22-0964

Klimaanpassungskonzept Bezirk Eimsbüttel - Beschlussvorlage der Verwaltung -

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Anlass und Zielsetzung

Im Jahr 2022 wurde das Integrierte Klimaschutzkonzept für den Bezirk Eimsbüttel beschlossen. Bereits damals wurde deutlich, wie wichtig auch Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind, denn Hitzetage, Dürreperioden, Starkregenfälle und Überflutungen nehmen an Intensität und Häufigkeit zu. Daher hat sich das Bezirksamt Eimsbüttel das Ziel gesetzt, ein eigenes Klimaanpassungskonzept zu erarbeiten, das den Schwerpunkt auf die bezirkliche Ebene legt, zugleich in Kohärenz mit der im Februar 2025 vom Hamburger Senat beschlossenen Klimaanpassungsstrategie steht und einen substanziellen Beitrag zu deren Umsetzung auf gesamtstädtischer Ebene leistet.

Zum Schutz der Menschen, ihrer Umwelt und der bezirklichen Infrastruktur wurde seit Januar 2024 eine integrierte Gesamtstrategie zur Minderung von Klimawandelfolgen entwickelt, welche als das Klimaanpassungskonzept für den Bezirk Eimsbüttel den Handlungsleitfaden darstellt.

Die Erstellung dieses Konzepts erfolgte im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ unter dem Förderkennzeichen 67DAA00301 im Förderschwerpunkt „Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts Erstvorhaben“ und wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie Klimaplanmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.

Im Rahmen des Projekts konnte eine Personalstelle im Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün, für das Klimaanpassungsmanagement eingerichtet werden. Das Klimaanpassungsmanagement ist die bezirkliche Anlauf- und Koordinierungsstelle für das Thema Klimaanpassung und soll dieses im Handeln des Bezirks noch besser verankern sowie die Umsetzung der Klimaanpassungskonzept erarbeiteten Maßnahmen steuern.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Klimaanpassung:

Bundes-Klimaanpassungsgesetz §8 (1) Pflicht zur Klimaanpassung: Träger öffentlicher Aufgaben müssen bei Planungen und Entscheidungen die Ziele der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert einbeziehen, insbesondere im Hinblick auf Überflutungen, Trockenheit, Bodenerosion und Wärmeinseln. Hierbei soll die Erhaltung von Versickerungs-, Speicher- und Verdunstungsflächen prioritär berücksichtigt werden.

Hamburgisches Klimaschutzgesetz HmbKliSchG § 1 Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsaufgaben: Die Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel müssen bei allen Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts berücksichtigt werden. Dabei haben die Freie und Hansestadt Hamburg undihre landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in eigener Verantwortung an der Verwirklichung des Klimaschutzes einschließlich der Anpassung an den Klimawandel mitzuwirken.

Konzeptinhalte und Leistungsbausteine

Die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts erfolgte innerhalb des Bezirksamts Eimsbüttel durch das Klimaanpassungsmanagement. Gefördert wurde die Konzepterstellung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie Klimaplanmittel der Freien und Hansestadt Hamburg und unterlag somit entsprechenden Förderrichtlinien sowie damit verbundenen zeitlichen Vorgaben.

Nach diesen Rahmenbedingungen umfasst die Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts

folgende Bestandteile:

1. Bestandsaufnahme

2. Betroffenheitsanalyse

3. Aufnahme von Hotspots

4. Gesamtstrategie

5. Akteur*innenbeteiligung

6. Maßnahmenkatalog*

7. Verstetigungsstrategie

8. Controlling-Konzept

9. Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit

* Mindestens 30 % der Maßnahmen müssen auf der Nutzung naturbasierter Lösungen beruhen.

Erarbeitungsprozess

Das Klimaanpassungsmanagement verfolgt von Anfang an das Ziel, Klimaanpassung in bestehende Verwaltungsstrukturen und Routinen der Zusammenarbeit zu integrieren, ohne aufwendige parallele Strukturen zu schaffen, so dass es als Querschnittsaufgabe und nicht als zusätzliches Arbeitsfeld gesehen und gelebt wird. Zudem wurde der bilaterale Austausch gesucht, um direkt mit Fachämtern und Abteilungen in Kontakt zu kommen und bestenfalls zu bleiben.

r den Bezirk Eimsbüttel wurde eine detaillierte Bestandsanalyse als Grundstein für das Klimaanpassungskonzept erstellt, bestehend aus der Grundlagenarbeit (thematisch und räumlich) sowie aus der Herleitung der potenziellen klimatischen Entwicklungen und deren Anwendbarkeit auf den Bezirk Eimsbüttel. Die Betroffenheitsanalyse zeigt die verschiedenen Ausgangssituationen innerhalb der Handlungsfelder auf und verschneidet relevante Daten miteinander. So konnten die Betroffenheit sowie die Anpassungskapazität der einzelnen Handlungsfelder analysiert werden. Zuletzt wurden Hotspots bzw. Fokusräume erarbeitet und dargestellt. Die wiederum greifen in die Ausgestaltung sowie die Synergieeffekte derMaßnahmen ein. Begleitend zur fachlichen Analyse fand über den gesamten Erarbeitungszeitraum hinweg eine breite Akteursbeteiligung statt. Die externen Büros ZEBAU und rabe Landschaften unterstützten das Bezirksamt bei der Erstellung des Konzepts sowie beider Öffentlichkeitsarbeit.

