22-3020

Wehr am Rückhaltebecken der Lottbek Kleine Anfrage vom 28.01.2026

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit Senatsbefassung vom 16. Dezember 2025 wurde der Entwurf der BUKEA zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets entlang der Lottbek zur Kenntnis genommen und das formelle Beteiligungsverfahren eröffnet. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 5. Januar bis zum 5. Februar 2026. Nach Abschluss der Auslegung gilt das Überschwemmungsgebiet als vorläufig gesichert.

Von der geplanten Festsetzung sind etwa ein Dutzend private Grundstücke betroffen. Die betroffenen Eigentümer befürchten erhebliche Wertverluste ihrer Immobilien durch die rechtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebiets.

Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wurde wiederholt auf ein Wehr am örtlichen Rückhaltebecken hingewiesen, das seit vielen Jahren außer Betrieb ist. Dadurch ist das Rückhaltebecken in seiner wasserwirtschaftlichen Steuerungsfunktion faktisch wirkungslos. Nach Darstellung der Anwohner wäre bei einem funktionsfähigen Wehr eine gezieltere Steuerung bei Starkregenereignissen möglich, wodurch die Notwendigkeit der Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets zumindest zu überprüfen wäre.

Eine Vertreterin des Bezirksamts Wandsbek führte vor Ort aus, dass eine Wiederertüchtigung des Wehrs grundsätzlich möglich sei, jedoch Kosten verursache. Diese wurden auf eine niedrige fünfstellige Summe geschätzt, die aus bezirklichen Haushaltsmitteln durch politischen Beschluss bereitzustellen wären.

Vor dem Hintergrund des laufenden Beteiligungsverfahrens zum Überschwemmungsgebiet und der damit verbundenen erheblichen Eingriffe in Eigentumsrechte erscheint eine vertiefte Prüfung technisch und finanziell vertretbarer Alternativen zwingend geboten.

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Wandsbek den aktuellen baulichen und funktionalen Zustand des Wehrs am Rückhaltebecken der Lottbek und seit wann ist dieses außer Betrieb?
  1. Welche wasserwirtschaftliche Funktion hatte das Wehr ursprünglich und in welchem Umfang könnte ein funktionsfähiges Wehr nach Einschätzung des Bezirksamts zur Reduzierung von Hochwasserspitzen bei Starkregen-ereignissen beitragen?
  1. Welche konkreten Kosten würden nach derzeitiger Einschätzung für die Instandsetzung des bestehenden Wehrs beziehungsweise alternativ für eine Neuerrichtung eines funktionsfähigen Wehrs anfallen?
  1. In welchem Verhältnis stehen diese Kosten zu den langfristigen wirtschaftlichen Folgen der Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets für die betroffenen Grundstückseigentümer?
  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu kurzfristigen und langfristigen Wertverlusten von Immobilien im Überschwemmungsgebiet Berner Au vor und inwieweit sind diese auf das geplante Überschwemmungsgebiet Lottbek übertragbar?
  1. Wurde im Vorfeld der Senatsbefassung oder der Einleitung des Beteiligungsverfahrens geprüft, ob durch die Reaktivierung bestehender wasserwirtschaftlicher Anlagen wie des Wehrs eine Festsetzung des Über-schwemmungsgebiets ganz oder teilweise entbehrlich wäre?
  1. Wie schnell könnte das Bezirksamt Wandsbek bei Vorliegen eines entsprechenden politischen Beschlusses die Planung und Beauftragung der Wiederherstellung eines funktionsfähigen Wehrs veranlassen?
  1. Welche vorbereitenden Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang getroffen oder plant es zu treffen, um im Falle eines politischen Beschlusses zeitnah handlungsfähig zu sein, etwa durch technische Vorprüfungen oder Markterkundungen?
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