21-7996

Unsere Stadtteilfeste und Weihnachtsmärkte erhalten und weiterhin ermöglichen - für eine bunte und fröhliche Stadtteilkultur für die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Wandsbek Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Drs. 21-7960

Antrag

Letzte Beratung: 16.11.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1.1

Sachverhalt

 

Die CDU-Fraktion beantragt eine Ergänzung des Petitums zu o. g. Debattenantrag.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek fördert und unterstützt die Belange der Veranstaltenden, die sich ehrenamtlich um die Organisation und Durchführung von traditionellen Stadtteilfesten und Weihnachtsmärkten im Bezirk bemühen und so zum gesellschaftlichen Leben in den Stadtteilen und Quartieren positiv beitragen. Hierzu gehört auch die Unterstützung durch bezirkliche Sondermittel, die auf Antrag bewilligt werden können. Die Bezirksversammlung wirkt darauf hin, dass diese Unterstützung auch verwaltungsseitig nach dieser Maßgabe umgesetzt wird. (bleibt)

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass Weihnachtsmärkte im Bezirk Wandsbek in diesem Jahr ausnahmsweise vor Totensonntag (26.11.2023) aufgrund der verkürzten Adventszeit durchgeführt werden können. Am Totensonntag selbst soll es eine Betriebsruhe geben. Genehmigungen soll das Bezirksamt kurzfristig auf Antrag erteilen. (bleibt)

 

  1. Das Bezirksamt unterstützt die Organisation und Durchführung von privaten, ehrenamtlich organisierten Stadtteil- und Heimatfesten sowie Weihnachtsmärkten. (bleibt)
  1. Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen ihres Ermessens für den Weihnachtsmarkt 2023 der Interessen- und Werbegemeinschaft (IWG) Sasel die Durchführung des Weihnachtsmarktes 2023 auf bisheriger Basis zu ermöglichen. (neu)

 

  1. Das Bezirksamt wird unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden aufgefordert, eine Möglichkeit zu finden, grundsätzlich die vorhandene technische Infrastruktur auf öffentlichen Flächen (z.B. Strom, Trinkwasser, Abwasser, Toiletten) bei stattfindenden Festen gegen Kostenerstattung zur Verfügung zu stellen. (ergänzt; vormals 4)

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, ab 2024 für alle Feste auf dem Saseler Markt eine Lösung zu finden, die für den Veranstalter wirtschaftlich keine zusätzlichen Kosten gegenüber der bisherigen Praxis des Bezirksamtes Wandsbek bedeutet. (neu)

 

  1. Die Bezirksversammlung bittet das Bezirksamt Wandsbek bis spätestens Mitte Februar 2024 im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft zu berichten, welche Vorgaben der zuständigen Fachbehörden für die Durchführung privater Veranstaltungen bestehen und welche Veränderungen aus Sicht des Bezirksamtes wünschenswert sind, um Bürokratie abzubauen und ehrenamtliches Engagement zu stärken. (vormals 5)

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, zu einem runden Tisch mit Veranstaltern, Marktbeschickern, Verwaltungsvertretern und Vertretern der Fraktionen einzuladen. In dem Termin sollen die einzelnen Problemlagen erörtert und nach gemeinsamen Lösungswegen gesucht werden. (vormals 6)

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, einen Katalog zu erstellen, in dem die ehrenamtlichen Organisatoren u.a. alle Vorgaben, AnsprechpartnerInnen, Fristen und Zahlungsmodalitäten finden, um Stadtteil- und Heimatfeste sowie Weihnachtsmärkte zu organisieren. (vormals 7)

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, eine für Hamburg einheitliche Lösung zu erarbeiten, die es den Bezirken ermöglicht, Abrechnungen für verwaltungsseitige Dienstleistungen, die einer Steuerpflicht unterliegen, direkt und ohne Umwege über Dritte selbst zu erstellen. (vormals 8)

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert die zuständige Fachbehörde auf, dass die Möglichkeit von Dauergestattungen einheitlich für Schausteller im Bezirk Wandsbek und in allen weiteren Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg erteilt werden und somit die Genehmigung zur Teilnahme an Stadtteilfesten, Weihnachtsmärkten, Jahrmärkten etc. für Schausteller einfacher und einheitlicher erteilt werden kann. (neu)

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird überdies gebeten, die Gebührenstruktur für Sondernutzungen öffentlichen Raumes hinsichtlich einer Erleichterung des finanziellen Aufwandes von ehrenamtlich Veranstaltenden zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen und oder Ausnahmetatbestände zu schaffen. (vormals 9)

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die Forderung nach gewerblichen Anbietern bei der Durchführung von Veranstaltungen Privater an Sonn- und Feiertagen aufzugeben, um ehrenamtliches Engagement unabhängig von wirtschaftlichen Zwängen zu fördern. (vormals 10)

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.11.2023
Ö 4.1.1
Anhänge

keine Anlage/n  

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