Haushalt 2019/2020 Spezifikation der Rahmenzuweisungen -Rahmenzuweisung Seniorenarbeit -Rahmenzuweisung Gesundheitsschutz FA Gesundheit
Der Senat hat zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019/2020 die Volumina und Schlüsselungen für Rahmenzuweisungen (RZ) vorgelegt.
Die Mittel aus der Rahmenzuweisung Gesundheitsschutz ergeben im Ansatz gegenüber dem Haushalt 2017/2018 keine Veränderung.
Zuweisungen von Auszahlungen für Investitionen des Aufgabenbereichs Gesundheit (Zweckzuweisung größere Geräte 190 Tsd. Euro in 2019 und 90 Tsd. Euro in 2020) werden komplett beim federführenden Bezirksamt Altona ausgewiesen und in der Bewirtschaftung 2019/2020 den einzelnen Bezirksämtern bedarfsgerecht übertragen. Veranschlagt sind Mittel zur Beschaffung von 44 Sehtestgeräten für den schulärztlichen Dienst der Bezirke.
Für die Seniorenarbeit erfolgt die Schlüsselung nach dem jeweiligen Bezirksanteil an den Grundsicherungsempfängern sowie den Einpersonenhaushalten bei den Seniorinnen und Senioren in Hamburg.
Es erhöhen sich die Mittel aus der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit im Haushaltszeitraum 2019 und 2020 in Eimsbüttel von 361.000 EUR (2018) auf jährlich 422.000 EUR.
Dieses Gesamtvolumen ist nun vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Kosten aus Verwaltungstätigkeit:
Die Verwaltung schlägt vor, grundsätzlich die Positionen aus den Vorjahren zu übernehmen, jedoch zusätzliche Mittel für Kostensteigerungen bei den Mieten, Nebenkosten und Betriebskosten der drei Mietobjekte Seniorentreff Jugendstraße, Seniorentreff Tibarg und Seniorentreff Vogt-Wells-Straße vorzusehen.
Die Ansätze für die Seniorenvertretungen (u.a. Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Seniorenbeirates sowie des Vorsitzenden der Seniorendelegiertenversammlung) sowie für die Ausgaben der Gesundheits- und Pflegekonferenz bleiben auf gleich hohem Niveau.
Im Jahr 2021 finden die Neuwahlen des bezirklichen Seniorenbeirats sowie die Konstituierung der Seniorendelegiertenversammlung statt. Auch die Kosten, die im Vorfeld der Wahlen Ende 2020 (z.B. für Infoveranstaltungen) entstehen, können mit dem Mittelansatz abgedeckt werden.
Kosten aus Transferleistungen:
Die vorgelegte Planung sieht eine Erhöhung der Pauschalen für die Seniorentreffs ab dem Jahr 2019 vor. Die Fachamtsleitungen der Fachämter Sozialraummanagement haben zuvor auf ihrer Sitzung am 01.06.2018 einer hamburgweiten einheitlichen Erhöhung der Standardpauschale ab dem Haushaltsjahr 2019 für die Seniorentreffs von bisher 7.000,00 EUR auf nunmehr 9.000,00 EUR zugestimmt, dies vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsplanes durch die Bürgerschaft und der Zustimmung der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung durch die Bezirksversammlung. In den Vorjahren waren die Pauschalen nur geringfügig verändert worden.
Da für den Haushaltszeitraum mit der Einrichtung von mindestens einem weiteren Seniorentreff gerechnet werden kann, ist hierfür eine entsprechende Position vorgesehen. Da gerade in der Anfangsphase besondere Einrichtungskosten entstehen, ist der Ansatz höher als normale Pauschalen kalkuliert.
Die restlichen Mittel sollen für die Zuwendungen für verschiedene Seniorengruppen sowie für einmalige Gemeinschaftsangebote, wie zum Beispiel Ausflüge, Feste und sonstige Maßnahmen sowie für Begleitdienste eingesetzt werden. Diese frei zu vergebenden Mittel würden dann für das Jahr 2019 insgesamt 71.000,00 EUR und für das Jahr 2020 insgesamt 66.600,00 EUR statt 57.600,00 EUR betragen.
Der SAIGG stimmt dem Vorschlag zu den Feinspezifikationen der Rahmenzuweisungen entsprechend der Anlage zu.
Rahmenzuweisung Seniorenarbeit
Rahmenzuweisung Gesundheitsschutz
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