22-2647

Rückhaltebecken/Hochwasserschutz

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Ö 10.25

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der CDU-Fraktion)

17.09.2026

9.10

22-2486

Überwiesen an GNU

GNU (s.o.)

14.10.2026

10.3

Drucksache wird mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE- und SPD bei Gegenstimmen der CDU-, FDP-, AfD-Fraktion und Fraktion Die LINKE und Stimmenenthaltung der Volt-Fraktion, abgelehnt

Rückhaltebecken (RHB) sind ein zentraler Bestandteil des Hochwasserschutzes. Ihre Funktion ist die Aufnahme großer Wassermengen, diese zwischenzuspeichern und kontrolliert abzuleiten. Vor dem Hintergrund zunehmender Starkregenereignisse infolge des Klimawandels kommt der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit dieser Anlagen eine stetig wachsende Bedeutung zu. Um die Leistungsfähigkeit der Anlagen zu erhalten, ist eine regelmäßige Entschlammung notwendig, denn je mehr ein Becken verschlammt, desto weniger Wasser kann es aufnehmen mit der Folge, dass das Rückhaltevolumen sinkt, während das Risiko für Überschwemmungen steigt.

In der Zuständigkeit des Bezirks Eimsbüttel befinden sich 38 RHB, Regenklärbecken sowie vergleichbare Rückhalteanlagen. Davon sind lediglich 5 zwischen 2021 und 2024 entschlammt worden. Bei zahlreichen Anlagen wurde diese Maßnahme in den 2010er Jahren durchgeführt mit Ausnahme des Schnelsener Moorgraben (1993). Bei 12 Anlagen konnte keine Angabe gemacht werden. Im 1. und 2. Quartal 2026 wurden bei allen Anlagen eine Sichtinspektion durchgeführt. Der rein bauliche Unterhaltungszustand wurde durchgehend als ordnungsgemäß beschrieben, während zum zentralen Punkt der Größe und damit des Rückhaltevolumens durchgehend keine Angaben möglich waren (s. Anlage 3 zu SKA-Drs. 23/4215).

Das bisherige Petitum lautete:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der zuständigen Fachbehörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) in Verbindung zu setzen, damit folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Ermittlung der Größe und des Rückhaltevolumens der 38 Rückhaltebecken, Regenklärbecken sowie vergleichbare Rückhalteanlagen, die in der Zuständigkeit des Bezirks liegen.
  2. Abhängig von den Ergebnissen aus Punkt 1 die Funktionsfähigkeit der Anlagen zu erhalten und ggf. Entschlammung durchzuführen.
  3. Erarbeitung eines einheitlichen Pflege- und Unterhaltskonzeptes für Rückhaltebecken, das verbindliche Reinigungs- und Ausbaggerungsintervalle enthält.
  4. Berücksichtigung bundesweiter Praxisbeispiele aus Kommunen vergleichbarer Größe.
  5. Bericht über die Ergebnisse an die Bezirksversammlung Eimsbüttel.“
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung zu.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.10.2026
Ö 10.25
Lokalisation Beta

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Themen Beta

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