Sondermittel für das Norouzfest des Vereines DIWAN e.V.
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
HaKu (Empfehlung der Verwaltung) |
09.04.2019 |
8.5 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Nach den Angaben des Zuwendungsantrages ist davon auszugehen, dass die Maßnahme bereits begonnen wurde.
Nach Ziffer 3.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 46 Landeshaushaltsordnung dürfen begonnene Maßnahmen nicht gefördert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
:
Der Antrag wird abgelehnt.
keine