21-4256

Sicherung der umfassenden Auskömmlichkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit, Familienförderung und SAE-Projekte: Finanzielle und personelle Ausstattung deutlich verbessern! Drs. 21-4164, Beschluss der BV vom 12.10.2023

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 24.01.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem o.g. Antrag hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel folgendes Anliegen dargestellt:

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel hat sich in der Vergangenheit intensiv mit den jeweiligen Rahmenzuweisungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (OKJA), der Familienforderung (FamFo) und der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE) beschäftigt.

Für den Doppel-Haushalt 2023/24 wird die offene Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit u.a. mit zusätzlich einer Million für ganz Hamburg und einem bis zu 30- prozentigen Energiekostenzuschlag entlastet. Was sich erstmal enorm anhört und tatsachlich auch den Einrichtungen sehr hilft, wird bei näherer Betrachtung jedoch schnell relativiert. Die Nachsteuerung deckt die Fehlbedarfe für die Einrichtungen nur bedingt ab, ohne zusätzliche Antrage und anderweitiger Finanzierungszuflusse lassen sich die Kosten

auch aktuell nicht abdecken. Die extrem hohen Fehlbedarfe der letzten Jahre verschlingen die Nachsteuerungen sofort. Die Finanzierung der offenen Arbeit bleibt weiterhin schwierig und wird für das nächste Jahr bereits nicht mehr auskömmlich sein. Eine Misere in der offenen Arbeit.

Seit Jahren ist es nur durch die Inanspruchnahme von zusätzlichen Antragen, Resten und Rückflüssen sowie anderweitiger Finanzierungszuflusse überhaupt möglich gewesen, die Finanzierungslücke zu schließen. Nach Auffassung des Jugendhilfeausschusses Eimsbüttel wird auf die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Bedarfe der Jugendhilfe nicht auskömmlich reagiert. Dies führt dazu, dass die hohen (gesetzlichen) Anspruche an eine gelingende Kinder-, Jugend- und Familienarbeit durch den Bezirk nicht ausreichend gewährleistet werden können.

Dabei ist zu betonen, dass die Unterdeckung nicht durch eine Ausweitung der Angebote

entsteht, obwohl diese in einer wachsenden Stadt notwendig wäre, sondern sich bereit in dem Erhalt des jetzigen Status Quo deutlich zeigt. Eine sich den Bedarfen jeweils anpassende und weiter entwickelnde Jugendhilfeplanung ist so nicht möglich. Wir sehen diese Entwicklung mit großer Sorge. Die betreffenden Einrichtungen Übernehmen mit ihrer offenen und niedrigschwelligen Zugangsstruktur, gerade in diesen herausfordernden Zeiten, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. sie übernehmen diese Aufgabe jeden Tag für die Persönlichkeitsentwicklung, die Selbstorganisation und die Bildung junger Menschen und weitere. In den letzten Jahren stiegen Arbeitsbelastung und Arbeitsanforderungen in der pädagogischen Arbeit durch neu hinzugekommen Aufgaben und Erwartungen, durch Erhöhung der Arbeitskomplexität und der Arbeitsverdichtung, auch ausgelost durch die Zuwanderung, die Folgen der Corona-Pandemie und die gesetzlichen Veränderungen. Dadurch ist deutlich zu erkennen, dass eine Erhöhung der benannten Rahmenzuweisungen zwingend notwendig ist, um die bisherigen Einrichtungen und Angebote weiterhin zu gewährleisten sowie bedarfsgerecht auf die Entwicklungen einer wach senden Stadt eingehen zu können.

