Haushalt 2027/2028 - Spezifikation der Rahmenzuweisungen Rahmenzuweisung Seniorenarbeit 3-21502020-100002
Letzte Beratung: 15.09.2026 Soziales, Seniorenangelegenheiten,Arbeit, Gesundheit,Gleichstellung, Inklusion, Straffälligen- und Gerichtshilfe Ö 5.1
Zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2027/2028 wurden die geplanten Volumina und Schlüsselungen für die Rahmenzuweisungen (RZ) vorgelegt. Durch die geplante Umschichtung der Zweckzuweisung für die Bauunterhaltung der Senior:innen-Treffpunkte auf die RZ erhöht sich dort der Ansatz für die Jahre 2027/2028 leicht. Nach Abzug der Sockelbeträge erfolgt die Mittelverteilung auf die Bezirke auf Basis der Indikatoren „Grundsicherung 60+“ und „Einpersonenhaushalte 60+“, jeweils unter Berücksichtigung der zum Berechnungszeitpunkt aktuellen verfügbaren Daten.
Auf Grundlage der zum Haushaltsvoranschlag 2027/2028 in den Einzelplänen der Fachbehörden veranschlagten und für Eimsbüttel vorgesehenen Zuweisungen kann vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zum Haushaltsplanentwurf 2027/2028 eine Spezifikation der Rahmenzuweisung Seniorinnen- und Seniorenarbeit als Vorschlag für die Bezirksversammlung erstellt werden.
Für Eimsbüttel erhöht sich der Mittelansatz im Haushaltszeitraum 2027 und 2028 von 433.000 EUR (2026) auf jährlich 439.000 EUR.
Dieses Gesamtvolumen kann auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufgeteilt werden. Das Bezirksamt legt der Bezirksversammlung hierzu einen Entwurf zur Beschlussfassung vor.
Kosten aus Verwaltungstätigkeit: 173.000€
Die Verwaltung schlägt vor, grundsätzlich die Positionen aus den Vorjahren zu übernehmen, wobei die Planzahlen für die Nebenkosten und Betriebskosten der drei Mietobjekte Treffpunkt Jugendstraße, Treffpunkt Tibarg und Treffpunkt Vogt-Wells-Straße gemäß der tatsächlichen Kosten aus den Vorjahren angepasst werden. Der Ansatz für die bezirklichen Seniorinnen- und Seniorenvertretungen, PSP Element 3-21502020-100002.05, wird aufgrund der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen angepasst.
Der Ansatz für die Ausgaben der Gesundheits- und Pflegekonferenz von 4.000 Euro hat sich bewährt und wird beibehalten.
Kosten aus Transferleistungen: 266.000€
Die bestehenden 11 Treffpunkte für Seniorinnen und Senioren reduzieren sich mit dem Jahr 2027 auf 10 Treffpunkte. Hintergrund ist die veränderte Förderung des bis 2026 bestehenden Treffpunktes Bürgerhaus Stellingen e.V. Da dort die Förderbedingungen für Treffpunkte laut Förderrichtlinie nicht optimal passen, soll die Förderung des Bürgerhauses Stellingen e.V. als „sonstige Maßnahme“ in unveränderter Höhe fortgeführt werden. Die Mittel für die restlichen Treffpunkte werden auch in den Jahren 2027 und 2028 eingeplant mit einem nahezu gleichbleibenden Ansatz bei den zuwendungsfinanzierten Raumnutzungskosten. Insgesamt sind für die 10 geförderten Treffpunkte im Bezirk Eimsbüttel 129.000 Euro gebunden.
Die restlichen Mittel in Höhe von 137.000 Euro sollen für die Zuwendungen für verschiedene Seniorinnen- und Seniorengruppen (43.000 Euro), aktuell sind es von der Anzahl um die 30, zuwendungsfinanzierte Raumnutzungskosten (42.000 Euro) sowie für einmalige Gemeinschaftsangebote, wie zum Beispiel Ausflüge, Feste und sonstige Maßnahmen und Projekte eingesetzt werden (52.000 Euro). Diese frei zu vergebenden Mittel sind durch die Kostensteigerungen zwar knapp, aber voraussichtlich auskömmlich.
Ein Beschluss der Bezirksversammlung spätestens am 26. November 2026 ist empfehlenswert, damit die Zuwendungsbescheide rechtzeitig vor dem Jahreswechsel bearbeitet und verschickt werden können.
Der Ausschuss für Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Gesundheit, Gleichstellung, Inklusion, Straffälligen- und Gerichtshilfe stimmt dem Vorschlag zu der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit entsprechend der Anlage zu.
Haushaltsplan Entwurf 2027/2028 - Vorschlag Feinspezifikation RZ Seniorenarbeit
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