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Haushaltsplanentwurf 2019/2020 hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und Beteiligung der Bezirke nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 25.01.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit zu erhöhen, sodass der Anteil Altonas um 50.000 Euro jährlich angehoben wird.

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat hierzu mit Schreiben vom 08.02.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BGV wird auf Grundlage der Eckdatenbeschlüsse des Senats die Handlungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Rahmenzuweisung im Haushaltsvoranschlag 2019/2020 überprüfen.

 

Für den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wurde ebenfalls am 25.01.2018 nachfolgender Beschluss gefasst:

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wird nach § 27 BezVG gebeten, die Tarifanpassungen und gestiegenen allgemeinen Kosten sowie aufgrund der Aufgaben der Kooperation, Integration und Inklusion entstandenen Mehraufwendungen in der Jugend- und Familienhilfe im anstehenden Doppelhaushalt 2019/20 angemessen zu berücksichtigen und die entsprechenden Rahmenzuweisungen um die jeweiligen Kostenerhöhungen anzupassen.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat mit Schreiben vom 21.02.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Über den Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 und die Fortschreibung der Finanzplanung wird der Senat im Zuge seiner Haushaltsberatungen im Jahr 2018 beschließen. Hierbei sind die festgelegten Haushaltseckwerte maßgeblich. Derzeit befinden sich die Fachbehörden und Bezirksämter gemäß § 40 BezVG in der fachlichen Vorabstimmung über die Zuweisungen an die Bezirke sowie Fremdbewirtschaftungen durch die Bezirke zum Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 und der Investitionsplanung für Teile des Aufgabenbereiches 254 Jugend und Familie. Die von der Bezirksversammlung Altona benannten Aspekte werden in diesen Prozess einbezogen. Es deutet sich dabei an, dass keine Mittel für eine Steigerung der Rahmenzuweisung zur Verfügung stehen werden.

 

Die 2017 mit Sondermitteln (Drs. 21/3692) geschaffenen Integrationsangebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit können ggfls. mit Hilfe der finanziell aufgestockten Quartiersfonds fortgeführt werden. Zudem bieten die in den letzten Jahren erheblich ausgeweiteten Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe jungen Menschen und Familien weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Die BASFI beabsichtigt, im Rahmen der Eckdaten weiterhin neben den Rahmenzuweisungen die Mittel zur Förderung der Integration von Flüchtlingen zu berücksichtigen; dies gilt auch für Mehrbedarfe bei den Familienteams.

 

Für den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wurde ebenfalls am 25.01.2018 folgender Beschluss gefasst:

 

Die investive Rahmenzuweisung Forsten ist entsprechend den Bedarfen aufzustocken.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat mit Schreiben vom 03.04.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsätzlich kann die Fachbehörde für die Investitionen von Forst- oder Forstspezialschleppern den finanziellen Bedarf nicht in vollem Umfang abdecken.

Das Bezirksamt Altona hat im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 einen Investitionsbedarf in Höhe von 220 Tsd. € für die Beschaffung eines Forstspezialschleppers angemeldet.

Durch den Ausfall des Schleppers in der Revierförsterei Klövensteen wegen eines wirtschaftlichen Totalschadens ergibt sich eine neue Sachlage. Die Prüfung, ob im laufenden Haushaltsjahr 2018 für die Beschaffung zusätzliche investive Mittel zur Verfügung gestellt werden können, ist noch nicht abgeschlossen.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist ausschlaggebend für die Entscheidung über die Ausstattung der Bezirke mit zusätzlichen investiven Mitteln ab dem Haushaltsjahr 2019 / 2020.

 

Für den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wurde ebenfalls am 25.01.2018 folgender Beschluss gefasst:

 

Da die Mittel der Rahmenzuweisung Naturschutz nicht auskömmlich sind, wird die Behörde für Umwelt und Energie gemäß § 27 BezVG aufgefordert, diese entsprechend dem Bedarf aufzustocken.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat mit Schreiben vom 12.04.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Eine Erhöhung der Rahmenzuweisung Naturschutz ist leider nicht möglich. Die BUE wird sich bemühen, für konkrete Maßnahmen im Einzelfall zusätzliche Mittel bereitzustellen.

 

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