22-2700

Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel – Entwicklung, regionale Verteilung und Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Titel: Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel – Entwicklung, regionale Verteilung und Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe
Fortlaufende. Nr.: 22-226

Eingangsdatum: 01.09.2026
Datum der Antwort: 16.09.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Die aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2025 weist bundesweit einen erneuten Höchststand bei den Kindeswohlgefährdungen aus. Die Jugendämter stellten bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Dies entspricht einem Anstieg von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Zahl der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen um 12 Prozent auf rund 268.300 Fälle. Damit wurde zum vierten Mal in Folge ein Höchststand erreicht.

Besonders häufig wurden Vernachlässigung und psychische Misshandlung festgestellt. 51 Prozent der betroffenen Kinder waren höchstens acht Jahre alt. In 43 Prozent der Fälle bezogen die betroffenen Kinder oder Jugendlichen bereits Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; in 27 Prozent der Fälle war im selben Jahr bereits zuvor eine Meldung zu dem betreffenden Kind eingegangen. Die Statistik des Statistischen Bundesamtes bildet dabei ausschließlich das sogenannte Hellfeld ab, also Fälle, die den Jugendämtern bekannt geworden sind.

Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegen keine Daten auf Ebene der Stadtteile, sondern ausschließlich auf bezirklicher Ebene vor. Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt Eimsbüttel die Fragen wie folgt:

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

  1. Wie hat sich im Bezirk Eimsbüttel die Zahl der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII sowie der dabei festgestellten akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen in den Jahren 2019 bis 2025 entwickelt, und wie verteilen sich diese Fälle auf die einzelnen Stadtteile des Bezirks?
    Bitte die Entwicklung für jeden einzelnen Stadtteil – Eimsbüttel, Hoheluft-West, Rotherbaum, Harvestehude, Lokstedt, Niendorf, Schnelsen, Stellingen und Eidelstedt – für jedes Jahr von 2020 bis 2025 tabellarisch ausweisen und jeweils die Zahl der Gefährdungseinschätzungen, die Zahl der festgestellten akuten Kindeswohlgefährdungen, die Zahl der festgestellten latenten Kindeswohlgefährdungen sowie die Zahl der Fälle, in denen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, darstellen und zusätzlich eine Einordnung geben, wie sich die Entwicklung im Bezirk Eimsbüttel im Vergleich zur gesamtstädtischen Entwicklung darstellt.

Auf Basis der dargelegten Zahlen lässt sich erkennen, dass die Anzahl der Verfahren (Meldungen) zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen sowohl für die gesamte Stadt, als auch den Bezirk Eimsbüttel von 2019 bis 2025 gestiegen sind.

Bei der Betrachtung der Jahre 2024 und 25 lässt sich eine ähnliche Entwicklung wie in der FHH gesamt auch für Eimsbüttel feststellen: der große Anstieg der Meldungen (+38,0%) hat nicht zu einem gleich hohen Anwachsen der überprüften akuten KWG-Fälle geführt. Diese Zahl war rückläufig (- 26,4%). Stattdessen ist die Zahl der latenten KWGs und der Fälle mit Hilfebedarf, aber auch der Fälle ohne Hilfebedarf jeweils stark angestiegen.

Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls¹︎

in den Jahren 2019 - 2025 im Bezirk Eimsbüttel

Jahr

Verfahren insgesamt

akute Kindeswohl- gefährdung

latente Kindeswohl- gefährdung

keine Kindeswohl- gefährdung,
aber Hilfebedarf

keine Kindeswohl- gefährdung
und kein Hilfebedarf

2025

345

67

114

102

62

2024

250

91

54

70

35

2023

244

90

47

62

45

2022

198

75

44

57

22

2021

205

53

61

64

27

2020

108

27

29

38

14

2019

113

50

27

26

10

Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls¹︎

in den Jahren 2019 - 2025 in Hamburg

Jahr

Verfahren insgesamt

akute Kindeswohl- gefährdung

latente Kindeswohl- gefährdung

keine Kindeswohl- gefährdung,
aber Hilfebedarf

keine Kindeswohl- gefährdung
und kein Hilfebedarf

2025

7407

1383

1164

2659

2201

2024

5425

1423

563

2040

1399

2023

4742

1203

577

1742

1220

2022

4425

1253

553

1681

938

2021

3895

1017

547

1464

867

2020

2659

636

495

966

562

2019

2059

621

433

634

371

¹︎zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung

Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Jugendhilfestatistik Teil I.8 (KWG)

