22-2613

Schutzkonzepte, Präventionsarbeit und bezirkliche Entwicklung der Fälle von Kindes- und Jugendwohlgefährdung

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Die Zahl der gemeldeten und festgestellten Kindeswohlgefährdungen ist bundesweit zuletzt erneut deutlich angestiegen. Das Statistische Bundesamt spricht von „Kindeswohlgefährdungen auf neuem Höchststand“. Die Fallzahlen sind binnen fünf Jahren um 31% gestiegen (Stand: 15.12.2025). Der jährliche Bericht zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird über eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht der Jugendämter bundesweit erhoben.

Vor diesem Hintergrund sollten sowohl die Schutz- und Präventionsstrukturen der Träger als auch die bezirkliche Entwicklung fachlich transparent gemacht und im Jugendhilfeausschuss ggf. nichtöffentlich beraten werden.

Der Jugendhilfeausschuss soll einerseits einen systematischen Überblick über die bestehenden Schutzkonzepte und präventiven Maßnahmen der Träger erhalten. Andererseits soll die Verwaltung im nichtöffentlichen Teil die bezirkliche Lage anhand der vorhandenen Daten darstellen, damit die Entwicklung fachlich eingeordnet und gegebenenfalls mit geeigneten Maßnahmen seitens der Politik beantwortet werden kann.

Petitum/Beschluss
  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, das zuständige Fachamt und die genannten freien und öffentliche Träger der Jugendhilfe im Bezirk zu bitten, in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ihre jeweiligen Schutzkonzepte und präventiven Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorzustellen. Diese Vorstellung kann auf mehrere Sitzungen verteilt werden und in den Einrichtungen der Träger stattfinden.

Die Vorstellung soll sich an § 45 und 79a SGB VIII sowie an den hierzu bestehenden hamburgischen fachlichen Vorgaben und Handreichungen orientieren und insbesondere folgende Punkte umfassen:

- das institutionelle Schutzkonzept der Einrichtung,

- die Verankerung von Kinderschutz und Prävention im pädagogischen Alltag,

- Zuständigkeiten, Meldewege und Verfahrensabläufe bei Verdachtsfällen,

- interne Beschwerde-, Beteiligungs- und Schutzverfahren,

- Qualifizierung und regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden,

- präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Sorgeberechtigte,

- Kooperationen mit Fachberatungsstellen, Jugendamt und weiteren relevanten Akteuren,

- die regelmäßige Überprüfung, Fortschreibung und Evaluation der Schutzkonzepte.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine bezirkliche Darstellung der Entwicklung der Fälle von Kindes- und Jugendwohlgefährdung vorzulegen, mit folgenden Schwerpunkten:

- die Zahl der im Bezirk Eimsbüttel erfassten Gefährdungseinschätzungen,

- die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen,

- die Verteilung nach Gefährdungsarten, soweit auswertbar,

- die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren,

- auffällige Ausschläge und besondere Belastungslagen,

- eine fachliche Einordnung möglicher struktureller Ursachen und bezirklicher Besonderheiten.

  1. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, dem Jugendhilfeausschuss mitzuteilen, welche Konsequenzen sich aus der gestiegenen Zahl von Kindeswohlgefährdungen für die Prävention, Schutzauftrag, Kooperation, Fachberatung und personelle Ausstattung im Bezirk Eimsbüttel ergeben bzw. wie die zuständige Fachbehörde auf die gestiegenen Zahlen reagiert.

Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion
Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion

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