Exemplarisch sind hier einige der (finanziellen) Herausforderungen benannt:

• Deutliche Zunahme von Fallen teils starker psychischer Belastungen bei Kindern, Jugendlichen, Jungerwachsenen und Alleinerziehenden

• Erhöhter Bedarf an psychosozialer Beratung

• Arbeit mit Gefluchteten, auch in den Unterkünften und den Hotels

• Inklusion und Barrierefreiheit, gesetzliche Aufgaben, insbesondere das Kinder- Jugendstärkungsgesetz

• Ausbau und Umsetzung der Beteiligung

• Verschärfung der Problematiken in Familien durch gesellschaftliche und wirtschaftliche

Rahmenbedingungen, zum Beispiel großes Thema: Hunger, dies bedeutet Zunahme der

Lebensmittelkosten für Einrichtungen

• Zusätzliche Angebote im digitalen Bereich, Digitalisierung

• Erhöhter Bedarf an Supervision und Fortbildung

• Erhöhter Anteil der Netzwerkarbeit

• Zunahme des Aufwands für die finanzielle Sicherung der Einrichtungen durch verschiedene Antrage (Sondertopfe, Stiftungen)

• Erhöhter Verwaltungsaufwand durch Raumkoordination

• Starke Steigerung der Betriebs- und Honorarkosten

Der Aufgabenzuwachs, sowohl in Menge als auch Intensivität, ist mit der bisherigen Personalkapazitat nicht mehr zu leisten. Das Arbeitsfeld wird so zunehmend unattraktiv und der Fachkräftemangel wirkt sich aus. Obendrein bleiben bei der Bemessung der Mittelzuweisung insbesondere der deutliche Bevölkerungsanstieg in der Zielgruppe, der Masnahmen nach SGB VIII, eine starke Nachverdichtung in ohnehin bereits belasteten Quartieren und die Schaffung zahlreicher Neubaugebiete unberücksichtigt. Hier muss zwingend eine soziale Infrastruktur nachfolgen, was ohne zusätzliche Mittel nicht möglich ist. Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass mit steigenden Bevölkerungszahlen in den Stadtteilen auch erhöhte Anforderungen an die Angebote der Jugendarbeit einhergehen. Innovation und Weiterentwicklung sind unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Bezirksversammlung weist auf die hierzu bereits in der Vergangenheit erfolgten Beschlusslagen hin und appelliert erneut an die politisch Verantwortlichen in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie gemäß § 27 BezVG an den Senat und die zuständigen Fach Behörden, die genannten Rahmenzuweisungen im Bereich der Jugendhilfe auskömmlich zu gestalten und angemessen zu erhöhen und zusätzlich ein jährliche % Steigerung der Rahmenzuweisung gemessen an den Preis-/Tarifsteigerungen zu refinanzieren

2. Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

Die Sozialbehörde hat unter Beachtung der Wahrung einer guten Haushaltsführung auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebotsentwicklung im Blick. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht und umfänglich durch zusätzliche SIN-Mittel zur Integration von geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien ergänzt wurden.

Die Bürgerschaft hat in der Drs. 22/11872 ausführlich zu den im Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel berichteten Punkten und Herausforderungen des Arbeitsfeldes Stellung bezogen. Darauf bezugnehmend melden die Bezirksämter im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens – in der Regel nach Anhörung der Bezirksversammlungen – der zuständigen Behörde regelhaft ihre Bedarfe. Diese wiederum setzt im Verlauf des Haushaltsaufstellungsverfahrens die finanziellen Rahmenbedingungen für die weitere Ausgestaltung der Planung nach einem mit den Bezirksämtern vereinbarten Verteilungsschlüssel. In dem Aufstellungsverfahren für den Haushaltsplan 2023/2024 des Senats wurde eine deutliche Eckwerterhöhung vorgenommen. Ab 2023 ist im Haushaltsplan eine strukturelle Erhöhung der konsumtiven Rahmenzuweisungen für die regionalen Angebote in den Bereichen OKJA/JSA, Familienförderung und Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) um insgesamt drei Millionen Euro sowie eine jährliche Steigerung um 1,5 Prozent zur Abfederung von Tarifsteigerungen vorgesehen. Damit sind die drei Rahmenzuweisungen im Vergleich zu 2022 um gut zehn Prozent auf insgesamt über 40 Millionen Euro erhöht worden.

