21-0587

Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen der Behörde für Kultur und Medien zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.01.2020
Sachverhalt

Nach § 37 (3) BezVG werden „...Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt. ...“.

 

Die Bezirksversammlung hat somit das Recht auf Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.

 

Mit Schreiben vom 29.8.2019 hat die Behörde für Kultur und Medien einen Vorschlag r die Schlüssel zur Verteilung der Rahmenzuweisung „rderung soziokultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten“ mitgeteilt.

 

Die Bezirksverwaltung hat der BKM ihre Stellungnahme mit Schreiben vom 9.10.2019 übersandt (siehe Anlage).

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird gebeten, der Bezirksversammlung zu empfehlen, der Stellungnahme der Bezirksverwaltung zu folgen und dieser zuzustimmen.

 

Anhänge

Schreiben der BKM vom 29.8.2019

Stellungnahme der Bezirksverwaltung vom 9.10.2019