  1. Wie verteilen sich die im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2019 bis 2025 festgestellten Kindeswohlgefährdungen auf die Gefährdungsformen Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt, und wie hat sich deren Anteil im Zeitverlauf entwickelt?
    Bitte die entsprechenden Zahlen für jeden Stadtteil des Bezirks und für jedes Jahr von 2020 bis 2025 tabellarisch aufschlüsseln. Dabei sollen insbesondere Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung, sexuelle Gewalt sowie Fälle mit mehreren gleichzeitig festgestellten Gefährdungsformen ausgewiesen werden.
    Darüber hinaus wird um eine Darstellung gebeten, ob und in welchem Umfang sich der bundesweit für 2025 festgestellte Anstieg insbesondere bei Vernachlässigung und psychischer Misshandlung auch in Eimsbüttel und seinen einzelnen Stadtteilen abbildet.

Festgestellte Gefährdungseinschätzungen1 im Bezirk Eimsbüttel

nach Art der Kindeswohlgefährdung

in den Jahren 2023 - 2025

Kindeswohl-
gefährdungen

nach Art(-en) der Kindeswohlgefährdung und Anzahl der Arten je Kind

Art(-en) der Kindeswohlgefährdung (3)
Anzeichen für …

Anzahl der Arten
(je Kind)

Vernach-lässigung

körperliche Misshandlung

psychische Misshandlung

sexuelle Gewalt

1 Art

mehr als
1 Art

2025

181

100

60

59

8

142

39

2024

145

96

43

53

10

99

46

2023

137

91

36

38

10

107

30

Festgestellte Gefährdungseinschätzungen1 im Bezirk Eimsbüttel

nach Art der Kindeswohlgefährdung

in den Jahren 2019 - 2022

Kindeswohl-
gefährdungen

Davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung

Art(-en) der Kindeswohlgefährdung (3)
Anzeichen für …

Vernach-lässigung

körperliche Misshandlung

psychische Misshandlung

sexuelle Gewalt

2022

155

59

52

37

7

2021

151

71

34

40

6

2020

67

37

.

17

.

2019

94

31

21

36

6

1Gefährdungseinschätzungen, bei denen sich der Anfangsverdacht bestätigte und eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde
· Zahlenwert nicht bekannt oder geheim zu halten
Quelle: Statistikamt Nord - Jugendhilfestatistik Teil I.8 (KWG)

  1. Wie verteilen sich die von einer festgestellten Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder und Jugendlichen im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2020 bis 2025 nach Altersgruppen, und welche Unterschiede zeigen sich dabei zwischen den einzelnen Stadtteilen?
    Bitte die Fälle für jeden Stadtteil und für jedes Jahr von 2020 bis 2025 tabellarisch nach folgenden Altersgruppen ausweisen:
    • unter 4 Jahre,
    • 4 bis unter 9 Jahre,
    • 9 bis unter 14 Jahre,
    • 14 bis unter 18 Jahre.

Zusätzlich wird um eine Einordnung gebeten, ob sich in Eimsbüttel der bundesweite Befund bestätigt, wonach 2025 rund 51 Prozent der von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder höchstens acht Jahre alt waren.

Festgestellte Gefährdungseinschätzungen1 im Bezirk Eimsbüttel

nach Altersgruppe in den Jahren 2020 - 2025

Verfahren insgesamt

davon:

im Alter von … bis unter … Jahre

unter 3

3 bis unter 6

6 bis unter 10

10 bis unter 18

2025

181

29

24

46

82

2024

145

27

21

34

63

2023

137

22

7

25

83

2022

119

·

·

20

69

2021

114

15

14

13

72

2020

56

14

·

·

27

1Gefährdungseinschätzungen, bei denen sich der Anfangsverdacht bestätigte und eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde

· Zahlenwert nicht bekannt oder geheim zu halten

Quelle: Statistikamt Nord - Jugendhilfestatistik Teil I.8 (KWG)

  1. In welchem Umfang hatten die von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder und Jugendlichen im Bezirk Eimsbüttel bereits vor der jeweiligen Gefährdungseinschätzung Kontakt zur Kinder- und Jugendhilfe, welche Hilfen oder Unterstützungsleistungen bestanden zu diesem Zeitpunkt, und bei welchem Anteil der Fälle war im selben Kalenderjahr bereits zuvor eine Meldung beziehungsweise Gefährdungseinschätzung zu demselben Kind oder Jugendlichen erfolgt?
    Bitte die entsprechenden Angaben für jeden Stadtteil und für jedes Jahr von 2020 bis 2025 tabellarisch ausweisen und dabei insbesondere Fälle mit vorherigem Kontakt zur Jugendhilfe, Fälle mit bereits laufenden Hilfen zur Erziehung, sonstigen Jugendhilfeleistungen sowie Fälle mit einer erneuten Meldung oder Gefährdungseinschätzung im selben Kalenderjahr darstellen werden.
    Darüber hinaus wird um eine Einordnung gebeten, inwieweit sich der bundesweite Befund auch in Eimsbüttel zeigt, wonach 43 Prozent der betroffenen Kinder bereits eine Jugendhilfeleistung erhielten und bei 27 Prozent im selben Jahr bereits zuvor eine Meldung eingegangen war.

