Schutzkonzepte, Präventionsarbeit und bezirkliche Entwicklung der Fälle von Kindes- und Jugendwohlgefährdung
Die Zahl der gemeldeten und festgestellten Kindeswohlgefährdungen ist bundesweit zuletzt erneut deutlich angestiegen. Das Statistische Bundesamt spricht von „Kindeswohlgefährdungen auf neuem Höchststand“. Die Fallzahlen sind binnen fünf Jahren um 31% gestiegen (Stand: 15.12.2025). Der jährliche Bericht zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird über eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht der Jugendämter bundesweit erhoben.
Vor diesem Hintergrund sollten sowohl die Schutz- und Präventionsstrukturen der Träger als auch die bezirkliche Entwicklung fachlich transparent gemacht und im Jugendhilfeausschuss ggf. nichtöffentlich beraten werden.
Der Jugendhilfeausschuss soll einerseits einen systematischen Überblick über die bestehenden Schutzkonzepte und präventiven Maßnahmen der Träger erhalten. Andererseits soll die Verwaltung im nichtöffentlichen Teil die bezirkliche Lage anhand der vorhandenen Daten darstellen, damit die Entwicklung fachlich eingeordnet und gegebenenfalls mit geeigneten Maßnahmen seitens der Politik beantwortet werden kann.
Die Vorstellung soll sich an § 45 und 79a SGB VIII sowie an den hierzu bestehenden hamburgischen fachlichen Vorgaben und Handreichungen orientieren und insbesondere folgende Punkte umfassen:
- das institutionelle Schutzkonzept der Einrichtung,
- die Verankerung von Kinderschutz und Prävention im pädagogischen Alltag,
- Zuständigkeiten, Meldewege und Verfahrensabläufe bei Verdachtsfällen,
- interne Beschwerde-, Beteiligungs- und Schutzverfahren,
- Qualifizierung und regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden,
- präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Sorgeberechtigte,
- Kooperationen mit Fachberatungsstellen, Jugendamt und weiteren relevanten Akteuren,
- die regelmäßige Überprüfung, Fortschreibung und Evaluation der Schutzkonzepte.
- die Zahl der im Bezirk Eimsbüttel erfassten Gefährdungseinschätzungen,
- die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen,
- die Verteilung nach Gefährdungsarten, soweit auswertbar,
- die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren,
- auffällige Ausschläge und besondere Belastungslagen,
- eine fachliche Einordnung möglicher struktureller Ursachen und bezirklicher Besonderheiten.
Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion
Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion
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