Sondermittel für das Norouzfest des Vereines DIWAN e.V.
Letzte Beratung: 25.04.2019 Bezirksversammlung Ö 10.16
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
HaKu (Empfehlung der Verwaltung) |
09.04.2019 |
8.5 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Nach den Angaben des Zuwendungsantrages ist davon auszugehen, dass die Maßnahme bereits begonnen wurde.
Nach Ziffer 3.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 46 Landeshaushaltsordnung dürfen begonnene Maßnahmen nicht gefördert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
:
Der Antrag wird abgelehnt.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.