Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel – Entwicklung, regionale Verteilung und Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Titel: Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel – Entwicklung, regionale Verteilung und Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe
Fortlaufende. Nr.: 22-226
Eingangsdatum: 01.09.2026
Datum der Antwort: 16.09.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Die aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2025 weist bundesweit einen erneuten Höchststand bei den Kindeswohlgefährdungen aus. Die Jugendämter stellten bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Dies entspricht einem Anstieg von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Zahl der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen um 12 Prozent auf rund 268.300 Fälle. Damit wurde zum vierten Mal in Folge ein Höchststand erreicht.
Besonders häufig wurden Vernachlässigung und psychische Misshandlung festgestellt. 51 Prozent der betroffenen Kinder waren höchstens acht Jahre alt. In 43 Prozent der Fälle bezogen die betroffenen Kinder oder Jugendlichen bereits Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; in 27 Prozent der Fälle war im selben Jahr bereits zuvor eine Meldung zu dem betreffenden Kind eingegangen. Die Statistik des Statistischen Bundesamtes bildet dabei ausschließlich das sogenannte Hellfeld ab, also Fälle, die den Jugendämtern bekannt geworden sind.
Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegen keine Daten auf Ebene der Stadtteile, sondern ausschließlich auf bezirklicher Ebene vor. Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt Eimsbüttel die Fragen wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Auf Basis der dargelegten Zahlen lässt sich erkennen, dass die Anzahl der Verfahren (Meldungen) zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen sowohl für die gesamte Stadt, als auch den Bezirk Eimsbüttel von 2019 bis 2025 gestiegen sind.
Bei der Betrachtung der Jahre 2024 und 25 lässt sich eine ähnliche Entwicklung wie in der FHH gesamt auch für Eimsbüttel feststellen: der große Anstieg der Meldungen (+38,0%) hat nicht zu einem gleich hohen Anwachsen der überprüften akuten KWG-Fälle geführt. Diese Zahl war rückläufig (- 26,4%). Stattdessen ist die Zahl der latenten KWGs und der Fälle mit Hilfebedarf, aber auch der Fälle ohne Hilfebedarf jeweils stark angestiegen.
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Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls¹︎ in den Jahren 2019 - 2025 im Bezirk Eimsbüttel | |||||
Jahr |
Verfahren insgesamt |
akute Kindeswohl- gefährdung |
latente Kindeswohl- gefährdung |
keine Kindeswohl- gefährdung, |
keine Kindeswohl- gefährdung |
2025 |
345 |
67 |
114 |
102 |
62 |
2024 |
250 |
91 |
54 |
70 |
35 |
2023 |
244 |
90 |
47 |
62 |
45 |
2022 |
198 |
75 |
44 |
57 |
22 |
2021 |
205 |
53 |
61 |
64 |
27 |
2020 |
108 |
27 |
29 |
38 |
14 |
2019 |
113 |
50 |
27 |
26 |
10 |
|
Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls¹︎ in den Jahren 2019 - 2025 in Hamburg | |||||
Jahr |
Verfahren insgesamt |
akute Kindeswohl- gefährdung |
latente Kindeswohl- gefährdung |
keine Kindeswohl- gefährdung, |
keine Kindeswohl- gefährdung |
2025 |
7407 |
1383 |
1164 |
2659 |
2201 |
2024 |
5425 |
1423 |
563 |
2040 |
1399 |
2023 |
4742 |
1203 |
577 |
1742 |
1220 |
2022 |
4425 |
1253 |
553 |
1681 |
938 |
2021 |
3895 |
1017 |
547 |
1464 |
867 |
2020 |
2659 |
636 |
495 |
966 |
562 |
2019 |
2059 |
621 |
433 |
634 |
371 |
¹︎zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung
Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Jugendhilfestatistik Teil I.8 (KWG)
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Festgestellte Gefährdungseinschätzungen1 im Bezirk Eimsbüttel nach Art der Kindeswohlgefährdung in den Jahren 2023 - 2025 | ||||||||
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Kindeswohl- |
