Illegale Baumfällungen im Bezirk Eimsbüttel
20.05.2021
Lfd. Nr. 121 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Paulina Rügge (SPD-Fraktion)
Illegale Baumfällungen im Bezirk Eimsbüttel
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Auf Grundlage der Hamburg Baumschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz folgend gilt in Hamburg zwischen dem 1. März und dem 30. September ein generelles Fällverbot für Bäume. Ziel dieser Regelung ist es, Tiere, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen, in ihrer Reproduktionszeit zu schützen. Vögel sollen ungestört brüten und Baumbewohner wir Eichhörnchen oder Baummarder ihre Jungen großziehen können.
Dennoch werden auch im Zeitraum des sogenannten Sommerfällverbots vereinzelt Baumfällungen beobachtet.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Öffentlicher Grund: Es werden vom Fachamt Management des öffentlichen Raums nur Bäume zur Herstellung der Verkehrssicherheit entfernt.
Privatgrund: E/WBZ4 kann tätig werden, wenn dieser Sachverhalt durch Mitteilung des Bürgers oder der Polizei zur Kenntnis gebracht wird.
Öffentlicher Grund: Routinekontrollen des Straßen- und Parkbaumbestandes.
Falls ja, in welchem Umfang?
Öffentlicher Grund: Parkbäume im Zuge der Begehung der Grün- und Erholungsanlagen. Straßenbäume entsprechend des Kontrollintervalls des Baum Individuums.
Privatgrund: Es können nicht alle Privatbäume wiederkehrend kontrolliert werden, ob in der Schutzzeit Maßnahmen an Bäumen durchgeführt werden, die dem Gesetz widersprechen. Kontrollen können nur anlassbezogen durchgeführt werden (siehe Antwort zu Frage 1).
Öffentlicher Grund: 0
Privatgrund: Eine der Frage entsprechenden Statistik wird nicht geführt. Eine getrennte Erfassung der genehmigten Bäume innerhalb und außerhalb der Fällsaison erfolgt nicht. Um die Frage zu beantworten müssten 3891 Vorgänge (1360 für 2018, 1247 für 2019 und 1284 für 2020) manuell ausgewertet werden. Das kann in der Kürze der Zeit nicht geleistet werden.
Öffentlicher Grund: 0
Privatgrund: Eine Statistik wird nicht geführt, s. Antwort zu Frage 3.
Öffentlicher Grund: 0
Privatgrund: Die Daten werden in der erfragten Form statistisch nicht erfasst, s. Antwort zu Frage 3.
Öffentlicher Grund: 0
Privatgrund: Siehe Antworten zu Frage 1. und 3. Zudem werden nicht alle ungenehmigten Fällungen angezeigt. Dem entsprechend sind nicht alle ungenehmigten Fällungen bekannt.
Öffentlicher Grund: Straßen- und Parkbäume werden durch das Fachamt MR bzw. LSBG gepflanzt.
Privatgrund: Kontrollen können nur anlassbezogen erfolgen. Gleiches gilt für die anzuordnenden Ersatzpflanzungen (siehe auch Antwort zu Frage 1).
ohne
keine
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