder bürokratischen Gründen verzögert sich der für Anfang 2026 vorgesehene Baubeginn des Recyclinghofs am Kulemannstieg? Wann genau rechnet das Bezirksamt nun mit der Erteilung der Baugenehmigung und dem tatsächlichen Baustart?
Es wird auf die BUKEA, die das laufende Genehmigungsverfahren des Recyclinghofs betreut, sowie auf die Antragstellerin SRH verwiesen.
- Liegt dem Bezirksamt ein finales, unabhängiges Verkehrsgutachten vor, das die Leistungsfähigkeit der Sackgasse Kulemannstieg unter Berücksichtigung des täglichen Kundenverkehrs der Recyclingstation bewertet? Wenn Ja, was beinhaltet dieses? Wie wird sichergestellt, dass Lieferanten und Einsatzfahrzeuge der ansässigen Unternehmen nicht im Stau blockiert werden?
„Nein. Das unabhängige Verkehrsgutachten wird zurzeit ergänzt nach Rücksprache mit BUKEA und SRH.“
- Die Stadtreinigung plant die Trennung von Kunden- und Betriebsverkehr auf zwei Ebenen und eine ca. 125 Meter lange Zufahrt auf dem Gelände. Reicht diese interne Pufferstrecke nach Berechnungen des Bezirksamtes aus, um Rückstaus zu Spitzenzeiten (z. B. samstags) auf den Kulemannstieg und den Flagentwiet zu verhindern?
Siehe Antwort zu Frage 1. und 2.
- Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die ansässigen Firmen vor den negativen wirtschaftlichen Folgen der Bauphase und des späteren Betriebs zu schützen? Werden Ausgleichs- oder Umleitungsflächen für das betroffene Gewerbe geprüft?
Die Bauphasenplanung liegt bisher nicht vor. Aufgrund des frühen Planungsstadiums und gemäß Antwort zu Frage 2. liegen bisher keine negativen wirtschaftlichen Folgen der Bauphase und des späteren Betriebs vor. Daher sind bisher keine Maßnahmen geplant.
- Gibt es infolge der aktuellen Verzögerungen eine neue Kostenschätzung, die über die veranschlagten 5,5 Millionen Euro hinausgeht? Sieht das Bezirksamt die Verhältnismäßigkeit des Projektes an diesem spezifischen Standort angesichts der massiven Standortnachteile für die Wirtschaft noch als gegeben an?
Siehe Antwort zu Frage 1.
- Wann wurde das Bezirksamt über die erneute Verzögerung des Bauprojekts am Kulemannstieg informiert? Wie lautet der aktuelle, realistische Zeitplan für die Fertigstellung, und warum wird der Öffentlichkeit kein konkreter Eröffnungstermin genannt?
Das Bezirksamt wird fortlaufend im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der BUKEA beteiligt. Bezüglich Zeitplan: siehe Antwort zu Frage 1.
- Wie hoch beziffert die Stadtreinigung Hamburg die aktuellen Baukosten inklusive der bereits angefallenen Planungs- und Vorbereitungskosten (z. B. Leitungsverlegungen, Baumfällungen)? Mit welchen konkreten Mehrkosten über die veranschlagten 5,5 Millionen Euro hinaus wird aufgrund des anhaltenden Stillstands gerechnet?
Siehe Antwort zu Frage 1.
- Im Regionalausschuss wurden Anträge zur Sachstandsprüfung alternativer Standorte eingebracht (z. B. Drs. 22-1900). Welche alternativen Grundstücke im Raum Schnelsen/Niendorf wurden vom Bezirksamt oder der Stadtreinigung konkret geprüft? Mit welcher städtebaulichen Begründung wurden zum Verkauf stehende Flächen im Umfeld, die verkehrstechnisch besser lagen, verworfen?
Siehe Antwort zu Frage 1.
- Inwieweit haben unvorhergesehene Probleme bei den notwendigen Umverlegungen von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen oder naturschutzrechtliche Auflagen (Baumfällungen/Neupflanzungen) auf dem Gelände zu der aktuellen Verzögerung beigetragen? Warum wurden diese Faktoren in der ursprünglichen Planung nicht rechtzeitig berücksichtigt?
Siehe Antwort zu Frage 1.
- Wie viele Einwendungen von Bürgerinnen, Bürgern und lokalen Unternehmern sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegen den Standort Kulemannstieg eingegangen? Wie rechtfertigt das Bezirksamt das Festhalten an einer engen Sackgasse gegen den geschlossenen Willen der Betroffenen vor Ort?
Siehe Antwort zu Frage 1. und 2.