Die Bearbeitungszeit startete mit Einsetzung des Klimaanpassungsmanagements im Januar 2024. Das Konzept muss spätestens nach 18 Monaten und somit Mitte 2025 beim Fördergeldgeber eingereicht werden.

Abbildung 1: Ablauf Beteiligungsprozess bezirkliches Klimaanpassungskonzept 2024/2025 (Bezirksamt Eimsbüttel)

Basierend auf einer umfassenden Umfeldanalyse wurden für verschiedene Zielgruppen spezifische Beteiligungsformate entwickelt, um den Prozess der Klimaanpassung breit und zielgerichtet zu gestalten. Dabei wurden die Bedürfnisse und Perspektiven der Bezirksamtsmitarbeitenden, der Bezirkspolitik, der Bürger:innen sowie externer Organisationen berücksichtigt. Für jede Zielgruppe wurden passgenaue Formate konzipiert, die eine aktive Teilnahme und den Austausch fördern. Diese Ansätze waren darauf ausgelegt, unterschiedliche Wissensstände und Interessen einzubinden und gleichzeitig eine effektive Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Im März 2024 fand die erste umfassende Projektvorstellung durch die Klimaanpassungsmanagerin im Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Digitalisierung statt. Im Rahmen dieser Sitzung hatten die Ausschussmitglieder die Gelegenheit, Fragen zu stellen und eigene Wünsche und Anregungen einzubringen, um den Projektstart aktiv mitzugestalten. Darüber hinaus wurden alle politischen Fraktionen zu zwei Präsenzterminen im Oktober 2024 sowie im Februar 2025 ins Bezirksamt bzw. ins Rathaus Stellingen eingeladen, um den Dialog zu vertiefen. Im Fokus des ersten Beteiligungstermins (Oktober 2024) stand der Austausch zu den Erfahrungen der Bezirkspolitiker:innen mit dem Thema Klimaanpassung. Dabei wurde auch thematisiert, welche Anliegen aus der Bevölkerung an die Politik herangetragen werden und wie diese in das Klimaanpassungskonzept integriert werden können. Im Fokus des zweiten Beteiligungstermins (Februar 2025) stand die Präsentation und Rücksprache zum Entwurf der Maßnahmen. In diesem Rahmen hatten die Fraktionsvertreter:innen die Möglichkeit, sich über die vorgeschlagenen Maßnahmen auszutauschen. Beide Beteiligungstermine bildeten eine wertvolle Grundlage für die Weiterentwicklung des Klimaanpassungskonzepts und stellten sicher,dass sowohl die Expertise der politischen Vertreter:innen als auch die Bedürfnisse der Bevölkerung Berücksichtigung fanden.

Die Beteiligung der erforderlichen Behörden hat vom 17.03. bis 31.03.2025 stattgefunden und wurde direkt im Anschluss ausgewertet. Insgesamt sind sechs Stellungnahmeneingegangen, mit denen dem Klimaanpassungskonzept grundsätzlich zugestimmt wurde.

Ergebnis

Das Klimaanpassungskonzept umfasst den Prozess der Umsetzung der oben beschriebenen Leistungsbausteine sowie den daraus erarbeiteten Maßnahmenkatalog. Die 46 Maßnahmen für das bezirkliche Klimaanpassungskonzept wurden angelehnt an das Integrierte Klimaschutzkonzept in die folgenden vier Maßnahmenhandlungsfelder aufgeteilt:

Bezirksamt als Vorbild (13)

Netzwerke, Beratung und Kommunikation (6)

Planen (19)

Interne Prozesse und Beratung (8)

Die Beschlussfassung des Konzeptes ist Voraussetzung für die anschließende Beantragung der Anschlussfinanzierung des Klimaanpassungsmanagements für weitere drei Jahre ab Januar 2026 im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)“.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt empfiehlt der Bezirksversammlung dem Klimaanpassungskonzept für den Bezirk Eimsbüttel zuzustimmen.

Anhänge

Klimaanpassungskonzept für den Bezirk Eimsbüttel

Lokalisation Beta
Hamburg

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