Haushalt 2019/2020 Schlüsselung der Rahmenzuweisungen für Gesundheitsschutz und für Seniorenarbeit
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat mit Schreiben vom 23.10.2017 einen Vorschlag zur Schlüsselung der Rahmenzuweisung Gesundheitsschutz und der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit im Haushalt 2019/2020 übersandt (s. Anlagen). Der Vorschlag sieht vor, dass die bisherige Schlüsselung beibehalten wird.
Die Schlüsselung erfolgt dabei für den Gesundheitsschutz nach dem jeweiligen Bezirksanteil an der Bevölkerung und den Sozialhilfeempfängern. Für die Seniorenarbeit erfolgt die Schlüsselung nach dem jeweiligen Bezirksanteil an den Grundsicherungsempfängern und den Einpersonen-Haushalten bei den Senioren in Hamburg.
Das Bezirksamt Eimsbüttel wird diesem Vorschlag zustimmen.
Darüber hinaus hat das Bezirksamt für das Jahr 2019 einmalig einen zusätzlichen Investitionsbedarf in Höhe von 30.000 Euro für 5 erstmalig neu zu beschaffende moderne, dem Standard entsprechende Sehtestgeräte zu je 6000 Euro für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamts angemeldet.
Für die Seniorenarbeit wird das Bezirksamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 7.000 Euro anmelden. Damit sollen der Sockelbetrag für die Gesundheits- und Pflegekonferenz und den Bezirklichen Seniorenbeirat (von 4 auf 8 Tsd. €) sowie die Mittel für Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Seniorenbeirats (von 4 auf 7 Tsd. €) verstärkt werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Integration, Gleichstellung und Gesundheit nimmt Kenntnis.
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