22-1900

Sachstand und Prüfung alternativer Standorte – geplanter Recyclinghof Kulemannstieg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Nadine Regling-Armi, Ines Schwarzarius, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Titel: Sachstand und Prüfung alternativer Standorte geplanter Recyclinghof Kulemannstieg
Fortlaufende. Nr.: 22-75

Eingangsdatum: 14.01.2026
Datum der Antwort: 23.02.2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zur Anfrage unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg -AöR- (SRH) wie folgt Stellung:

Sachverhalt

Im Submissionsanzeiger wurde kürzlich eine Ausschreibung im Zusammenhang mit dem geplanten Recyclinghof im Kulemannstieg veröffentlicht. Nach Kenntnis der Interessengemeinschaft Kulemannstieg/Flagentwiet liegt zu diesem Zeitpunkt weiterhin keine Baugenehmigung für das Vorhaben vor.

Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass vorbereitende Maßnahmen der Baustelleneinrichtung gegebenenfalls auch ohne Baugenehmigung durchgeführt werden können, während für Baumfällungen entsprechende Genehmigungen erforderlich wären. Dies erweckt den Eindruck, dass das Verfahren bereits weit vorangetrieben wird, ohne dass mögliche Alternativstandorte nochmals geprüft oder berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang wurde ein alternatives Grundstück benannt: die Flächen der ehemaligen Spedition Hans Bargmann, Flagentwiet 5559. Die zusammenhängenden Flurstücke haben eine Gesamtgröße von ca. 9.500 m² und übersteigen damit den von der HSR genannten Flächenbedarf von ca. 6.0008.000 m². Zudem verfügen sie über eine verkehrlich günstigere Anbindung an die Pinneberger Straße sowie über größerezusammenhängende Aufstell- und Funktionsflächen. Zwar wären Kosten für den Abbruch der vorhandenen Bebauung aus den 1990er-Jahren zu berücksichtigen, gleichzeitig könnten sich jedoch Vorteile in der verkehrlichen Erschließung und in der betrieblichen Umsetzung ergeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens für den geplanten Recyclinghof im Kulemannstieg?
  2. Liegt bereits eine Baugenehmigung vor bzw. welche Genehmigungen wurden bislang erteilt?
  3. Welche vorbereitenden Maßnahmen sind derzeit vorgesehen oder bereits eingeleitet, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen diese?

Der Genehmigungsantrag liegt der BUKEA vor, zum Genehmigungsstand siehe Drs. 23/2395. Aktuell wird die Planung inkl. der Ausschreibungs­unterlagen erstellt. Im Anschluss an die Erteilung der Genehmigung erfolgt die Ausschreibung. Derzeit sind keine vorbereitenden Maßnahmen vorgesehen.

  1. Ist der BUKEA das alternative Grundstück Flagentwiet 5559 bekannt?
  2. Wurden oder werden alternative Standorte insbesondere das genannte Grundstück im Rahmen des Verfahrens geprüft oder erneut in Betracht gezogen?
  3. Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgte keine (erneute) Prüfung alternativer Standorte?

Siehe Drs. 23/2395.

  1. Welche weiteren Verfahrensschritte sind bis zur endgültigen Standortfestlegung vorgesehen?

Mit dem Abschluss des Grundstückkaufs ist der Standort endgültig festgelegt worden, weitere Verfahrensschritte sind nicht vorgesehen.

  1. Wurden im bisherigen Verfahren Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen dem Standort Kulemannstieg und möglichen Alternativstandorten durchgeführt?

Das Hauptkriterium bei der Auswahl des Standortes war die Verfügbarkeit von Flächen.

  1. Welche Kosten entstehen der Stadt durch den Standort Kulemannstieg (u. a. Erschließung, Verkehrsanpassungen, Ausgleichsmaßnahmen, Baumfällungen), und inwieweit bestehen hierbei Einsparpotenziale bei alternativen Standorten?

Siehe Drs. 22/17263.

  1. Wurde geprüft, ob durch die Nutzung eines verkehrlich besser angebundenen Grundstücks langfristige Einsparungen im Betriebsablauf der HSR möglich sind (z. B. An- und Abfahrten, Verkehrslenkung, Flächenlogistik)?
  2. Inwiefern wurden stadtentwicklungspolitische Aspekte berücksichtigt, insbesondere die mögliche Einbindung oder Erweiterung des geplanten Campus Schnelsen als Standort für städtische Infrastruktur oder komplementäre Nutzungen?

Siehe Antwort zu Ziffer 8.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

Drs. 23/2395

Drs. 22/17263

Lokalisation Beta
Pinneberger Str. Kulemannstieg Schnelsen

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