nach Art(-en) der Kindeswohlgefährdung und Anzahl der Arten je Kind |
|||||||
Art(-en) der Kindeswohlgefährdung (3) |
Anzahl der Arten |
|||||||
Vernach-lässigung |
körperliche Misshandlung |
psychische Misshandlung |
sexuelle Gewalt |
1 Art |
mehr als |
|||
2025 |
181 |
100 |
60 |
59 |
8 |
142 |
39 |
|
2024 |
145 |
96 |
43 |
53 |
10 |
99 |
46 |
|
2023 |
137 |
91 |
36 |
38 |
10 |
107 |
30 |
|
|
Festgestellte Gefährdungseinschätzungen1 im Bezirk Eimsbüttel nach Art der Kindeswohlgefährdung in den Jahren 2019 - 2022 | |||||
Kindeswohl- |
Davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung |
||||
Art(-en) der Kindeswohlgefährdung (3) |
|||||
Vernach-lässigung |
körperliche Misshandlung |
psychische Misshandlung |
sexuelle Gewalt |
||
2022 |
155 |
59 |
52 |
37 |
7 |
2021 |
151 |
71 |
34 |
40 |
6 |
2020 |
67 |
37 |
. |
17 |
. |
2019 |
94 |
31 |
21 |
36 |
6 |
1Gefährdungseinschätzungen, bei denen sich der Anfangsverdacht bestätigte und eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde
· Zahlenwert nicht bekannt oder geheim zu halten
Quelle: Statistikamt Nord - Jugendhilfestatistik Teil I.8 (KWG)
Zusätzlich wird um eine Einordnung gebeten, ob sich in Eimsbüttel der bundesweite Befund bestätigt, wonach 2025 rund 51 Prozent der von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder höchstens acht Jahre alt waren.
|
Festgestellte Gefährdungseinschätzungen1 im Bezirk Eimsbüttel nach Altersgruppe in den Jahren 2020 - 2025 | |||||
Verfahren insgesamt |
davon: |
||||
im Alter von … bis unter … Jahre | |||||
unter 3 |
3 bis unter 6 |
6 bis unter 10 |
10 bis unter 18 |
||
2025 |
181 |
29 |
24 |
46 |
82 |
2024 |
145 |
27 |
21 |
34 |
63 |
2023 |
137 |
22 |
7 |
25 |
83 |
2022 |
119 |
· |
· |
20 |
69 |
2021 |
114 |
15 |
14 |
13 |
72 |
2020 |
56 |
14 |
· |
· |
27 |
1Gefährdungseinschätzungen, bei denen sich der Anfangsverdacht bestätigte und eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde
· Zahlenwert nicht bekannt oder geheim zu halten
Quelle: Statistikamt Nord - Jugendhilfestatistik Teil I.8 (KWG)
Die erfragten Daten liegen dem Bezirksamt Eimsbüttel nicht vor. Eine händische Erhebung in mehreren hundert Anliegens- und Klärungsphasen im Fachverfahren ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
Zusätzlich wird um eine Einordnung gebeten, ob sich in Eimsbüttel die bundesweit festgestellte Verteilung der Meldequellen widerspiegelt und welche Veränderungen sich bei den Meldewegen seit 2019 ergeben haben.
s. hierzu Tabelle zu Frage 5 (Anhang)
Soweit eine kleinräumige Ausweisung einzelner Angaben aus Datenschutzgründen nicht möglich ist, wird um Darstellung auf der jeweils kleinsten zulässigen räumlichen Ebene sowie um Angabe der Gründe für die erforderliche Aggregation gebeten.
Strukturelle Bedingungen, wie z. B. das Fehlen von bezahlbarem Wohnraum oder die Kürzungen von Sozialleistungen haben deutliche Auswirkungen auf Situationen in den Familien. Auch die Änderungen im SGB II (deutliche Leistungskürzung wenn Termine nicht eingehalten werden, bei gleichzeitiger KWG Meldung) werden sich auf die Anzahl der Meldungen auswirken.
Die angefragten Daten liegen nicht auf Stadtteilebene vor. Die händische Auswertung ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu realisieren. Die Arbeitsbelastung der ASD-Fachkräfte wurde 2026 im Rahmen der Personalbemessung JuPlanII erhoben, die Ergebnisse des Verfahrens sind noch nicht vollständig umgesetzt.
Die Fachbereichsleitung ASD erhebt regelmäßig die durchschnittliche Fallbelastung der ASD-Abteilungen und berücksichtigt dies bei der Stellenbesetzung. Im Rahmen der Sozialräumlichen Orientierung werden regelmäßig die sozialräumlichen Angebote im Stadtteil und die Bedarfe des ASD in den Einzelfällen verglichen. Die Ergebnisse werden zur Steuerung der sozialräumlichen Angebote herangezogen.
Tabelle zu Frage 5
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