22-2717

Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen für Stadtteil- und Straßenveranstaltungen sowie Weihnachtsmärkte

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel Ines Schwarzarius, Hadi Mourad, Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)
Titel: Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen für Stadtteil- und Straßenveranstaltungen sowie Weihnachtsmärkte
Fortlaufende. Nr.: 22-240

Eingangsdatum: 21.09.2026
Datum der Antwort: 09.10.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Im Bezirk Eimsbüttel finden in den verschiedenen Stadtteilen regelmäßig Veranstaltungen im öffentlichen Raum statt – Stadtteil- und Straßenfeste, Kulturveranstaltungen sowie Weihnachtsmärkte (im Folgenden: Veranstaltungen). Die örtlichen Gegebenheiten unterscheiden sich erheblich: Während Veranstaltungen im dicht bebauten Grindelviertel durch enge Straßenräume, zahlreiche Zufahrten und eine hohe Besucherfrequenz geprägt sind, finden Feste in Stadtteilen wie Niendorf, Eimsbüttel oder Eidelstedt häufig auf größeren und offeneren Flächen statt. Auch Veranstaltungsdauer, Besucherzahl, Verkehrsführung und Lieferverkehr unterscheiden sich.

Gleichzeitig gelten seit Mitte 2025 aufgrund der allgemeinen terroristischen Bedrohungslage erhöhte Anforderungen an den Schutz öffentlicher Veranstaltungen. Die hierfür erforderlichen Absperrungen und sonstigen Sicherungsmaßnahmen werden durch die zuständigen Stellen der Stadt, insbesondere die Innenbehörde und die Polizei, bewertet und gemeinsam mit den Bezirksämtern umgesetzt. Für die Bezirke und Veranstalter ist jedoch nicht hinreichend erkennbar, nach welchen einheitlichen Kriterien das Gefährdungspotenzial bestimmt wird und weshalb bei vergleichbaren Veranstaltungen teilweise unterschiedlich kostenintensive Maßnahmen verlangt werden.

Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen können erhebliche Kosten verursachen. Im Jahr 2025 mussten im Bezirk Eimsbüttel kurzfristig 20.000 Euro aus Sondermitteln der Bezirksversammlung für den Niendorfer Weihnachtsmarkt bereitgestellt werden. Eine dauerhafte Finanzierung aus bezirklichen Sondermitteln ist angesichts der angespannten Haushaltslage nicht tragfähig. Wenn die erhöhte Gefährdungsbewertung stadtweit vorgenommen wird, stellt sich daher die Frage, wie die daraus entstehenden Kosten dauerhaft finanziert werden sollen.

Die Zuständigkeit der Einschätzung und Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen liegt in Teilen bei der Fachbehörde für Inneres und Sport und in Teilen im Bezirksamt Eimsbüttel.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bezirksamtsleiter, auf folgenden Fragen zu Aspekten aus der Zuständigkeit des Bezirkes zu antworten:

  1. Welche Instanzen, Behörden und Ämter bewerten in Hamburg die Bedrohungslage für beantragte Veranstaltungen im öffentlichen Raum?

Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der Polizei und kann daher nur durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.

  1. Nach welchen Kriterien bewerten die zuständigen Behörden und Ämter das Gefährdungspotenzial von Veranstaltungen im Bezirk Eimsbüttel und wie werden dabei insbesondere Veranstaltungsort, -fläche, -dauer, erwartete Besucherzahl, Verkehrsführung, Zufahrten und Lieferverkehr gewichtet? Bitte die Kriterien einzeln mit ihrer jeweiligen Gewichtung darstellen.

Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der Polizei und kann daher nur durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.

  1. Welche Sicherheitsstandards und Gefährdungsstufen legt die Stadt daraus resultierend für Veranstaltungen an, und welche konkreten Sicherungsmaßnahmen sind den jeweiligen Stufen zugeordnet? Bitte Gefährdungsstufen und zugeordnete Maßnahmen in einer vergleichenden Tabelle darstellen.

Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der Polizei und kann daher nur durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.

  1. Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden seit 2025 für Veranstaltungen im Bezirk Eimsbüttel festgelegt? Bitte die auferlegten Maßnahmen für alle seit 2025 beantragten Veranstaltungen einzeln und nach Stadtteil geordnet in einer Tabelle darstellen.

Das Bezirksamt Eimsbüttel führt keine Statistik hierzu. Die Fragestellung sollte durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.

  1. Wie werden abweichende Anforderungen an vergleichbare Veranstaltungen im Bezirk Eimsbüttel fachlich begründet, dokumentiert und gegenüber Bezirksamt sowie Veranstaltern nachvollziehbar erläutert?

Die Vergleichsfälle sind einschließlich Anlass, Ort, Besucherzahl, Auflagen und Begründung tabellarisch gegenüberzustellen.

Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der Polizei und kann daher nur durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.

  1. Wie werden die durch die erhöhten stadtweiten Sicherheitsanforderungen entstehenden Kosten künftig ermittelt, verteilt und finanziert und welche dauerhafte Unterstützung erhalten Bezirke und Veranstalter bei der Finanzierung der sicherheitsrelevanten Aspekte von Veranstaltungen?

Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der Polizei und kann daher nur durch die zuständige Polizeidienststelle fachlich beantwortet werden.

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