20-2694

Fällung von Bäumen im öffentlichen Raum im Bezirk Eimsbüttel Drs. 20-2634, Beschluss der BV vom 30.11.2017

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Zu dem beschriebenen Sachverhalt nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Stellung:

 

Im Vorwege einer Baumaßnahme des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) werden sogenannte Verschickungen an den Bezirk übermittelt. Die Dienststellen der Bezirksverwaltung entscheiden selbstständig, wie sie die politischen Gremien über Planungsvorhaben unterrichten.

In den Verschickungen wird regelhaft textlich auf Baumfällungen eingegangen und in den beigefügten Planunterlagen werden die zu fällenden Bäume mit einem „X“ gekennzeichnet. In den Planlegenden werden die Zeichnungssymbole erläutert. Dies entspricht gängiger Planungspraxis.

Parallel dazu werden sämtliche Verschickungen des LSBG auf der Internetseite http://lsbg.hamburg.de/aktuelle-planungen/ veröffentlicht. Dort kann jeder dem Planwerk und dem Erläuterungsbericht entnehmen, welche Bäume erhalten bleiben und welche gegebenenfalls gefällt werden.

 

Anhänge

keine