Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen der Behörde für Kultur und Medien zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022
Nach § 37 (3) BezVG werden „...Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt. ...“.
Die Bezirksversammlung hat somit das Recht auf Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.
Mit Schreiben vom 29.8.2019 hat die Behörde für Kultur und Medien einen Vorschlag für die Schlüssel zur Verteilung der Rahmenzuweisung „Förderung soziokultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten“ mitgeteilt.
Die Bezirksverwaltung hat der BKM ihre Stellungnahme mit Schreiben vom 9.10.2019 übersandt (siehe Anlage).
Der Ausschuss wird gebeten, der Bezirksversammlung zu empfehlen, der Stellungnahme der Bezirksverwaltung zu folgen und dieser zuzustimmen.
Schreiben der BKM vom 29.8.2019
Stellungnahme der Bezirksverwaltung vom 9.10.2019