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Haushalt 2021/2022 Spezifikation der Rahmenzuweisungen -Rahmenzuweisung Seniorenarbeit 3-21502020-100002

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2020
Sachverhalt

 

Auf der Grundlage der vorliegenden aktuellen Übersicht über die zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 in den Einzelplänen der Fachbehörden veranschlagten und für Eimsbüttel vorgesehenen Zuweisungen kann hinsichtlich der darin enthaltenen Daten für die Rahmenzuweisungen eine Spezifikation der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit als Vorschlag für die Bezirksversammlung erstellt werden. Dieser Stand entspricht dem Ergebnis der erneuten Behördenverhandlungen und der neuen Behördenstruktur.

 

Der Senat hat zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021/2022 die Volumina und Schlüsselungen für Rahmenzuweisungen (RZ) vorgelegt. Für die Seniorenarbeit erfolgt die Schlüsselung nach dem jeweiligen Bezirksanteil an den Grundsicherungsempfängern sowie den Einpersonenhaushalten bei den Seniorinnen und Senioren in Hamburg.

 

Es erhöhen sich die Mittel aus der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit im Haushaltszeitraum 2021 und 2022 in Eimsbüttel von 422.000 EUR (2020) auf jährlich 445.000 EUR.

 

Dieses Gesamtvolumen ist nun vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschluss­fassung vorzulegen.

 

Kosten aus Verwaltungstätigkeit:  160.000€

 

Die Verwaltung schlägt vor, grundsätzlich die Positionen aus den Vorjahren zu übernehmen, wobei zusätzliche Mittel für Kostensteigerungen bei den Mieten, Nebenkosten und Betriebskosten der drei Mietobjekte Seniorentreff Jugendstraße, Seniorentreff Tibarg und Seniorentreff Vogt-Wells-Straße eingeflossen sind.

 

Die Ansätze für die Seniorenvertretungen (u.a. Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Seniorenbeirates sowie des Vorsitzenden der Seniorendelegiertenversammlung) sowie für die Ausgaben der Gesundheits- und Pflegekonferenz bleiben auf gleich hohem Niveau.

 

Im Jahr 2021 finden die Neuwahlen des bezirklichen Seniorenbeirats sowie die Konstituierung der Seniorendelegiertenversammlung statt. Auch diese Kosten, die im Zusammenhang der Wahlen Frühjahr 2021 entstehen, können mit dem Mittelansatz abgedeckt werden.

 

 

Kosten aus Transferleistungen:  285.000€

 

Die vorgelegte Planung sieht eine weitere Erhöhung der Pauschalen für die Seniorentreffs ab dem Jahr 2021 vor. Diese Erhöhung wird ab 2021 nicht mehr zusätzlich außerhalb der Rahmenzuweisung (wie in den beiden Jahren zuvor) ausgeschüttet sondern in die Rahmenzuweisung integriert, so dass die Standardpauschale ab dem Haushaltsjahr 2021 für die Seniorentreffs von bisher 9.000,00 EUR auf nunmehr 11.000,00 EUR angehoben werden soll, dies vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsplanes durch die Bürgerschaft und der Zustimmung der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung durch die Bezirksversammlung.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2020 wurde mit der Einrichtung von mindestens einem weiteren Seniorentreff geplant, dafür war in 2020 eine entsprechende neue Position vorgesehen. Da gerade in der Anfangsphase besondere Einrichtungskosten entstehen, war der Ansatz höher als normale Pauschalen kalkuliert. Ab 2021 kann nunmehr ein weiterer Seniorentreff neu in die Kalkulation aufgenommen werden (Träger ist die Jüdische Gemeinde Hamburg e.V.), für den aber keine weiteren Einrichtungs- und Mietkosten anfallen, da diese aus Eigenmitteln des Trägers gedeckt sind, so dass sich der ursprüngliche Ansatz aus 2020 im neuen Haushaltszeitraum verringert hat, da nur die Pauschale berücksichtigt werden muss. Insgesamt sind für die 11 geförderten Seniorentreffs im Bezirk Eimsbüttel 174.235€ gebunden

 

Die restlichen Mittel in Höhe von 110.765€ sollen für die Zuwendungen für verschiedene Seniorengruppen (insgesamt 50.000€) sowie für einmalige Gemeinschaftsangebote, wie zum Beispiel Ausflüge, Feste und sonstige Maßnahmen und Projekte eingesetzt werden (insgesamt 60.765€). Diese frei zu vergebenden Mittel sind aus Erfahrungen des letzten Haushaltszeitraumes auskömmlich gewesen.

 

 

Nach Nr. 6.5.3.2 Abs.1 der VV-Aufstellung haben die Bezirksversammlungen die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum 31.12.2020 vorzunehmen. Das bedeutet, dass der Beschluss des Sozialraumausschusses spätestens auf der Sitzung am 24.11.2020 erfolgen sollte.

 

Anhänge