Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen Gewässer der Behörde für Umwelt und Energie zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022
Nach § 37 (3) BezVG werden „...Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt. ...“.
Die Bezirksversammlung hat somit das Recht auf Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.
Mit Schreiben vom 30.8.2019 hat die Behörde für Umwelt und Energie Ihren Vorschlag zur Veranschlagung der Rahmenzuweisungen Gewässer mitgeteilt (siehe Anlage).
Seitens des Fachbereichs der BUE wird eine Erhöhung der Rahmenzuweisung angestrebt, inwieweit diese aus den Eckwerten zur Veranschlagung abgedeckt werden kann, ist derzeit noch offen.
Seitens der Bezirksverwaltung wird das Vorgehen begrüßt und der BV empfohlen, dem Vorschlag zuzustimmen.
Der Ausschuss wird gebeten, der Bezirksversammlung zu empfehlen, der Stellungnahme der Bezirksverwaltung zu folgen und dieser zuzustimmen.
Vorschlag der BUE zur Veranschlagung der Rahmenzuweisungen