Fällung von Bäumen im öffentlichen Raum im Bezirk Eimsbüttel
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
BV (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, GRÜNE und SPD) |
28.09.2017 |
9.2 |
20-2469 |
|
GUWV |
29.11.2017 |
7.1 |
20-2469 |
Empfehlung einstimmig beschlossen. |
Vermehrt ist es in letzten Monaten zu Unmut in der Bevölkerung über die Fällung von Bäumen gekommen. Häufig entstand der Eindruck, dass Öffentlichkeit und Lokalpolitik nicht hinreichend über bevorstehende Fällungen informiert waren, um rechtzeitig eingreifen zu können.
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, künftige Baumfällungen im öffentlichen Raum grundsätzlich (außer bei Gefahr im Verzug) immer mit einem Vorlauf von einem Monat vor Auftragserteilung
1.)im GUWV vorzustellen und nach Art, Stammumfang und Fällgrund aufzulisten,
2.)in Plänen deutlich sichtbar hervorzuheben und
3.)öffentlich anzukündigen u.a. durch Aushänge an den betroffenen Bäumen.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, dieses Verfahren auch bei Maßnahmen der Landesebene (BWVI/LSBG u.ä.) einzufordern.
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