Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen für Stadtteil- und Straßenveranstaltungen sowie Weihnachtsmärkte
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel Ines Schwarzarius, Hadi Mourad, Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)
Titel: Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen für Stadtteil- und Straßenveranstaltungen sowie Weihnachtsmärkte
Fortlaufende. Nr.: 22-240
Eingangsdatum: 21.09.2026
Datum der Antwort: 09.10.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Im Bezirk Eimsbüttel finden in den verschiedenen Stadtteilen regelmäßig Veranstaltungen im öffentlichen Raum statt – Stadtteil- und Straßenfeste, Kulturveranstaltungen sowie Weihnachtsmärkte (im Folgenden: Veranstaltungen). Die örtlichen Gegebenheiten unterscheiden sich erheblich: Während Veranstaltungen im dicht bebauten Grindelviertel durch enge Straßenräume, zahlreiche Zufahrten und eine hohe Besucherfrequenz geprägt sind, finden Feste in Stadtteilen wie Niendorf, Eimsbüttel oder Eidelstedt häufig auf größeren und offeneren Flächen statt. Auch Veranstaltungsdauer, Besucherzahl, Verkehrsführung und Lieferverkehr unterscheiden sich.
Gleichzeitig gelten seit Mitte 2025 aufgrund der allgemeinen terroristischen Bedrohungslage erhöhte Anforderungen an den Schutz öffentlicher Veranstaltungen. Die hierfür erforderlichen Absperrungen und sonstigen Sicherungsmaßnahmen werden durch die zuständigen Stellen der Stadt, insbesondere die Innenbehörde und die Polizei, bewertet und gemeinsam mit den Bezirksämtern umgesetzt. Für die Bezirke und Veranstalter ist jedoch nicht hinreichend erkennbar, nach welchen einheitlichen Kriterien das Gefährdungspotenzial bestimmt wird und weshalb bei vergleichbaren Veranstaltungen teilweise unterschiedlich kostenintensive Maßnahmen verlangt werden.
Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen können erhebliche Kosten verursachen. Im Jahr 2025 mussten im Bezirk Eimsbüttel kurzfristig 20.000 Euro aus Sondermitteln der Bezirksversammlung für den Niendorfer Weihnachtsmarkt bereitgestellt werden. Eine dauerhafte Finanzierung aus bezirklichen Sondermitteln ist angesichts der angespannten Haushaltslage nicht tragfähig. Wenn die erhöhte Gefährdungsbewertung stadtweit vorgenommen wird, stellt sich daher die Frage, wie die daraus entstehenden Kosten dauerhaft finanziert werden sollen.
Die Zuständigkeit der Einschätzung und Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen liegt in Teilen bei der Fachbehörde für Inneres und Sport und in Teilen im Bezirksamt Eimsbüttel.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bezirksamtsleiter, auf folgenden Fragen zu Aspekten aus der Zuständigkeit des Bezirkes zu antworten:
Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der Polizei und kann daher nur durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.
Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der Polizei und kann daher nur durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.
Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der Polizei und kann daher nur durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.
Das Bezirksamt Eimsbüttel führt keine Statistik hierzu. Die Fragestellung sollte durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.
Die Vergleichsfälle sind einschließlich Anlass, Ort, Besucherzahl, Auflagen und Begründung tabellarisch gegenüberzustellen.
Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der Polizei und kann daher nur durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.
Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der Polizei und kann daher nur durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.
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