Soweit sich unterjährig Mehrbedarfserfordernisse ergeben (zum Beispiel durch steigende Energiekosten, flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe), werden diese durch die Bezirksämter an die zuständige Behörde gemeldet. Die zuständige Behörde steuert für alle Bezirke gleichermaßen, inwieweit die Mehrbedarfe begründet sind und im Haushaltsvollzug Berücksichtigung finden können. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden den Bezirksämtern mit diesem Verfahren für die Rahmenzuweisungen Kinder- und Jugendarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie und SAJF zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 1.200.553,96 Euro entsprechend der angemeldeten Mehrbedarfe übertragen (vgl. Drs. 22/9894).

Die Energiekostensteigerungen, die inflationsbedingten sonstigen Kostensteigerungen sowie erhöhte Miet- und Mietnebenkosten führen ebenfalls zu Kostensteigerungen. Beide Kostenpositionen sind grundsätzlich zuwendungsfähig. Bedarfe zur Erhöhung der investiven Rahmenzuweisung zur Umsetzung von Sanierungsbedarfen der Bestandsgebäude und erforderlicher Ersatzbauten sowie die Kostensteigerungen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet. Vor einem offiziellen Tarifabschluss der Länder können keine erwarteten Kostensteigerungen aufgrund verbundener Personalkostensteigerungen für den Bereich der Zuwendungen angemeldet werden. Die Sozialbehörde wird bei einem Beschluss und einhergehender Kostensteigerungen entstehende Mehrbedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens anmelden.

Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurden darüber hinaus für das Jahr 2023 die Mittel im Förderprogramm Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) bereits um rund 4 Millionen Euro aufgestockt. Die Projekte zielen darauf ab, geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien, die in Erstaufnahmeeinrichtungen, öffentlich-rechtlicher Unterbringung, in Hotels und in Privathaushalten leben, integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen zu ermöglichen. Dem Bezirksamt Eimsbüttel wurde für das Jahr 2023 ein Mehrbedarf für SIN in Höhe von rd. 247 Tsd. Euro vollumfänglich zugesagt.

Die Verantwortung für die Planung der Angebote der sozialräumlichen Infrastruktur obliegt dem Bezirksamt Eimsbüttel auf der Basis der entsprechenden Globalrichtlinien der zuständigen Behörde. Die bezirkliche Jugendhilfeplanung erfolgt regelhaft auf der Basis einer eingehenden Bestands- und Bedarfsermittlung, wobei das methodische Repertoire der Jugendhilfeplanung (wie Entwicklung standardisierter Verfahren zur Bedarfsermittlung, Aufbereitung statistischer Daten, Nutzung von einschlägigen Methoden zur Befragung von Zielgruppen und anderes) gemäß der entsprechenden Globalrichtlinien GR J1/2021 vom 21.12.2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/117510/79e9c186b0981e98be6abd648790ff20/data/globalrichtlinie-2016-1-kinder-und-jugendarbeit.pdf), GR J2/2022 vom 08.03.2022 (https://www.hamburg.de/contentblob/16018482/de0a123c52f21612d2a1914403fb29e8/data/globalrichtlinie-2-2022-vom-8-3-2022.pdf) sowie GR J1/2023 vom 01.05.2023 (https://www.hamburg.de/contentblob/117550/ab25ddaedc8a21db2c94ba50abf30dad/data/globalrichtlinie-sozialraeumliche-angebote.pdf) bedarfsorientiert genutzt wird. Dabei sind die verfügbaren Mittel zu beachten. Über die Bewilligung der von den Trägern beantragten Mittel und die Verteilung der im Bezirk verfügbaren Mittel der Rahmenzuweisungen entscheiden die Jugendhilfeausschüsse im Rahmen der bezirklichen Jugendhilfeplanung (vgl. § 71 SGB VIII sowie § 37 BezVG, unter Beachtung § 80 SGB VIII).

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.