Haushalt 2025/2026_Spezifikation der Rahmenzuweisungen Rahmenzuweisung Seniorinnen und Seniorenarbeit 3-21502020-100002
Letzte Beratung: 19.11.2024 Soziales, Seniorenangelegenheiten,Arbeit, Gesundheit,Gleichstellung, Inklusion, Straffälligen- und Gerichtshilfe Ö 9.2
Auf der Grundlage der vorliegenden aktuellen Übersicht über die zum Haushaltsvoranschlag 2025/2026 in den Einzelplänen der Fachbehörden veranschlagten und für Eimsbüttel vorgesehenen Zuweisungen kann hinsichtlich der darin enthaltenen Daten für die Rahmenzuweisungen eine Spezifikation der Rahmenzuweisung Seniorinnen- und Seniorenarbeit als Vorschlag für die Bezirksversammlung erstellt werden.
Der Senat hat zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2025/2026 die Volumina und Schlüsselungen für Rahmenzuweisungen (RZ) vorgelegt. Die Schlüsselung entspricht denen der Vorjahre und wurde auf der Grundlage der Drs. 19/3584 (Bezirkliche Seniorenarbeit und Verstärkung des bezirklichen Sozialraummanagements, 14.07.2009) errechnet. Für die Seniorinnen- und Seniorenarbeit erfolgt die Schlüsselung nach dem jeweiligen Bezirksanteil an den Grundsicherungsempfängern (Indikator I) sowie den Einpersonenhaushalten (Indikator II) bei den Seniorinnen und Senioren in Hamburg.
Es verringern sich die Mittel aus der Rahmenzuweisung Seniorinnen- und Seniorenarbeit im Haushaltszeitraum 2025 und 2026 in Eimsbüttel von 440.000 EUR (2024) auf jährlich 433.000 EUR. Gründe liegen in einer leichten Veränderung beim Indikator I (von 11,63% auf 11,40%), einer leichten Veränderung beim Indikator II (von 15,62% auf 15,40%) sowie gestiegenen Indikatoren in anderen Bezirken.
Dieses Gesamtvolumen ist nun vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Kosten aus Verwaltungstätigkeit: 169.000€
Die Verwaltung schlägt vor, grundsätzlich die Positionen aus den Vorjahren zu übernehmen, wobei zusätzliche Mittel für Kostensteigerungen insbesondere bei den Nebenkosten und Betriebskosten der drei Mietobjekte Treffpunkt Jugendstraße, Treffpunkt Tibarg und Treffpunkt Vogt-Wells-Straße eingeflossen sind. Der Ansatz für die bezirklichen Seniorinnen und Seniorenvertretungen, PSP Element 3-21502020-100002.05, bleibt erhalten.
Der Ansatz für die Ausgaben der Gesundheits- und Pflegekonferenz wird bedingt durch höhere Ausgaben bei den Bewirtschaftungskosten der Treffs auf 4.000 Euro herabgesetzt, dieser Betrag sollte gemäß den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren auskömmlich sein.
Kosten aus Transferleistungen: 264.000€
Die bestehenden 11 Treffpunkte für Seniorinnen und Senioren bleiben erhalten und haben zum größten Teil wieder gute Besuchszahlen. Diese waren corona-bedingt stark eingebrochen. Die Mittel für diese Treffpunkte werden auch in 2025 und 2026 eingeplant mit einem gleichbleibenden Ansatz bei den zuwendungsfinanzierten Raumnutzungskosten, um bereits vollzogenen Erhöhungen bei den Energiekosten Rechnung zu tragen.
Mit einer neuen Globalrichtlinie und der Richtlinie über die Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg wurden die Kriterien für die Förderung überarbeitet. Der Basisbetrag für einen Treffpunkt beträgt 11.000 Euro plus maximal 2.000 Euro für die Erfüllung weiterer Anforderungen. Insgesamt sind für die 11 geförderten Treffpunkte im Bezirk Eimsbüttel 142.000 Euro gebunden.
Die restlichen Mittel in Höhe von 122.000 Euro sollen für die Zuwendungen für verschiedene Seniorinnen und Seniorengruppen (43.000 Euro), aktuell sind es um die 30 Gruppen, zuwendungsfinanzierte Raumnutzungskosten (43.000 Euro) sowie für einmalige Gemeinschaftsangebote, wie zum Beispiel Ausflüge, Feste und sonstige Maßnahmen und Projekte eingesetzt werden (36.000 Euro). Diese frei zu vergebenden Mittel sind durch die Kostensteigerungen zwar knapp, aber voraussichtlich auskömmlich.
Die Angebote haben größtenteils gute Besuchszahlen und werden gut nachgefragt. Tendenziell wird ein Rückgang von Engagierten in den Angeboten wahrgenommen, dadurch wird die Umsetzung von Projekten für die Träger erschwert. Zudem soll gemeinsam an dem Thema Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet werden.
Ein Beschluss der Bezirksversammlung am 28. November 2024 ist empfehlenswert, damit die Zuwendungsbescheide rechtzeitig vor dem Jahreswechsel bearbeitet werden können.
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Der Ausschuss für Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Gesundheit, Gleichstellung, Inklusion, Straffälligen- und Gerichtshilfe nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung entsprechend der Anlagen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalts zuzustimmen.
Haushaltsplan Entwurf 2025/2026 Vorschlag Feinspezifikation
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