Haushalt 2019/2020 Spezifikation der Rahmenzuweisungen -Rahmenzuweisung Seniorenarbeit -Rahmenzuweisung Gesundheitsschutz FA Gesundheit
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
SAIGG (Beschlussempfehlung der Verwaltung) |
30.10.2018 |
8.3 |
Empfehlung bei zwei Enthaltungen (DIE LINKE) beschlossen |
Der Senat hat zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019/2020 die Volumina und
Schlüsselungen für Rahmenzuweisungen (RZ) vorgelegt.
Die Mittel aus der Rahmenzuweisung Gesundheitsschutz ergeben im Ansatz gegenüber dem
Haushalt 2017/2018 keine Veränderung.
Zuweisungen von Auszahlungen für Investitionen des Aufgabenbereichs Gesundheit (Zweckzuweisung größere Geräte 190 Tsd. Euro in 2019 und 90 Tsd. Euro in 2020) werden komplett
beim federführenden Bezirksamt Altona ausgewiesen und in der Bewirtschaftung 2019/2020
den einzelnen Bezirksämtern bedarfsgerecht übertragen. Veranschlagt sind Mittel zur Beschaffung von 44 Sehtestgeräten für den schulärztlichen Dienst der Bezirke.
Für die Seniorenarbeit erfolgt die Schlüsselung nach dem jeweiligen Bezirksanteil an den
Grundsicherungsempfängern sowie den Einpersonenhaushalten bei den Seniorinnen und Senioren in Hamburg.
Es erhöhen sich die Mittel aus der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit im Haushaltszeitraum
2019 und 2020 in Eimsbüttel von 361.000 EUR (2018) auf jährlich 422.000 EUR.
Dieses Gesamtvolumen ist nun vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke aufzuteilen
und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Kosten aus Verwaltungstätigkeit:
Die Verwaltung schlägt vor, grundsätzlich die Positionen aus den Vorjahren zu übernehmen,
jedoch zusätzliche Mittel für Kostensteigerungen bei den Mieten, Nebenkosten und Betriebskosten der drei Mietobjekte Seniorentreff Jugendstraße, Seniorentreff Tibarg und Seniorentreff
Vogt-Wells-Straße vorzusehen.
Die Ansätze für die Seniorenvertretungen (u.a. Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des
Seniorenbeirates sowie des Vorsitzenden der Seniorendelegiertenversammlung) sowie für die
Ausgaben der Gesundheits- und Pflegekonferenz bleiben auf gleich hohem Niveau.
Im Jahr 2021 finden die Neuwahlen des bezirklichen Seniorenbeirats sowie die Konstituierung
der Seniorendelegiertenversammlung statt. Auch die Kosten, die im Vorfeld der Wahlen Ende
2020 (z.B. für Infoveranstaltungen) entstehen, können mit dem Mittelansatz abgedeckt werden.
Kosten aus Transferleistungen:
Die vorgelegte Planung sieht eine Erhöhung der Pauschalen für die Seniorentreffs ab dem Jahr
2019 vor. Die Fachamtsleitungen der Fachämter Sozialraummanagement haben zuvor auf ihrer
Sitzung am 01.06.2018 einer hamburgweiten einheitlichen Erhöhung der Standardpauschale ab
dem Haushaltsjahr 2019 für die Seniorentreffs von bisher 7.000,00 EUR auf nunmehr 9.000,00
EUR zugestimmt, dies vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsplanes durch die Bürgerschaft und der Zustimmung der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung durch die Bezirksversammlung. In den Vorjahren waren die Pauschalen nur geringfügig verändert worden.
Da für den Haushaltszeitraum mit der Einrichtung von mindestens einem weiteren Seniorentreff
gerechnet werden kann, ist hierfür eine entsprechende Position vorgesehen. Da gerade in der
Anfangsphase besondere Einrichtungskosten entstehen, ist der Ansatz höher als normale Pauschalen kalkuliert.
Die restlichen Mittel sollen für die Zuwendungen für verschiedene Seniorengruppen sowie für
einmalige Gemeinschaftsangebote, wie zum Beispiel Ausflüge, Feste und sonstige Maßnahmen
sowie für Begleitdienste eingesetzt werden. Diese frei zu vergebenden Mittel würden dann für
das Jahr 2019 insgesamt 71.000,00 EUR und für das Jahr 2020 insgesamt 66.600,00 EUR statt
57.600,00 EUR betragen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Integration, Gleichstellung und Gesundheit empfiehlt der Bezirksversammlung Eimsbüttel, dem Vorschlag zu den Feinspezifikationen der Rahmenzuweisungen entsprechend der Anlage zuzustimmen.
Rahmenzuweisung Seniorenarbeit
Rahmenzuweisung Gesundheitsschutz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.