Die erfragten Daten liegen dem Bezirksamt Eimsbüttel nicht vor. Eine händische Erhebung in mehreren hundert Anliegens- und Klärungsphasen im Fachverfahren ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

  1. Aus welchen Institutionen, Einrichtungen oder Personengruppen gingen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2020 bis 2025 ein, und wie verteilt sich die Herkunft der Meldungen auf die einzelnen Stadtteile?
    Bitte die entsprechenden Angaben für jeden Stadtteil und für jedes Jahr von 2019 bis 2025 tabellarisch nach den jeweiligen Meldequellen aufschlüsseln und dabei insbesondere Polizei und Justiz, Schulen, Kindertagesbetreuung, Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe, medizinische Einrichtungen, Eltern und Familienangehörige, die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst, das soziale Umfeld sowie sonstige Meldequellen berücksichtigen.

Zusätzlich wird um eine Einordnung gebeten, ob sich in Eimsbüttel die bundesweit festgestellte Verteilung der Meldequellen widerspiegelt und welche Veränderungen sich bei den Meldewegen seit 2019 ergeben haben.

s. hierzu Tabelle zu Frage 5 (Anhang)

  1. Welche konkreten Auswirkungen hat die Entwicklung der Gefährdungseinschätzungen und festgestellten Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel auf die Arbeitsbelastung des Allgemeinen Sozialen Dienstes, die Personalbedarfe, die Bearbeitungszeiten, Hausbesuche, Inobhutnahmen, familiengerichtliche Verfahren, Hilfen zur Erziehung sowie präventive und sozialräumliche Angebote, und wie unterscheiden sich diese Entwicklungen zwischen den einzelnen Stadtteilen?
    Bitte die Entwicklung für die Jahre 2019 bis 2025 sowie, soweit für 2026 bereits belastbare Daten vorliegen, für das laufende Jahr für jeden Stadtteil tabellarisch darstellen und dabei insbesondere die Zahl der ASD-Fälle, Gefährdungseinschätzungen, Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung, familiengerichtlichen Verfahren, die vorhandene personelle Ausstattung und die durchschnittliche Fallbelastung berücksichtigen.
    Darüber hinaus wird um Darstellung gebeten, welche personellen, finanziellen, fachlichen oder strukturellen Maßnahmen das Bezirksamt angesichts der Entwicklung ergriffen hat beziehungsweise für 2026 und 2027 vorsieht und in welchen Stadtteilen ein besonderer zusätzlicher Bedarf an Kinderschutz, Frühen Hilfen, Beratung, Familienunterstützung oder Hilfen zur Erziehung festgestellt wird.

Soweit eine kleinräumige Ausweisung einzelner Angaben aus Datenschutzgründen nicht möglich ist, wird um Darstellung auf der jeweils kleinsten zulässigen räumlichen Ebene sowie um Angabe der Gründe für die erforderliche Aggregation gebeten.

Strukturelle Bedingungen, wie z. B. das Fehlen von bezahlbarem Wohnraum oder die Kürzungen von Sozialleistungen haben deutliche Auswirkungen auf Situationen in den Familien. Auch die Änderungen im SGB II (deutliche Leistungskürzung wenn Termine nicht eingehalten werden, bei gleichzeitiger KWG Meldung) werden sich auf die Anzahl der Meldungen auswirken.

Die angefragten Daten liegen nicht auf Stadtteilebene vor. Die händische Auswertung ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu realisieren. Die Arbeitsbelastung der ASD-Fachkräfte wurde 2026 im Rahmen der Personalbemessung JuPlanII erhoben, die Ergebnisse des Verfahrens sind noch nicht vollständig umgesetzt.

Die Fachbereichsleitung ASD erhebt regelmäßig die durchschnittliche Fallbelastung der ASD-Abteilungen und berücksichtigt dies bei der Stellenbesetzung. Im Rahmen der Sozialräumlichen Orientierung werden regelmäßig die sozialräumlichen Angebote im Stadtteil und die Bedarfe des ASD in den Einzelfällen verglichen. Die Ergebnisse werden zur Steuerung der sozialräumlichen Angebote herangezogen.

Anhänge

Tabelle zu Frage 5

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Themen Beta

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