Wehr am Rückhaltebecken der Lottbek Kleine Anfrage vom 28.01.2026
Mit Senatsbefassung vom 16. Dezember 2025 wurde der Entwurf der BUKEA zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets entlang der Lottbek zur Kenntnis genommen und das formelle Beteiligungsverfahren eröffnet. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 5. Januar bis zum 5. Februar 2026. Nach Abschluss der Auslegung gilt das Überschwemmungsgebiet als vorläufig gesichert.
Von der geplanten Festsetzung sind etwa ein Dutzend private Grundstücke betroffen. Die betroffenen Eigentümer befürchten erhebliche Wertverluste ihrer Immobilien durch die rechtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebiets.
Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wurde wiederholt auf ein Wehr am örtlichen Rückhaltebecken hingewiesen, das seit vielen Jahren außer Betrieb ist. Dadurch ist das Rückhaltebecken in seiner wasserwirtschaftlichen Steuerungsfunktion faktisch wirkungslos. Nach Darstellung der Anwohner wäre bei einem funktionsfähigen Wehr eine gezieltere Steuerung bei Starkregenereignissen möglich, wodurch die Notwendigkeit der Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets zumindest zu überprüfen wäre.
Eine Vertreterin des Bezirksamts Wandsbek führte vor Ort aus, dass eine Wiederertüchtigung des Wehrs grundsätzlich möglich sei, jedoch Kosten verursache. Diese wurden auf eine niedrige fünfstellige Summe geschätzt, die aus bezirklichen Haushaltsmitteln durch politischen Beschluss bereitzustellen wären.
Vor dem Hintergrund des laufenden Beteiligungsverfahrens zum Überschwemmungsgebiet und der damit verbundenen erheblichen Eingriffe in Eigentumsrechte erscheint eine vertiefte Prüfung technisch und finanziell vertretbarer Alternativen zwingend geboten.
Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
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