Recyclinghof Kulemannstieg in Schnelsen Brandschutz und Löschwasserversorgung
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Nadine Regling-Armi, Ines Schwarzarius und Ann-Kathrin Riegel (SPD-Fraktion)
Titel: Recyclinghof Kulemannstieg in Schnelsen – Brandschutz und Löschwasserversorgung
Fortlaufende. Nr. 22-89
Eingangsdatum: 27.03.2026
Datum der Antwort: 07.05.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg – AöR – (SRH) die Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Im Stadtteil Schnelsen ist am Kulemannstieg die Errichtung eines neuen Recyclinghofs durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) geplant. Nach aktuellem Stand befindet sich das Vorhaben in einem fortgeschrittenen Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren.
Anwohnende haben im Zusammenhang mit dem geplanten Recyclinghof Sorgen hinsichtlich der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die Löschwasserversorgung. Hintergrund sind unter anderem vermehrt auftretende Brandereignisse auf Wertstoffhöfen, die häufig durch Lithium-Ionen-Akkus ausgelöst werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich der geplante Standort am Ende einer Wasserversorgungsleitung befindet und auf vorliegenden Planunterlagen kein separater Löschwassertank ersichtlich ist. Vergleichbare Betriebe im Umfeld verfügen hingegen über entsprechende Löschwasserreservoirs.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1) Wie wird die Löschwasserversorgung für den geplanten Recyclinghof am Kulemannstieg in Schnelsen sichergestellt?
Die Löschwasserversorgung erfolgt über eine Kombination aus einem vorhandenen öffentlichen Löschwasserhydranten sowie einer ergänzenden Löschwasserhaltung auf dem Grundstück.
2) Welche Löschwassermengen sind für den Betrieb des Recyclinghofs im Brandfall erforderlich?
Für den Recyclinghof wurde auf Grundlage der geltenden brandschutztechnischen Vorgaben ein Löschwasserbedarf von 96 m³ pro Stunde über einen Zeitraum von zwei Stunden ermittelt. Diese Bemessung dient dazu, im Brandfall ausreichende Löschreserven für einen sicheren Einsatz der Feuerwehr bereitzustellen.
3) Ist die vorhandene Wasserversorgungsinfrastruktur am Standort ausreichend dimensioniert, um diese Löschwassermengen im Brandfall bereitzustellen?
Die vorhandene öffentliche Wasserversorgungsinfrastruktur wurde durch Hamburg Wasser geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass über den unmittelbar am Grundstück gelegenen Hydranten DN 100 eine Löschwassermenge von etwa 48 m³ pro Stunde bereitgestellt wird. Durch die zusätzliche Löschwasserhaltung auf dem Grundstück wird die erforderliche Löschwassermenge vollständig sichergestellt.
4) Ist die Errichtung eines Löschwassertanks oder eines vergleichbaren Löschwasserreservoirs vorgesehen?
Ja, es ist die Errichtung einer unterirdischen Löschwasserhaltung mit einem Speichervolumen von 100 m³ vorgesehen. Diese befindet sich auf der Nordseite des Grundstücks.
5) Liegt für das Vorhaben bereits ein Brandschutznachweis vor, der die Löschwasserversorgung berücksichtigt?
Für den Neubau des Recyclinghofes wurde ein Brandschutznachweis erstellt. Dieser befindet sich derzeit zur Prüfung beim zuständigen Bauprüfdienst.
6) Welche besonderen brandschutztechnischen Maßnahmen sind im Hinblick auf die Annahme und Lagerung von Elektrogeräten und Lithium-Ionen-Akkus vorgesehen?
Die Annahme und Lagerung von Elektrogeräten sowie Lithium-Ionen-Akkus erfolgt in speziell dafür vorgesehenen Lagerbereichen innerhalb des Recyclinghofes. Diese Lagerräume sind baulich durch feuerbeständige Wände und Decken von anderen Nutzungsbereichen getrennt. Zusätzlich werden Türen zu benachbarten Technikräumen als feuerhemmend, selbstschließend und rauchdicht ausgeführt.
7) Inwiefern wurden die spezifischen Risiken durch Akku-Brände bei der Planung des Recyclinghofs berücksichtigt?
Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig für den richtigen Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus und anderen potenziell gefährlichen Abfällen geschult.
8) Wie ist das Sicherheitsprotokoll für Mitarbeitende bei Verpuffungen, Bränden oder chemischen Reaktionen?
Die Mitarbeitenden sind unterwiesen, sich gemäß der Brandschutzordnung zu verhalten. Die entsprechenden Brandschutzordnungen werden im Zuge der Inbetriebnahme erstellt.
9) Welche Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen müssen die Mitarbeitenden durchlaufen? Wie oft werden diese wiederholt?
Alle Mitarbeitenden werden jährlich unterwiesen. Zusätzlich werden Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte und Evakuierungshelfer alle zwei Jahre geschult.
10) Welche Vorfälle wie Verpuffungen, Brände oder chemische Reaktionen gab es am Standort Niendorf (Krähenweg 22) in den letzten 10 Jahren?
Bitte einzeln nach Datum, Ursachen und Ergebnissen auflisten.
Vorfälle der letzten 10 Jahre:
07.12.2018 1 Brand in der Hausmüllpresse (wurde durch das eigene Personal gelöscht, Hof für 15 Minuten geschlossen)
2019 keine Vorfälle
2020 keine Vorfälle
2021 keine Vorfälle
2022 keine Vorfälle
2023 keine Vorfälle
2024 keine Vorfälle
12.05.2025 1 Brand einesSmartphones durch unsachgemäße Entsorgung des Kunden in der Sperrmüllpresse (durch eigenes Personal gelöscht und das Smartphone in Pyrobubbles gesichert / Hof für ca. 45 Minuten geschlossen).
Beschluss: ohne
keine
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