Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen Grün der Behörde für Umwelt und Energie zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
GNUVWDi (Vorlage der Verwaltung) |
15.01.2020 |
7.7 |
Empfehlung einstimmig bei Stimmenenthaltung der Fraktion DIE LINKE. |
Nach § 37 (3) BezVG werden „...Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt. ...“.
Die Bezirksversammlung hat somit das Recht auf Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.
Mit Schreiben vom 30.8.2019 hat die Behörde für Umwelt und Energie Ihren Vorschlag zur Veranschlagung der Rahmenzuweisungen Grün mitgeteilt (siehe Anlage).
Seitens der Bezirksverwaltung wird der BV empfohlen dem Vorschlag zuzustimmen.
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung der Stellungnahme der Bezirksverwaltung zu folgen und dieser zuzustimmen.
Vorschlag der BUE zur Veranschlagung der Rahmenzuweisungen