Sachstand und Prüfung alternativer Standorte geplanter Recyclinghof Kulemannstieg
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Nadine Regling-Armi, Ines Schwarzarius, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Titel: Sachstand und Prüfung alternativer Standorte – geplanter Recyclinghof Kulemannstieg
Fortlaufende. Nr.: 22-75
Eingangsdatum: 14.01.2026
Datum der Antwort: 23.02.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zur Anfrage unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg -AöR- (SRH) wie folgt Stellung:
Sachverhalt
Im Submissionsanzeiger wurde kürzlich eine Ausschreibung im Zusammenhang mit dem geplanten Recyclinghof im Kulemannstieg veröffentlicht. Nach Kenntnis der Interessengemeinschaft Kulemannstieg/Flagentwiet liegt zu diesem Zeitpunkt weiterhin keine Baugenehmigung für das Vorhaben vor.
Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass vorbereitende Maßnahmen der Baustelleneinrichtung gegebenenfalls auch ohne Baugenehmigung durchgeführt werden können, während für Baumfällungen entsprechende Genehmigungen erforderlich wären. Dies erweckt den Eindruck, dass das Verfahren bereits weit vorangetrieben wird, ohne dass mögliche Alternativstandorte nochmals geprüft oder berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang wurde ein alternatives Grundstück benannt: die Flächen der ehemaligen Spedition Hans Bargmann, Flagentwiet 55–59. Die zusammenhängenden Flurstücke haben eine Gesamtgröße von ca. 9.500 m² und übersteigen damit den von der HSR genannten Flächenbedarf von ca. 6.000–8.000 m². Zudem verfügen sie über eine verkehrlich günstigere Anbindung an die Pinneberger Straße sowie über größerezusammenhängende Aufstell- und Funktionsflächen. Zwar wären Kosten für den Abbruch der vorhandenen Bebauung aus den 1990er-Jahren zu berücksichtigen, gleichzeitig könnten sich jedoch Vorteile in der verkehrlichen Erschließung und in der betrieblichen Umsetzung ergeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Der Genehmigungsantrag liegt der BUKEA vor, zum Genehmigungsstand siehe Drs. 23/2395. Aktuell wird die Planung inkl. der Ausschreibungsunterlagen erstellt. Im Anschluss an die Erteilung der Genehmigung erfolgt die Ausschreibung. Derzeit sind keine vorbereitenden Maßnahmen vorgesehen.
Siehe Drs. 23/2395.
Mit dem Abschluss des Grundstückkaufs ist der Standort endgültig festgelegt worden, weitere Verfahrensschritte sind nicht vorgesehen.
Das Hauptkriterium bei der Auswahl des Standortes war die Verfügbarkeit von Flächen.
Siehe Drs. 22/17263.
Siehe Antwort zu Ziffer 8.
ohne
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