22-0820

Auskömmlichkeit der OKJA, der JSA, der FamFö und SAJF-Projekte sichern!

Antrag

Letzte Beratung: 26.03.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 5

Sachverhalt

Sicherung der umfassenden Auskömmlichkeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und der sozialräumlichen Projekte!

Dringend die Rahmenzuweisung 2025 nachsteuern und die finanzielle Ausstattung grundsätzlich deutlich verbessern!

Der Jugendhilfeausschuss und die Bezirksversammlung Hamburg-Eimsbüttel hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die strukturelle Unterfinanzierung der oben benannten Arbeitsfelder hingewiesen. Nun erreicht diese mit dem laufenden Haushalt einen neuen Tiefpunkt, der den Bestand der Einrichtungen und Angebote in Gefahr bringt und sich deutlich negativ auf die Angebote für junge Menschen und ihre Familien auswirkt:

Auch, wenn in den letzten Jahren die Rahmenzuweisungen erhöht wurden, ist deren Finanzierung nicht auskömmlich, da sowohl Personalkosten (Tarifsteigerungen), Betriebskosten (z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Energiekosten) als auch die Kosten für Materialien und Lebensmittel (Preissteigerungen und Inflation) in den letzten Jahren enorm gestiegensind, und zwar deutlich mehr als der Zuwachs der Mittel. Dies führt im Bereich der OKJA beispielsweise dazu, dass nach Abzug der „unausweichlichen Kosten“ immer weniger für Honorar- und pädagogische Sachmittel übrigbleibt, es also faktisch zu kalten Kürzungen in den Angeboten für junge Menschen kommt. Honorar- und pädagogische Sachkosten sind, trotz erhöhter Zuwendungen (bezogen auf den Anfangswert 2024), gekürzt worden. Bereits jetzt steht fest, dass die bezirkliche Zuweisung 2025 nicht ausreichen wird, um den Bestand und die pädagogische Arbeit in gleichbleibender Qualität zu sichern.

Eine bedarfsdeckende, auskömmliche Finanzierung sieht anders aus. Seit Jahren weisen die Hamburger Bezirke auf die strukturelle Unterfinanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung und der Jugendsozialarbeit hin und bekunden die Sorge ob der genannten Entwicklungen.

Nach einstimmiger Auffassung des Jugendhilfeausschusses Hamburg-Eimsbüttel wird auf die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Bedarfe der Jugendhilfe nicht auskömmlich reagiert. Die mangelhafte materielle und personelle Ausstattung führt dazu, dass die hohen gesetzlichen und fachlichen Ansprüche an eine gelingende inklusive Kinder-, Jugend- und Familienarbeit durch den Bezirk nicht mehr ausreichend gewährleistet werden können. Dabei ist zu betonen, dass die Unterdeckung nicht durch eine Ausweitung der Angebote entsteht, obwohl diese in einer wachsenden Stadt notwendig wären, sondern sich bereits deutlich in dem Erhalt des jetzigen Status Quo zeigt. Diese Situation ist für die Einrichtungen und Projekte und eine verantwortungsbewusste bezirkliche Kinder- und Jugendhilfeplanung untragbar.

Die Kinder- und Jugendarbeit leistet in Hamburg-Eimsbüttel und in der gesamten Stadt einen bedeutenden und unverzichtbaren Beitrag in der Entwicklung und Sozialisation junger Menschen. Für viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind dieEinrichtungen ein Ort, an dem verlässliche Beziehungen erlebt und identitätsbildende Erfahrungen gesammelt werden, sie bildungspolitische Prozesse kennenlernen und ihre Freizeit gestalten. Die Einrichtungen bieten jungen Menschen einen offenen, niedrigschwelligen Zugang mit vielen attraktiven, beitragsfreien Angeboten, vor allem auch in Stadtteilen wie Eidelstedt in denen junge Menschen häufig mit unzureichenden und ausgrenzenden Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten konfrontiert sind und leben müssen.

Beispiele der Auswirkungen der Nicht-Auskömmlichkeit der Rahmenzuweisung aus den Einrichtungen in Eimsbüttel:

Lenzsiedlung e.V.: Die täglich bereitgestellten Mahlzeiten für die Kinder und Jugendlichen sowie die Honorarmittel für die Freizeitprojekte werden vollends nur durch Spenden finanziert.

Sarah-Goldfinger Spielhaus: Das Spielhaus wird durch lediglich eine 0,75h- Stelle betreut, die Honorarmittel für den alltäglichen Betrieb fehlen.

Jugendclub Schnelsen: Ernährungskurs und Boxclub sind partizipativ gewünscht, aber nicht finanzierbar. Die Finanzierung der Reparatur des undichten Daches ist problematisch.

Cafe 1: Trotz einer hohen Nutzung durch die Bewohner*innen der Schmiedekoppel sind sowohl Hausaufgabenhilfe als auch andere Projekte (bspw. Graffiti) nicht finanziert.

ASP Wegenkamp: Betriebs- und Sachmittelkosten sind lediglich im 1. Halbjahr gesichert.

ASP Eimsbüttel Nord: Hat u. A. kein Geld für Bauholz für das gesamte Jahr 2025.

Auswirkungen auf kommunale Einrichtungen: HDJ Eidelstedt/ Ackerpoolco: Durch fehlende Honorarmittel kann der Tresen nicht mehr Vollzeit besetzt werden, dadurch entfallen auch die Essensmöglichkeiten für die Besucher*innen.

Usw. Usw. Usw

Petitum/Beschluss

1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) zu bitten, die Rahmenzuweisung der oben genannten Bereiche für 2025 deutlich zu erhöhen. Neben einer auskömmlichen Finanzierung der Personalkosten, empfehlen wir eine Erhöhung der Honor- und Sachkostenmittel um mindestens 10 %. Wir bitten um schnellstmögliche Zusage, da die Einrichtungen und Angebote Planungssicherheitbrauchen.

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass diese Forderungen ausschließlich

dazu dienen, den Bestand der Einrichtungen und Angebote auf dem Niveau von

2024 zu sichern. Eine auskömmliche bedarfsgerechte Finanzierung war auch da

nicht gegeben, ein strukturelles Defizit wird seit Jahren fortgeschrieben.

2. Die Bezirksversammlung weist zudem auf die hierzu bereits in der Vergangenheit

erfolgten Beschlusslagen hin und appelliert erneut an die politisch Verantwortlichen

in der Hamburgischen Bürgerschaft.

3. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird zudem aufgefordert, den Senat und

die zuständigen Fachbehörden zu bitten,a. gemäß § 27BezVGdie genannten

RahmenzuweisungenimBereich derJugendhilfe auskömmlich zu gestalten und zukünftig deutlich und bedarfsgerechtzu erhöhen, damit gesetzliche und fachliche Ansprüche erfüllt und auch einMindestpersonalstandard von zwei Vollzeitstellen pro Einrichtung sowie derAusbauderEinrichtungsinfrastrukturinsbesondereinneuerrichtetenundunterversorgten Gebieten erfolgen kann.b. zukünftig mindestens eine automatische Refinanzierung der Tarif-, Honorar- und

Preissteigerungen vorzunehmen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.03.2025
Ö 5
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Eimsbüttel

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